IHK-Global Business Ausgabe 2/2026

02 | 2026 IHK Global Business

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Welche Regeln gelten weltweit? SEITE 4

POLEN Investitionen in Gaskraftwerke SEITE 8

PHILIPPINEN Ausbau von Rechenzentren SEITE 14

EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie heute schon ChatGPT, Perplexity, Gemini oder ein anderes generatives Sprach- modell zu Rate gezogen? Künstliche Intelli- genz (KI) ist aus unserem Alltag längst nicht mehr wegzudenken und entwickelt sich mit hoher Dynamik. Gleichzeitig wachsen die Be- denken hinsichtlich möglicher negativer Aus- wirkungen. Daher befassen sich immer mehr Länder mit der Regulierung dieser Technolo- gie, um deren sichere Anwendung zu gewähr- leisten. Während einige Staaten sehr strikte Leitplanken errichten, setzen andere auf mehr Freiheit. Welche KI-Gesetze in wichtigen Märkten bereits gelten und was dies konkret für Ihr Unternehmen bedeutet, erfahren Sie in unserer Titelstory. Um Deregulierung hingegen geht es in den Niederlanden, denn dort will die Regierung bis zum Sommer hunderte Vorschriften abschaf- fen, um die Wirtschaft gezielt von Bürokratie zu entlasten. Und auch in Indien sorgt die aufgehobene BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinen und Anlagen für eine spürbare Er- leichterungen im Exportgeschäft. Aufbruchsstimmung herrscht außerdem in Mexiko. Um die Infrastruktur für den Touris- mus und die Besucherströme der kommende Fußball-Weltmeisterschaft fit zu machen, werden Häfen, Flughäfen und Schienennetze modernisiert. Darüber hinaus blicken wir nach Nigeria, wo ein umfassendes Steuerreformpa- ket zentrale Änderungen für Unternehmen mit sich bringt. Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche, inspirierende Lektüre! Herzlichst Ihre

10 Türkei:

Milliardenprojekte in der Chemiebranche

11 USA:

Pharmaindustrie bleibt innovativ

Kathrin Fausel Märkte Amerikas

13 Indien:

Neues E-Visum für Monteure

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INHALT

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International

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15 Kasachstan Verbesserte Bedingungen für Rohstoffbau

TITELTHEMA

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4 Künstliche Intelligenz We lche Regeln gelten weltweit?

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

MENA/AFRIKA

16 Nigeria St euerreform in Kraft getreten 16 Subsahara-Afrika Ne ues Programm „Trade Connect” gestartet

EUROPA

8 Polen In vestitionen in Gaskraftwerke 9 Niederlande Re gierung will 500 Vorschriften streichen 9 Österreich Wi rtschaft erholt sich langsam 10 Türkei

DIE ZAHL

ZOLL & RECHT

44% DES EU-AUSSENHANDELS läuft auf Basis von bilateralen Handelsabkommen ab. Derzeit sind 44 EU-Abkommen mit 76 Ländern in Kraft. 2024 stiegen die Warenausfuhren in diese Gebiete doppelt so stark wie in Länder ohne Abkommen (1,4 gegenüber 0,7 Prozent). QUELLE: DIHK

18 Zoll Zugang IAA-Plus Kl einsendungen unter 150 Euro 18 Hybrid-Veranstaltung Wa renursprung und Präferenzen 19 EU Ex portkontrolle bei Dienstreisen 19 EU / Mercosur Fr eihandelsabkommen verzögert sich weiter 19 Algerien Nur noch FOB-Lieferungen 19 China Ke ine Dual-Use-Güter nach Japan

Milliardenprojekte in der Chemiebranche

AMERIKAS

11 USA Pharmaindustrie bleibt innovativ 12 Mexiko Schub für die Infrastruktur

O-TON DES MONATS

ASIEN-PAZIFIK

„Für die deutsche Wirt- schaft ist die heutige Entscheidung ein Schlag in die Magen- grube. Sie kommt kon- junkturell und geopoli- tisch zur Unzeit.“ DIHK-Präsident Peter Adrian zum Beschluss des Europaparlaments am 21. Januar 2026, das EU-Freihandels- abkommen mit den Mercosur-Staaten vom EuGH überprüfen zu lassen

13 Indien Ne ues E-Visum für Monteure Ke ine Zertifizierung für

RUBRIKEN

Maschinen nötig We binar: Indien – BIS-Zertifizierung 14 Philippinen Re chenzentren sollen ausgebaut werden 14 China Ka talog der geförderten Branchen aktualisiert

17 Veranstaltungen 19 Impressum

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KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Transparenz erfor- derlich: Humanoide Roboter kommen in vielen Lebensbereichen zum Einsatz und er- setzen – mit KI-Sprach- modellen ausgestattet – immer häufiger echte Menschen. Doch wie funktioniert das „Ge- hirn“ hinter der Maske?

