IHK-Magazin Ausgabe 01/2023

TIPPS

UMWELT & ENERGIE

ÄNDERUNG ZUM JAHRESWECHSEL Mehrwegpflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen

„BETRIEBSGRÜN“ Neuer Podcast für Klimaschutz Klimaschutz auf die Ohren: In einer neuen Podcast-Reihe erläutern Unternehmer, wel- che betrieblichen Maßnah- men das Thema voranbringen. An jedem ersten Donnerstag im Monat berichten sie auf gängigen Streaming-Diens- ten, wie sie ihre Emissionen verringern, Stoffe recyceln, Abwärme nutzen, Mobilität klimafreundlich gestalten und viele weitere Maßnahmen ergreifen. klima-plattform.de/ service/podcast

Paragrafen 33 und 34 des Verpackungs- gesetzes wird diese Anforderung in na- tionales Recht umgesetzt. Ausnahmen werden nur für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitern gemacht. Diese können alternativ auch von Verbrauchern mit- gebrachte Mehrwegbehälter befüllen. Betroffen sind neben Restaurants, Cafés, Händlern und Kantinen auch Lieferdienste. Verstöße gegen die Mehr- wegpflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet wer- den.

WER MAHLZEITEN ODER GETRÄNKE zum Mitnehmen anbietet, muss dafür seit dem 1. Januar 2023 neben den bisher üblichen Einwegbehältern oder -bechern auch Mehrwegbehältnisse an- bieten. Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen Einwegverpackungen und mehrfach nutzbaren Alternativen haben und müssen darüber auch infor- miert werden. Diese Mehrwegalterna- tive darf, abgesehen von einem Pfand, den Verkaufspreis nicht erhöhen. Hin- tergrund ist die Regelung der Einweg- kunststoffrichtlinie ((EU) 2019/904) zur Verringerung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffprodukte bis 2026. Mit den Bestimmungen der

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NACHHALTIGKEIT Netzwerken in der Klima Arena DER VERÄNDERUNGSDRUCK hin zu einer kli- maneutralen, nachhaltigen Wirtschaftsweise bringt zahlreiche Herausforderungen, zugleich aber auch Chancen für Unternehmen mit sich. Erfahren Sie am 6. Februar 2022 ab 14:00 Uhr beim offenen Treffen der IHK-Netzwerke „Umwelt und Energie“ und „Gesellschaftliche Verantwortung“, wie Unternehmen durch mehr Nachhaltigkeit wirtschaftlich profitieren, neue Fachkräfte gewinnen und gesetzliche An- forderungen erfüllen können. Anmeldung unter ihk.de/rhein-neckar/netzwerken-klima

ENERGIEEFFIZIENZ Kostenfreie IHK-Qualifizierung für Auszubildende BETRIEBE AUS INDUSTRIE, HANDEL UND DIENSTLEISTUNG können auch 2023 ihre Azubis bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar zu Energiescouts weiterbilden lassen. Die Auszubilden- den werden dabei für Energie- und Ressourceneffizienz sensibilisiert, um Einsparpotenziale im eigenen Betrieb zu erkennen, Verbesserungs- vorschläge zu entwickeln und dazu beizutragen, Betriebskosten sowie CO2-Emmissionen einzusparen. In zwei ganztägigen Workshops er- halten die Azubis theoretisches Basiswissen und praktisches Rüstzeug rund um Energieeffizienz. Im Anschluss setzen sie selbständig für ihren Betrieb ein kleines Projekt zur Energieeinsparung um. Die Workshops finden im Februar 2023 statt. Die Qualifizierung zum Energiescout ist kostenfrei; die Plätze für die Workshops sind begrenzt. ihk.de/rhein-neckar/energiescouts

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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2023

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