TIPPS
STEUERRECHT Was kommt auf Betriebe zu? Auch im Steuerrecht gab es zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen. Ein Überblick für Unternehmen und Arbeitgeber.
RECHT & STEUERN
30. Juni 2020 gilt, bleibt bis zum 31. Dezember 2023 bestehen.
Einkommensteuer- entlastungen durch Inflationsausgleichsgesetz
Seit dem 1. Januar 2023 werden aufgrund der ge- stiegenen Inflation wichtige Anpassungen in der Einkom- mensteuer, die besonders für Arbeitnehmer sowie für Einzelpersonenunternehmen und Mitunternehmer von Personengesellschaft wichtig sind, vorgenommen. Diese An- passung hat das Ziel der Kalten Progression entgegenzuwir- ken. Dafür wurden Einkom- menstarif, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag sowie andere Freibeträge angepasst.
tig. Neu ist auch die Änderung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen, Einfuhr und in- nergemeinschaftlichen Erwerb sowie auf die Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Stromspeicher - null Prozent anstatt vorher 19.
Erweiterte Steuer- begünstigungen für PV-Anlagen
Die Installation und der Be- trieb von kleinen Photovoltaik- anlagen (bis zu 30 Kilowatt) in Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken dienen- den Gebäuden (zum Beispiel Gewerbeimmobilien) wird nun doppelt begünstigt. Die seit dem 1. Januar 2023 damit generierten Einnahmen sind steuerfrei. Eine Antragstellung beim Finanzamt ist nicht nö- Steuertermine 2023 Grundsteuer Feststellungs- erklärung: 31. JANUAR 2023 Vorauszahlungen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: 10. MÄRZ, 12. JUNI, 11. SEPTEMBER, 11. DEZEMBER 2023 Abgabetermin der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer- erklärung 2022 für nicht steuerlich beratene Steuer- pflichtige: 30. SEPTEMBER 2023 Abgabetermin der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 2021 für steuerlich beratene Steuerpflichtige: 31. AUGUST 2023
Energieprämie bis 3.000 Euro lohnsteuerfrei
Bereits seit dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer „on top“ auf den Arbeitslohn und bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei bezah- len. Die sogenannte Inflations- ausgleichsprämie kann zur Abmilderung des gestiegenen Verbraucherpreises bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden – in Form von Zuschüs- sen oder Sachbezügen.
Mehr Geld auch im Homeoffice
Ab 2023 können fünf Euro pro Tag als Homeoffice-Pauschale abgerechnet werden – nicht nur für die Tage, in denen ausschließlich von zuhause gearbeitet wird, sondern auch in den Tagen, in den man überwiegend von zuhause ge- arbeitet wird. Außerdem steigt im Jahr 2023 der jährliche Maximalbetrag für die Homeoffice-Pauschale auf 1.260 Euro.
Jetzt anmelden: IHK-Webina- re„Lohnsteuer intensiv“ am 24. bzw. 25. Januar 2023.
Mehrwertsteuer auf gastronomische Leistungen bleibt unten
ihk.de/rhein- neckar/lohn- steuer
Der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent auf Restau- rants- und Verpflegungsdienst- leistungen, die seit dem
ANSPRECHPARTNERIN Maria Cristina Tarrús de Vehí 06221 9017-683
Was ändert sich noch im neuen Jahr? Schon zum 1. Januar 2023 sind zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft getreten, die Unter- nehmen beachten müssen. Weitere treten im späteren Jahresverlauf in Kraft.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen auf der Übersichtsseite des DIHK unter https://bit.ly/3HDZGUb
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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2023
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