Welche Regeln gelten weltweit Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich exponentiell und wird im Alltag immer präsenter. Gleichzeitig wächst die Sorge über deren mögliche negative soziale, ethische oder gesundheitliche Auswirkungen. Die EU und immer mehr Länder haben damit begonnen, die Entwicklung und Nutzung von KI zu regulieren. Wie ist der aktuelle Stand und was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

EU: Regeln treten stufenweise in Kraft

Mit dem rasanten Fortschritt der KI-Technologien hat das Thema weltweit an rechtlicher Relevanz gewonnen. Einige Staaten haben bereits spezielle KI-Gesetze verabschiedet, andere arbeiten an Gesetzesentwürfen oder passen ihren Rechtsrahmen an. KI wirkt sich auf zentrale Rechtsberei- che wie Datenschutz, Menschenrechte und rechtsstaat- liche Prinzipien aus. Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln, anwenden oder damit handeln, müssen sich auf immer neue Verpflichtungen einstellen. Daneben sollen aber auch die positiven Eigenschaften der KI und damit verbunden Chancen genutzt werden. Einige Länder haben in ihre Gesetzgebung daher auch Förderprogramme für Innovationen und Investitionen integriert. Wir haben uns die Regulierungen in wichtigen Märkten wie der EU, dem Vereinigten Königreich, den USA, Korea und China angeschaut und bieten einen Überblick über den Stand der KI-Gesetzgebung weltweit.

Mit dem AI Act schuf die EU erstmals verbindliche Regeln für Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 2. August 2024 in Kraft und wird schrittweise bis 2027 voll anwendbar. Ziel ist es, Risiken zu begrenzen und zugleich Innovationen zu ermöglichen. Herzstück ist ein risikobasierter Ansatz: Systeme mit inakzeptablem Risiko („verbotene Praktiken“) – etwa zur Aufzeichnung des Verhaltens der Bürger, zur Verhaltens- manipulation oder zum „Social Scoring“ – sind in der EU seit dem 2. Februar 2025 verboten. Als Hochrisiko-KI gelten Systeme, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Menschen bergen, wie etwa beim Einsatz in kritischer Infrastruktur oder im Personalwesen. Diese werden sehr

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sektorspezifischen, prinzipienbasierten Ansatz und setzt dabei auf bestehende Gesetze (wie Datenschutz und Produktsicherheit) und veröffentlicht Leitlinien. Die Überlegungen dazu wurden 2023 im Whitepaper „A pro innovative approach to AI-Regulation“ veröffentlicht und die Konsultationen darüber Mitte 2024 abgeschlossen. Der britische Ansatz unterscheidet sich fundamental von dem der EU. In UK sollen die jeweiligen Sektor-Behörden sich weiterhin selbst regulieren, auch sofern KI betroffen ist. Regulierungsbehörden wie der Information Commis- sioner oder die Medicines and Healthcare Products Regu- latory Agency haben bereits strategische Herangehenswei- sen zu KI veröffentlicht, weitere Behörden wie die Office of Gas and Electricity Markets oder die Civil Aviation Authority folgen. Bei der KI-Selbstregulierung sind die Institutionen jedoch an fünf Prinzipien gebunden, die im Whitepaper er- läutert werden: KI muss sicher und robust sein (inklusive Risikokontrolle), transparent und erklärbar agieren sowie Fairness garantieren. Zudem müssen klare Rechenschafts- pflichten (Governance) herrschen und KI-Entscheidungen stets anfechtbar sein, um im Schadensfall Wiedergutma- chung zu ermöglichen. Künstliche Intelligenz wird im Whitepaper als „anpas- sungsfähig“ und „autonom“ definiert. Anpassungsfähig bedeutet, dass Systeme Schlüsse ziehen, die Programmie- rer nicht vorausgesehen haben; Autonomie erlaubt Ent- scheidungen ohne laufende menschliche Kontrolle. Da diese Eigenschaften Risiken bergen, sieht die Regie- rung einen verhältnismäßigen Schutz vor. Identifiziert wurden folgende Gefahren: Risiken für Menschenrechte (etwa Deepfakes), Sicherheitsrisiken (etwa durch feh- lenden Kontext bei Sprachmodell-Empfehlungen) sowie Fairness-Risiken (etwa durch diskriminierende Daten bei Kreditprüfungen). Zudem bestehen Risiken für die

