ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Anlage zu § 8 Gebührenordnung/ Gebührentarif
1.12 Prüfung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Umschu- lungskonzepten 1.13 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 6 Abs. 4 AEVO 1.14 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 7 AEVO
120,00 - 500,00 140,00
70,00
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2022 gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 IHKG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 b) der Satzung der IHK Rhein-Neckar den § 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 wie folgt geändert: § 8 Gebühren EUR A. AUSSENWIRTSCHAFT 1. Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes, insbesondere Carnets A.T.A.: a) für IHK-Mitglieder 85,00 b) für IHK-Mitglieder mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand durch 120,00 - Verwendung externer Listen - ab 4 Reisen - Nachbearbeitung seitens der IHK wegen fehlerhafter Antragstellung c) für Nicht-IHK-Mitglieder und Private 130,00 3.
2.
Fortbildung
2.1 Kaufmännische Fortbildungsprüfungen 2.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fach- wirtin (Gastgewerbe, Wirtschaft, Industrie, Versicherung
und Finanzen) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
740,00 370,00
b) wirtschaftsbezogene Qualifikation bzw. Teil A und hand- lungsspezifische Qualifikation bzw. Teil B je c) Wiederholung je Prüfungsfach und Fachgespräch
150,00
(höchstens EUR 370,00 je Prüfungsteil) 2.1.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin (Gesundheits- und Sozialwesen, Handel (Verordnung zum 1. Januar 2015), Büro- und Projekt- management, Güterverkehr) und Geprüfter Bilanz- buchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Verordnung zum 1. Januar 2016) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen a) für ein Original - bis 49 Positionen
740,00 450,00 290,00 450,00 290,00
15,00 30,00
b) schriftliche Prüfung c) mündliche Prüfung
- ab 50 Positionen BERUFSBILDUNG
B.
d) Wiederholungsprüfung schriftliche Prüfung e) Wiederholungsprüfung mündliche Prüfung
1.
Berufsausbildung und Umschulung
1.1
Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses a) alle Berufe b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschlussprüfung fällig -
2.1.1.1.1 Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International (Verordnung zum 1. Januar 2016) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
290,00 110,00
460,00 460,00
b) Wiederholungsprüfung
2.1.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fach- wirtin (Immobilien oder Bank) oder Geprüfter Personal- fachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
1.2 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn der die Ausbildung oder Umschulungsmaßnahme durchführende Betrieb/Bildungs- träger nicht Mitgliedsbetrieb der IHK Rhein-Neckar ist a) alle Berufe - die Gebühr wird bei Eintragung des Vertrages fällig - b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschluss- prüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschluss- prüfung fällig - 1.4 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn dieses Verhältnis zur Fortsetzung einer begonnenen, aber aus betrieblichen Gründen vorzeitig beendeten Ausbildung oder Umschu- lung eingegangen wurde, das ursprüngliche Verhältnis in das Verzeichnis der IHK Rhein-Neckar eingetragen war sowie die hierfür fällige Betreuungsgebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 bezahlt worden ist 1.5 Bei freiwilliger Teilnahme an einer nicht vorgeschriebe- nen Zwischenprüfung beträgt die Gebühr 1.6 Prüfung von Umschülern, Rehabilitanden und zur Ab- schlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen zu- gelassenen Prüfungsbewerbern ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag je Teilnehmer a) Berufe ohne gestreckte Abschlussprüfung
740,00 150,00
780,00
b) Wiederholung je Prüfungsfach
(höchstens EUR 740,00) 2.1.1.3 Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
250,00
80,00
840,00 280,00
b) wirtschaftsbezogene Qualifikation, technische Qualifika- tion und handlungsspezifische Qualifikation je
c) Wiederholung je Prüfungsfach
150,00
(höchstens EUR 280,00 je Prüfungsteil) 2.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Betriebs- wirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin oder Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung b) Prüfungsteil wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
220,00
885,00 295,00
c) Prüfungsteil Management und Führung
295,00 295,00 150,00
400,00
d) Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch
b) Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung 1) Teil 1 der Abschlussprüfung
e) Wiederholung je Prüfungsfach
200,00 400,00
(höchstens EUR 295,00 je Prüfungsteil) 2.1.3 Fortbildungsprüfungen im Hotel- und Gaststätten- gewerbe 2.1.3.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Diätkoch/Geprüfte Diät- köchin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung
2) Teil 2 der Abschlussprüfung
c) Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprü- fung in anerkannten Ausbildungsberufen von Prüfungs- bewerbern ohne Ausbildungsvertrag 1.8 Bei Auflösung von Berufsausbildungs- oder Umschu- lungsverträgen vor und während der Probezeit beträgt die Gebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3
70,00
110,00
650,00
50
IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2023
ihk.de/rhein-neckar
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