FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Evakuierung Stadt Dreieich

Darf ich auf eigene Verantwortung in meiner Wohnung bleiben?

Nein, während einer Evakuierung ist es wichtig, den Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu folgen und das Evakuierungsgebiet zu verlassen.

Wohin kann ich während der Evakuierung?

Wenn möglich, sollten Bewohner bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Falls dies nicht möglich ist, gibt es Notunterkünfte in Turn- oder Mehrzweckhallen in der Nähe des Sperrgebietes. Für nicht mobile Betroffene steht oft ein Shuttle-Service zur Verfügung. Pflegebedürftige und behinderte Personen werden von Hilfsorganisationen betreut.

Sollte ich meine Wohnung verlassen, auch wenn ich nur am Rande der Schutzzone wohne?

Ja, wir empfehlen, sich während der Evakuierung bei Verwandten oder Freunden aufzuhalten.

Muss ich Angst vor Plünderungen haben?

Die Polizei ist während der Evakuierung präsent, um potenziellen Diebstählen und Plünderungen entgegenzuwirken. Dennoch besteht ein Restrisiko, da während der Bombenentschärfung auch die Polizisten die Schutzzone verlassen müssen.

Werden Kitas, Horte, Schulen und Pflegeheime geschlossen?

Ja, diese Einrichtungen bleiben oft für den gesamten Evakuierungstag geschlossen. Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Pflegebedürftige werden in Alternativunterkünfte gebracht, wenn ihre Einrichtungen im Evakuierungsgebiet liegen.

Muss ich zur Arbeit, wenn mein Arbeitsplatz im Sperrgebiet liegt?

Nein, wer in einem Sperrgebiet arbeitet, kann während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz arbeiten. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt, für den der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung gemäß § 615 S. 1 BGB, auch wenn er aufgrund der Evakuierung keine Arbeitsleistung erbringen kann.

Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?

Die Schuld für eine Verspätung zur Arbeit aufgrund von Umleitungen liegt in der Regel nicht bei den betroffenen Arbeitnehmern. Umleitungen werden aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit einer Evakuierung notwendig. In solchen Fällen wird die Bombenentschärfung als Fall von höherer Gewalt angesehen, für den der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Vergütung gemäß § 615 S. 1 BGB, auch wenn sie aufgrund der Evakuierung und damit verbundenen Umleitungen zu spät zur Arbeit kommen. Es ist jedoch ratsam, mit dem Arbeitgeber im Voraus über die Situation zu kommunizieren und gegebenenfalls alternative Vereinbarungen zu treffen.

Wird meine Wohnungstür aufgebrochen, wenn ich während der Evakuierung nicht daheim bin?

Eine Entscheidung für derartige Maßnahmen wird getroffen, wenn der Verdacht besteht, dass sich noch Personen in der Wohnung befinden könnten.

Wer bezahlt, wenn an meinem Haus/ meiner Wohnung ein Schaden entsteht?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

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