streng reguliert. Anbieter und Betreiber unterliegen um- fangreichen Pflichten: So müssen etwa Risikomanagement- systeme eingerichtet und registriert werden, technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und Dokumen- tationen erstellt werden und eine menschliche Kontroll- möglichkeit zugänglich sein. Zudem müssen eine Konfor- mitätsbewertung und CE-Kennzeichnung vorliegen. Darauf müssen auch Händler und Einführer achten. Die Regeln zur Hochrisiko-KI treten am 2. August 2027 in Kraft. Systeme mit begrenztem Risiko, darunter Chatbots oder KI-generierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte, unterliegen Transparenzpflichten. Sie müssen klar als KI-Anwendungen erkennbar sein. Zudem gelten Regeln zur Dokumentation der Trainingsdaten und zur Wahrung von Urheberrechten. Bei Verstößen drohen seit dem 2. August 2025 empfind- liche Bußgelder: Der Einsatz verbotener KI kann mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahres- umsatzes geahndet werden. Für Pflichtverstöße – etwa bei Risikomanagement, Kennzeichnung oder Dokumentation – sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent Umsatz- strafe vorgesehen. Bei fehlender Transparenz, etwa bei Chatbots oder KI-generierten Inhalten, können bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent Umsatz fällig werden. Neben der Regulierung, soll KI in der EU auch gefördert werden. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 2. August 2026 sogenannte Reallabore einzurichten. Dort sollen Unternehmen – insbesondere KMU und Start- ups aus der EU – neue KI-Anwendungen unter kontrol- lierten Bedingungen testen können. Flankiert wird die Umsetzung durch ein neu geschaffenes EU-KI-Büro, das Mitgliedstaaten und Unternehmen dabei unterstützt. Italien: Ergänzungen zum EU-Recht Italien hat als erstes EU-Land ein nationales Durch- führungsgesetz zum europäischen AI Act verabschie- det, das am 10. Oktober 2025 in Kraft trat. Der Schwer- punkt liegt dabei auf dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Förderung italienischer KI-Innova- tionen sowie klarer Regeln für Transparenz und Haftung. In einzelnen Sektoren gehen die Regeln über den EU AI Act hinaus. Im Arbeitsleben besteht beispielsweise ein An- spruch auf Information für Beschäftigte. Zusätzlich entsteht eine staatliche Beobachtungsstelle für KI am Arbeitsplatz. Im Gesundheitswesen darf die KI nicht über den Zugang zu Behandlungen entscheiden. Und in der Justiz bleibt die Rechtsanwendung ausschließlich Menschen vorbehalten. Das Gesetz änderte außerdem das italienische Urheber- rechtsgesetz und das Strafgesetzbuch. Urheberrechtlich wurde geregelt, dass geistige Werke auch dann schutzfähig sind, wenn sie mit Hilfe von KI erstellt wurden. Das Strafgesetzbuch wurde um den Tatbestand der unrechtmäßige Verbreitung von Inhalten, die mit KI erstellt oder verändert wurden, ergänzt. UK: Flexible Regulierung ohne Gesetz Im Vereinigten Königreich gibt es aktuell kein spezifisches KI-Gesetz. Die Regierung verfolgt einen

Besonders Schutzbedürftig: Minderjährige sind bei der Nutzung von Chatbots einem erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn diese falsch oder nicht altersgerecht trainiert wurden.

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KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Privatsphäre (etwa durch Datensammlungen vernetzter Geräte im Haushalt), für die Demokratie und Gesellschaft (etwa durch Desinformation) sowie für die Sicherheit (etwa durch KI-gestützte Cyberangriffe). Die Regulierung soll dabei stets nur so intensiv sein, wie es die Schwere der möglichen Beeinträchtigung erfordert. Die Regierung Starmer hält den Regulierungsansatz, der auf Gesetze verzichtet, für besonders agil. Damit sei er besonders geeignet, den aktuellen Veränderungen einer sich sehr schnell entwickelnden Technologie gerecht zu werden. Ausdrücklich bleibt eine gesetzliche Regelung aber für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. In UK aktive Unternehmen sollten die weitere Entwicklung be- obachten. USA: Keine umfassende Regelung auf Bundesebene Die Trump-Regierung erhebt Künstliche Intelligenz zur strategischen Priorität. Bereits der im Juli 2025 veröffentlichten AI Action Plan macht deutlich, dass die USA das globale KI-Rennen für sich entscheiden und ihre technologische Führungsrolle ausbauen wollen. Dabei setzt das Weiße Haus auf ein marktgetriebenes Wachstum, das sich ohne regulatorische Eingriffe entfalten soll. Dieser Kurs markiert einen Bruch mit der Politik der Vorgängerregierung. Während diese auf Risikobegrenzung und eine stärkere staatliche Aufsicht setzte, wurden die unter Biden erlassenen Executive Orders zur Regulierung von KI bereits zu Beginn von Trumps Amtszeit kassiert. Doch entsteht dadurch keineswegs ein rechtsfreier Raum für KI in den USA. Ein im Haushaltsgesetz One Big Beau- tiful Bill Act (OBBBA) vorgesehenes zehnjähriges Morato- rium für KI-Gesetzgebung auf Ebene der Bundesstaaten wurde nicht verabschiedet, deren Regulierungskompetenz bleibt damit bestehen. Die Folge ist eine zunehmende rechtliche Fragmentie- rung: Unter anderem Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Illinois, Indiana, Maine, Maryland, Montana, New Hampshire, New Jersey, New York, Oregon, Texas, Tennessee und Virginia haben bereits eigene KI-Regel- werke eingeführt, weitere Einzelstaaten prüfen entspre- chende Gesetze. In Colorado etwa tritt am 1. Februar 2026 das erste umfassende KI-Gesetz in den USA in Kraft. Es enthält umfangreiche Regeln für Entwickler und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. Ergänzend wirken in nahezu allen Bundesstaaten Datenschutz- und Datensicherheits- gesetze, die auch KI-Anwendungen erfassen. So enthält zum Beispiel der California Consumer Privacy Act (CCPA) Bestimmungen über die Verwendung automatisierter Ent- scheidungsfindungssysteme. Für Unternehmen bleibt die Unsicherheit groß. Zuletzt hatte Trump im Dezember 2025 einen Präsidialerlass unterschrieben, der Bundesstaaten davon abhalten soll, eigene KI-Regulierungen zu erlassen. Trotz dieser Maß- nahmen erklärten mehrere Bundesstaaten – teils mit parteiübergreifender Unterstützung – dass sie ihre eige- nen Rechtsvorschriften beibehalten werden oder planen, eigene KI-Regeln zu verabschieden. Viele Technologie- und Branchenführer begrüßen eine einheitliche Bundesrege-

