FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Evakuierung Stadt Dreieich

Es wird erläutert, wem vor Ort Folge zu leisten ist, wie der betroffene Bereich festgelegt wird und über welche Kanäle die Stadt Dreieich während einer Evakuierung informiert. Außerdem finden Sie Hinweise dazu, was Sie mitnehmen sollten, wie Sie Wohnung und Haustiere sichern und welche Unterstützungsangebote es für hilfebedürftige Personen gibt. Ergänzend werden Fragen zu Arbeit, Kinderbetreuung, Notunterkünften, polizeilicher Präsenz und zur Rückkehr in die eigene Wohnung verständlich erklärt

Häufig gestellte Fragen zur Evakuierung – FAQ Evakuierung Stadt Dreieich

Wem muss ich während einer Evakuierung Folge leisten?

Anweisungen von Einsatzkräften der Sicherheitsbehörden müssen befolgt werden.

Woher erhalte ich Informationen zur Evakuierung?

Die Stadt Dreieich informiert über ihre offizielle Internetseite www.dreieich.de/sonderlage , die Presse und das Modulare Warnsystem des Bundes.

Gibt es vor Ort Ansprechpartner?

Ja, Sicherheitspersonal und Einsatzkräfte sind im Sperrgebiet anzutreffen und können Ihnen Auskunft geben.

Wo melde ich Menschen aus der Schutzzone, die sich allein nicht helfen können?

Hilfebedürftige Menschen ohne Pflegedienst können über die Notfallnummer +49 6103 20 99- 8 99 gemeldet werden.

Welcher Bereich wird evakuiert?

Beim Fund eines Kampfmittels legt der Sprengmeister die zu evakuierende Sperrzone fest. Diese hängt auch von der Größe der Bombe ab. Alle Bewohner und Bewohnerinnen müssen diesen Bereich verlassen. Die Informationen kommen von den Meldelisten des Einwohnermeldeamtes.

Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

Es ist wichtig, dass betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie

Personalausweis,

Führerschein,

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Geldkarten/Bargeld und medizinische Unterlagen

mitnehmen. Zusätzlich sind auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und Wickel-Utensilien und Babynahrung für Familien mit kleinen Kindern zu empfehlen. Es kann hilfreich sein, Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel mitzunehmen, da die Evakuierung mehrere Stunden dauern kann.

Kann ich meine Haustiere mitnehmen?

Ja, Haustiere dürfen mitgenommen werden, sie sind in den Notunterkünften ebenfalls willkommen. Hunde mit Maulkorbpflicht müssen diesen auch während der Evakuierung tragen und es besteht Leinenpflicht.

Wie soll ich meine Wohnung hinterlassen?

Es gibt keine spezifischen Anweisungen zur Wohnungshinterlassung, jedoch wird empfohlen, alle elektrischen Geräte auszuschalten und für eine sichere Verriegelung der Wohnung zu sorgen.

Warum ist die Polizei so präsent?

Die Polizei ist während der Evakuierung im Sperrgebiet präsent, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten und potenziellen Diebstählen oder Plünderungen entgegenzuwirken.

Darf ich auf eigene Verantwortung in meiner Wohnung bleiben?

Nein, während einer Evakuierung ist es wichtig, den Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu folgen und das Evakuierungsgebiet zu verlassen.

Wohin kann ich während der Evakuierung?

Wenn möglich, sollten Bewohner bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Falls dies nicht möglich ist, gibt es Notunterkünfte in Turn- oder Mehrzweckhallen in der Nähe des Sperrgebietes. Für nicht mobile Betroffene steht oft ein Shuttle-Service zur Verfügung. Pflegebedürftige und behinderte Personen werden von Hilfsorganisationen betreut.

Sollte ich meine Wohnung verlassen, auch wenn ich nur am Rande der Schutzzone wohne?

Ja, wir empfehlen, sich während der Evakuierung bei Verwandten oder Freunden aufzuhalten.

Muss ich Angst vor Plünderungen haben?

Die Polizei ist während der Evakuierung präsent, um potenziellen Diebstählen und Plünderungen entgegenzuwirken. Dennoch besteht ein Restrisiko, da während der Bombenentschärfung auch die Polizisten die Schutzzone verlassen müssen.

Werden Kitas, Horte, Schulen und Pflegeheime geschlossen?

Ja, diese Einrichtungen bleiben oft für den gesamten Evakuierungstag geschlossen. Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Pflegebedürftige werden in Alternativunterkünfte gebracht, wenn ihre Einrichtungen im Evakuierungsgebiet liegen.

Muss ich zur Arbeit, wenn mein Arbeitsplatz im Sperrgebiet liegt?

Nein, wer in einem Sperrgebiet arbeitet, kann während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz arbeiten. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt, für den der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung gemäß § 615 S. 1 BGB, auch wenn er aufgrund der Evakuierung keine Arbeitsleistung erbringen kann.

Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?

Die Schuld für eine Verspätung zur Arbeit aufgrund von Umleitungen liegt in der Regel nicht bei den betroffenen Arbeitnehmern. Umleitungen werden aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit einer Evakuierung notwendig. In solchen Fällen wird die Bombenentschärfung als Fall von höherer Gewalt angesehen, für den der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Vergütung gemäß § 615 S. 1 BGB, auch wenn sie aufgrund der Evakuierung und damit verbundenen Umleitungen zu spät zur Arbeit kommen. Es ist jedoch ratsam, mit dem Arbeitgeber im Voraus über die Situation zu kommunizieren und gegebenenfalls alternative Vereinbarungen zu treffen.

Wird meine Wohnungstür aufgebrochen, wenn ich während der Evakuierung nicht daheim bin?

Eine Entscheidung für derartige Maßnahmen wird getroffen, wenn der Verdacht besteht, dass sich noch Personen in der Wohnung befinden könnten.

Wer bezahlt, wenn an meinem Haus/ meiner Wohnung ein Schaden entsteht?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Wie erfahre ich, dass die Evakuierung aufgehoben wird?

Die Stadt Dreieich informiert auf der offiziellen Internetseite www.dreieich.de/sonderlage über die Entwicklung und Aufhebung der Evakuierung. Zudem werden Informationen über die Presse und das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-_NINA_node.html) veröffentlicht. Zusätzlich zu den bereits genannten Kanälen, können auch Lautsprecherdurchsagen des Ordnungsamtes oder lokale Medien wie z.B. Radio Hinweise auf die Aufhebung der Evakuierung geben.

Wann kann ich zurück in meine Wohnung?

Sie können zurückkehren, wenn die offizielle Aufhebung der Evakuierung von der Stadt Dreieich veröffentlicht wurde. Folgen Sie hierfür den Informationen auf der offiziellen Stadt-Website, der Presse oder das Modulare Warnsystem des Bundes.

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