lung, weil sie den Aufwand für Unternehmen verringern könnte. Andere warnen jedoch, dass der Exekutiverlass rechtlich anfechtbar ist und keine einzelstaatlichen Gesetze außer Kraft setzt, solange Gerichte oder der Kongress nicht zustimmen. Unternehmen müssen daher weiter prüfen, wie sich die Gesetzeslage in den jeweiligen Einzelstaaten aktuell darstellt. Südkorea: Umfassendes Rahmengesetz zur KI Seit 22. Januar 2026 ist in Südkorea das KI-Gesetz „Framework Act on the Development of Artificial Intelligence and the Creation of a Foundation for Trust“ in Kraft. Korea ist somit das erste Land in Asien mit einem eigenen Rahmengesetz zur KI. Das Gesetz findet auch exterritoriale Anwendung auf Handlungen außerhalb Südkoreas, die den koreanischen Markt oder inländische Nutzer betreffen. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für die Förderung der nationalen KI-Industrie und die Sicherung eines verant- wortungsvollen Umgangs mit KI. Ziel ist es, technologische Innovationen voranzutreiben, gleichzeitig aber Risiken ein- zudämmen und ethische Standards zu gewährleisten. Das Gesetz legt besonderen Wert auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und internationaler Zusammen- arbeit. Das koreanische Ministerium für Wissenschaft und IKT muss regelmäßig nationale Basispläne zur Weiterent- wicklung von KI erstellen. Dabei wird die Unterstützung von KMUs sowie Start-ups ausgebaut, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In Bezug auf die Regulierung verfolgt das KI-Gesetz einen risikobasierten Ansatz. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterscheidung zwischen generativer KI-Anwendun- gen, die Texte oder Bilder erzeugen – und KI-Systemen mit „großen Auswirkungen“. Letztere wird besonders streng reguliert, da sie Technologien umfassen, die potenziell Auswirkungen auf die körperliche Sicherheit, Grundrechte oder wesentliche Infrastrukturen haben – etwa in der Energieversorgung oder im Gesundheits- wesen. Das Gesetz ermöglicht in bestimmten Fällen Ermittlun- gen durch die zuständigen Behörden. Bei festgestellten Verstößen können Berichtigungsanordnungen erlassen und Bußgelder von bis zu rund 20.000 Euro verhängt werden. China: Regelungen zur Generativen KI Seit dem 15. August 2023 gelten in China die „Interim Measures for the Management of Generati- ve Artificial Intelligence Services“. Die Bestimmungen richten sich an Unternehmen und Einzelpersonen, die generative KI-Dienste anbieten. Sie stützen sich auf zentrale chinesische Regelwerke wie das Cybersicherheits- gesetz, das Datensicherheitsgesetz und das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten. Anbieter müssen demnach insbesondere Vorgaben zum Datenschutz und zur Wah- rung geistigen Eigentums erfüllen. Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen.

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KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Wo stehen die Länder weltweit in der KI-Gesetzgebung? Details in der interaktiven Weltkarte im „Rechtsatlas KI“ (siehe Info unten)

Land mit spezifischer Gesetzgebung zu KI Land mit Gesetzesentwürfen zu KI Land mit allgemeiner Gesetzgebung

QUELLE: RECHERCHEN VON GERMANY TRADE & INVEST 2025

2025 weitere Regelungen für den Ein- satz von KI zur öffentlichen Konsulta- tion gestellt. Ziel ist es, Minderjährige besser zu schützen und sicherzustellen, dass Chatbots keine Inhalte verbreiten, die zu Selbstverletzung oder Gewalt anregen könnten. KI-Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass ihre Dienste personalisierte Einstellungs-

Die Regeln gelten innerhalb Chinas, betreffen aber auch Anbieter außer- halb des Landes, sofern deren Dienste in China öffentlich zugänglich sind. Die Cyberspace Administration of China (CAC) kann in diesen Fällen Maßnahmen nach chinesischem Recht anstoßen. Zudem hat die CAC im Dezember

möglichkeiten bieten, Nutzungszeiten beschränkt werden und vor der Bereit- stellung sogenannter emotionaler Begleitfunktionen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt wird. Nach dem Entwurf sollen Entwickler zudem gewährleisten, dass KI-Modelle keine Inhalte erzeugen, die Glücksspiel bewerben oder fördern. GTAI/IHK

INFO

FAZIT

KI-Regulierung weltweit – Was Sie tun sollten

Rechtsatlas KI

Entwicklung, Einsatz und Entschei- dungsfindung Ihrer KI-Systeme. Schulungen: Sensibilisieren Sie Mitarbeitende für ethische, rechtliche und technische Anforde- rungen. Risikoanalyse: Bewerten Sie regelmäßig die Risiken Ihrer KI-Anwendungen und passen Sie Prozesse an.

Regulatorische Entwicklungen beobachten: Halten Sie sich über neue Gesetze und Leitlinien in allen relevanten Märkten auf dem Laufenden. Compliance-Management: Etablieren Sie ein unterneh- mensweites Compliance-System für KI. Transparenz und Dokumenta- tion: Dokumentieren Sie

Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema Künstliche Intelligenz bietet der „Rechtsatlas KI“ von Germany Trade & Invest (GTAI). Die Informationen werden regel- mäßig aktualisiert. gtai.de/de/trade/welt/recht/ rechtsatlas-ki-1826664

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EUROPA

POLEN Investitionen in Gaskraftwerke

Abschnitt verbindet Zentralpolen über Gustorzyn und Wronów mit der litauischen Grenze. Von strategischer Bedeutung ist zudem die 250 Kilome- ter lange Pipeline von Gustorzyn zur Hafenstadt Gdańsk. Mehrere Teil- abschnitte werden mit Direct-Pipe- Verfahren gebaut, während dessen die Bohrung gleichzeitig mit der Verle- gung der Gasleitung erfolgt – Techno- logie und Maschinen stammen vom deutschen Hersteller Herrenknecht. Über die Leitung bei Gdańsk soll künftig Flüssigerdgas ins Landes- innere fließen. Grundlage ist ein schwimmendes Terminal (FSRU), das verflüssigtes Erdgas von Lieferanten entgegennimmt und in den gasförmi- gen Zustand zurückwandelt. Das Spe- zialschiff wird von einem japanischen Anbieter gemietet und soll 2028 in Betrieb gehen. Bereits jetzt prüft Gaz- System den Bedarf für ein zweites FSRU. Die Nachfrage unter Groß- abnehmern aus Polen, Deutschland, Tschechien und der Slowakei gilt als hoch. Die verbindliche Abfrage „Open Season“ ist für das erste Quartal 2026 angekündigt. Schon in der Vergangenheit enga- gieren sich deutsche Unternehmen beim meerseitigen Ausbau von Polens Kapazitäten für den Gasimport. Die Bonner TGE Gas Engineering war am Ausbau des LNG-Terminals in Świnoujście beteiligt. Beim Bau der Baltic Pipe – einer Gasleitung von Norwegen nach Polen – setzte Gaz- System ebenfalls auf Lieferanten aus Deutschland. Die Beispiele zeigen: Der polnische Gasmarkt bleibt ein chancenreicher Zielmarkt für deut- sche Anbieter. GTAI/IHK Gaz-System veröffentlicht den Aus - bauplan für das Gasnetz mit allen wichtigen Investitionsvorhaben auf einer Internetseite:  gaz-system.pl/pl/system-przesylowy/ rozwoj-systemu-przesylowego/ krajowe-plany-rozwoju.html

Energie für neue Kraftwerke: Flüssigerdgas spielt in Polen eine wachsende Rolle bei der Versorgungssicherheit und beim Kohleausstieg. Im Bild: Das LNG-Terminal in Świnoujście.

Polen setzt beim Umbau seiner Energieversorgung zunehmend auf Erdgas. Bis 2031 soll der jährliche Gasverbrauch um mehr als 50 Pro- zent steigen – auf rund 28,5 Milliar- den Kubikmeter. Erdgas gilt als Brückentechnologie, um die Abhän- gigkeit von Kohle zu verringen. Dafür entstehen neue Kraftwerke, Leitun- gen und Importterminals. Deutsche Unternehmen sind an zahlreichen Projekten beteiligt. Siemens Energy liefert Gasturbinen für mehrere Anlagen, darunter zwei Projekte der Orlen-Konzerns Tochter Energa in Gdańsk und Grudziądz. In Krakau beauftragte der staatliche Energieversorger PGE 2025 ein polni- sches Konsortium mit dem Bau einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Wert von rund 200 Millionen Euro. In Rybnik und Gryfino entstehen Gas- kraftwerke mit jeweils knapp 600 Me-

gawatt Leistung – hier kooperiert Siemens Energy mit Polimex Mostos- tal. Auch im Warschauer Stadtteil Siekierki ist ein Projekt in Planung: Die Orlen-Tochter Termika will ein bestehendes Kohlekraftwerk durch eine moderne Gas-und-Dampf-Anlage (GuD) ersetzen. Die Vergabeentschei- dung steht noch aus. Viele Vorhaben werden über den staatlich geförderten Kapazitätsmarkt finanziert. Dabei erhalten Betreiber Vergütung für die Bereitstellung von Kapazitäten, die im Bedarfsfall ins Netz eingespeist werden können. Für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung-Projekte stehen staatliche Förderprämien zur Verfügung. Parallel zum Kraftwerksausbau in- vestiert Polen in die Gasinfrastruktur. Der Netzbetreiber Gaz-System plant bis 2035 mindestens 2.000 Kilo- meter neue Leitungen. Ein zentraler

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EUROPA

NIEDERLANDE Regierung will 500 Vorschriften streichen

Während die Regierungsbildung noch läuft, treibt die geschäftsführende Regierung den Bürokratieabbau voran: Wirtschaftsminister Vincent Karremans kündigte an, bis Sommer 500 Vorschriften abzuschaffen. Regulie- rungen gelten als Hauptfrustration der Wirtschaft und hemmen Standortattraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Politik mit klaren Zielen, Deadlines und messbaren KPIs ist selten. Der niederländische Ansatz: konkrete Maßnah- men, Zuständigkeiten und Zeitpläne – inklusive Zwischen- bilanz. Vor Weihnachten wurden bereits 218 Regeln identi- fiziert, abgeschafft oder in Umsetzung, wie Karremans auf einem Unternehmergipfel erklärte. „Der Reflex des Staates ist oft, Risiken mit neuen Regeln abzusichern. Das erstickt Unternehmertum und Innovationsklima“, so Karremans. Seit der Offensive am 5. September 2025 erfassen alle Ministerien systematisch belastende Vorschriften. Grund- lage: Rückmeldungen von Unternehmern, Analysen in neun Branchen, Untersuchungen bei Mittelständlern und Hinweise des Regulierungskontrollrats. Bereits beschlossene konkrete Entlastungen für Unter- nehmen: • Wegfall der jährlichen Mobilitätsberichte für Unterneh- men bis 250 Mitarbeiter: Kleine und mittlere Unterneh- men müssen nicht mehr erfassen und melden, wie ihre Beschäftigten zur Arbeit kommen. • Befreiung von Tachografenpflicht für leichte E-Nutzfahrzeu- ge: Unternehmer, die elektrische Liefer- oder kleinere Lkw einsetzen, müssen keine zusätzlichen Geräte installieren und keine Arbeits- und Ruhezeiten manuell dokumentieren. • Weniger Pflichtfragebögen des Statistikamts CBS: Unter- nehmen werden seltener und weniger umfangreich zu statistischen Erhebungen verpflichtet – ein spürbarer Abbau administrativer Lasten. • Verwarnung statt Geldbuße bei verspäteter Krankmel- dung an das UWV

Strukturierter Bürokratieabbau: Die niederländische Regierung sendet ein klares Signal an den Wirtschaftsstandort – Regulierung soll Schutz bieten, aber nicht lähmen.

• Verbindlichkeit des Betriebsarzturteils bei Reintegrations- prüfungen: Das Urteil des Betriebsarztes ist künftig maß- geblich, ohne dass Unternehmen nachträglich mit abwei- chenden Bewertungen durch das UWV rechnen müssen. Auch EU-Regeln stehen im Fokus: Die Niederlande be- teiligen sich an der Vereinfachungsinitiative der EU-Kom- mission und überarbeiten Anti-Geldwäsche-Vorgaben gemeinsam mit Wirtschaft und Behörden. AHK/IHK Informationen der niederländischen Regierung zum Zwi- schenstand des Bürokratieabbaus sind auf der Website der AHK Niederlande verfügbar:  dnhk.org/de/news/2026/buerokratieabbau-offensive-in- den-niederlanden-regierung-streicht-bis-zum-sommer- 500-vorschriften

ÖSTERREICH Wirtschaft erholt sich langsam

Energiepreise und Inflation nimmt ab. Tarifabschlüsse bleiben moderat, die Produktivität soll steigen. Auch die Inflation sinkt – nach 4 Prozent im Oktober 2025 wird für 2026 ein Wert von 2,4 Prozent prognostiziert. Öffentliche Ausgaben sollen um 4 Pro- zent wachsen, Ausrüstungsinvestitio- nen um 2,6 Prozent. Der private Ver- brauch legt leicht zu, gestützt durch

Nach zwei Jahren Schwäche zeigt die österreichische

hohe Ersparnisse. Im Außenhandel wird ein Plus bei Importen und Exporten erwartet, trotz geopolitischer Risiken. Der bilaterale Handel mit Deutschland gewinnt wie- der an Dynamik, vor allem in Maschi- nenbau und Fahrzeugtechnik. Österreich steht damit vor einer vor- sichtigen, aber stabilen Wachstums- phase. GTAI/IHK

Wirtschaft wieder leichte Aufwärts- tendenzen. Laut EU-Kommission stieg das Bruttoinlandsprodukt 2025 um 0,3 Prozent, für 2026 wird ein Plus von 0,9 Prozent erwartet. Investitio- nen und ein moderat wachsender Konsum treiben die Erholung an. Der Kostendruck durch hohe Löhne,

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AWAETUitReOl PA

TÜRKEI Milliardenprojekte in der Chemiebranche

Ziel ist es, die hohe Importabhängig- keit bei Vorprodukten wie Polypro- pylen und Polyethylen deutlich zu reduzieren. Beide Projekte sollen die türkische Eigenproduktion stärken und stabile Lieferketten für Kunststoffhersteller schaffen. Für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer, Mess- und Regel- technikhersteller sowie Engineering- Dienstleister entstehen hier direkte Geschäftschancen. Auch die türkische Kunststoffbranche wächst weiter: Der Verband PAGEV erwartet 2025 ein Nachfrageplus von 11 Prozent (Menge) beziehungsweise 9 Prozent (Wert). Rund 70 Prozent der eingesetzten Maschinen sind importiert, wovon knapp ein Fünf- tel aus Deutschland stammt. Damit bleibt der Markt für deutsche Maschi- nenhersteller, insbesondere in den Segmenten Spritzguss, Extrusion und Automatisierung weiter interessant. Gleichzeitig wird der Preiswettbewerb härter, da viele türkische Unterneh- men auf günstigere Gebrauchttechnik ausweichen. Langfristig sind Investitionen in moderne, ressourcenschonende Maschinenparks absehbar, um die Energieeffizienz zu steigern und internationale Nachhaltigkeitsstan- dards zu erfüllen. Die Türkei positioniert sich somit als wachstumsstarker Chemie- und Kunststoffstandort zwischen EU und Nahost mit steigenden Investitio- nen und einhergehendem Bedarf an moderner Technologie, Know-how und nachhaltiger Infrastruktur. Für deutsche Unternehmen bietet dies neben Exportchancen für Industrie- und Umwelttechnik auch Koopera- tionsmöglichkeiten in Forschung, Digitalisierung und Emissionsma- nagement, sowie einem wachsendem Nearshoring-Markt in Zeiten globaler Lieferengpässe. GTAI/IHK

Die türkische Petrochemie dürfte von den Milliardeninvestitionen weiter an Schub gewinnen – so auch die Tüpraş-Raffinerie in Kocaeli.

Für deutsche Anbieter bedeutet das: steigende Nachfrage nach energie- effizienter Anlagentechnik, Digita- lisierungslösungen und Umwelt- technologien. Auf dem türkischen Markt dürften Lösungen zur Prozess- optimierung, Automatisierung und Emissionsminderung somit zukünftig deutlich stärker nachgefragt werden. Auch weil trotz schwieriger Rahmen- bedingungen türkische Großunter- nehmen weiterhin auf Expansion setzen: • SASA Polyester investiert 25 Mil- liarden US-Dollar in ein integriertes Chemie- und Hafenprojekt in Adana mit einer geplanten Kapazität von 13 Millionen Tonnen jährlich. • SOCAR/Petkim plant ein zehnjähri- ges Investitionsprogramm über 7 Milliarden US-Dollar für neue Polyolefin-Anlagen in Aliağa (Izmir).

Die türkische Chemieindustrie bleibt trotz hoher Energiepreise, Importabhängigkeit und globaler Unsicherheiten ein zentraler Wachs- tumstreiber des Landes. Mit Expor- ten von 3,4 Milliarden US-Dollar allein im Juli 2025 beweist sie internationale Wettbewerbsfähigkeit. Für deutsche Unternehmen eröffnen sich daraus vielfältige Chancen – ins- besondere im Bereich Technologie, Anlagenbau und Nachhaltigkeitslö- sungen. Mit dem neuen Klima-Rahmen- gesetz und der Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (ETS) schafft die Türkei 2025 erst- mals einen verbindlichen Rahmen für Emissionsüberwachung und CO2-Re- duktion. Der Investment Plan 2025 fördert zusätzlich grüne und digitale Transformation.

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AMERIKAS

USA Pharmaindustrie bleibt innovativ

aussichtsreiche Medikamente in der Entwicklung haben. Die Stärken in der Forschung tragen dazu bei, dass viele innovati- ve Medikamente zuerst in den USA zugelassen werden. In Bezug auf die jährlichen Umsätze machen Biophar- mazeutika mittlerweile einen Anteil 53,8 Prozent aus und haben chemi- sche Arzneimittel damit überholt. Mit dem Gesetzespaket „One Big Be- autiful Bill Act“ verbessert die Trump- Regierung die steuerliche Behandlung von Forschungsausgaben erheblich: Unternehmen können in den USA ihre inländischen Forschungskosten nun vollständig im Jahr der Ent- stehung absetzen, statt sie über fünf Jahre abzuschreiben. Sorge bereitet hingegen die mas- siven Kürzungen der staatlichen Forschungsgelder. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind bei der Medikamentenentwicklung

auf Zuschüsse durch die National Institutes of Health (NIH) ange- wiesen. Die Trump-Regierung hat für das Haushaltsjahr 2026 eine Kürzung des NIH-Budgets um rund 40 Prozent vorgeschlagen – von etwa 48 Milliarden US$ auf rund 28 Mil- liarden US$. Um Pharmakonzerne zu mehr Pro- duktion in den USA zu bewegen, setzt US-Präsident Donald Trump auf Zölle – geht dabei aber taktisch vor. Ein geplanter Einfuhrzoll von 100 Prozent auf patentierte Arzneimittel wurde vorerst ausgesetzt, um Verhandlungs- spielraum zu schaffen. Der Ansatz zeigt Wirkung: Seit seinem Amtsantritt haben Unter- nehmen Investitionen von über 400 Milliarden US$ angekündigt. Pfizer verpflichtet sich beispielsweise, 70 Milliarden US$ in den Ausbau von Produktion und Forschung in den USA zu stecken. GTAI/IHK

Zwar verliert das Wachstum der US-Pharmabranche derzeit etwas an Schwung, bleibt aber mit einem erwarteten durchschnittlichen Plus von 4,7 Prozent pro Jahr bis 2029 nach wie vor stark. Schätzungen des IQVIA-Institut zufolge sollen die Arzneimittelumsätze in drei Jahren die Marke von 600 Milliarden US-Dollar (US$) überspringen. Angetrieben wird das Wachstum durch Innovation. In den nächsten Jahren dürfte die Food and Drug Ad- ministration (FDA) zahlreiche neue Medikamente zulassen. Die Pipeline umfasst viele neue Wirkstoffe für Krebs-, Immun- und Nervenerkran- kungen sowie zur Behandlung von seltenen Krankheiten – ergänzt durch neue Therapien für lebensstilbedingte Leiden wie Übergewicht. Was viele neue Arzneimittel eint, ist der hohe Preis. Der Median der jährlichen Therapiekosten neu zugelassener Medikamente liegt bei rund 350.000 US$. Entsprechend macht der Anteil dieser hochpreisigen Spezialtherapien am Gesamtmarkt 54 Prozent aus und wächst weiter an. Die bevorstehende Welle auslaufen- der Patente verstärkt den Drang zur Innovation. Bis 2030 sind rund 200 Medikamente von dem sogenannten „Patent Cliff“ betroffen, darunter viele umsatzstarke Blockbuster. Wegen der dadurch aufkommenden Konkur- renz durch Generika und Biosimilars drohen den betroffenen Herstellern Einbußen von mehr als 90 Milliarden US$ jährlich. Als Ausweg bleibt den Pharmaanbie- tern deshalb nur, neue Medikamente zu entwickeln und dadurch frische Einnahmequellen zu erschließen. Derzeit haben Unternehmen mehr als 8.300 neue Produkte in der präklini- schen Phase oder in Phase-I-Studien. Schwerpunkte liegen auf der Ent- wicklung von Therapien gegen Krebs, neurologische Erkrankungen und Infektionskrankheiten. Pharmariesen wie Merck oder Johnson & Johnson kaufen verstärkt Unternehmen zu, die

Innovation als Wachstumsmotor: Die US-Pharmaindustrie setzt auf neue Medikamente, um Umsatzverluste durch auslaufende Patente zu kompensieren.

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AMERIKAS

MEXIKO Schub für die Infrastruktur Die Regierung Sheinbaum hat zahlreiche Infrastrukturprojekte auf den Weg gebracht und modernisiert Zugstrecken, Verkehrsinfrastruktur, Häfen und Flughäfen. Letztere müssen fit gemacht werden für die Besucher der Fußball-Weltmeisterschaft. Bahn- und Straßennetze werden modernisiert Neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben sich durch die Infrastrukturprojekte des staatlichen Wirtschaftsprogramms Plan México. So sollen bis 2030 Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 3.400 Kilometern für den Personenver- kehr entstehen. Auch das Straßennetz wird für 18,9 Milliarden US-Dollar (US$) verbessert und ausgebaut. Dazu gehört die Instandhaltung von rund 49.000 Kilometern und die Neuasphaltie- rung von 9.400 Kilometern des Bundesnetzes. Flughäfen im Fokus Zudem sollen landesweit 62 Flughäfen moder- nisiert und ausgebaut werden. Das Transport- und Kommunikationsministerium SICT beziffert das Volumen der Gesamtinvestitionen auf 6,6 Milliarden US$. Die Flughäfen an den me- xikanischen Austragungsorten der Fußball-WM haben Priorität. In Mexiko-Stadt fließen rund 160 Millionen US$ in den Flughafen Benito Juá- rez. Für den Flughafenausbau in Monterrey sind 400 Millionen US$ vorgesehen und in Guadala- jara wird anlässlich der Fußball-WM Terminal 1 modernisiert. Wettbewerbssituation bringt Herausforderungen Die Großprojekte sind vielfach auf spezialisier- te Bauausrüstung aus dem Ausland angewie- sen. Für deutsche Anbieter ist es jedoch nicht einfach, in Mexiko Fuß zu fassen. Der Bausektor wird von lateinamerikanischen, iberischen und inzwischen auch chinesischen Baufirmen dominiert. Für Technologieanbieter ist es daher umso wichtiger, frühzeitig Kontakte zu den zu-

ständigen Behörden und zu den Hauptauftrag- nehmern zu knüpfen. Technologie muss importiert werden Der mexikanische Tiefbau benötigt generell Ausrüstungen wie Baumaschinen, Tunnel- bohrmaschinen, Portaldrehkräne, Pumpen und Generatoren. Im Straßenbau werden insbesondere Mobil- und Drehkräne, Front- lader, mobile Plattformen und Verkehrsleit- technik gebraucht. Frontlader und einfache Verkehrsleittechnik werden zum Teil im Land selbst hergestellt, während Kranausrüstung mit hoher Kapazität ausschließlich importiert wird. Der Bau und Betrieb von Häfen erfor- dern Containerkräne, Sicherheitssysteme, IT-Dienstleistungen, Planungs- und Bauleis- tungen sowie Baggerarbeiten. Schienenver- kehrsprojekte brauchen Rahmen-, Mobil- und Drehkräne, außerdem Lokomotiven, Waggons, Stahlschienen, Fahrgestelle und Anhänger, Schienenverlege- und Wartungsgeräte sowie Signalsysteme. Auch Dienstleistungen sind gefragt Deutsche Baufirmen, die als Anker fungieren könnten, sind derzeit nicht in Mexiko aktiv. Allerdings expandiert die Firma DB Engineering & Consulting im Planungsbereich von Zug- strecken. Unternehmen wie Liebherr, Kaeser, Beumer Group, Wirtgen Group, Siemens und Herrenknecht sind wichtige Technologieliefe- ranten für den mexikanischen Bausektor. Neben spezialisierten Produkten und Maschi- nen besteht auch Bedarf an entsprechenden Ingenieur- und Beratungsleistungen sowie an Software für Infrastrukturprojekte. So kam DB Engineering & Consulting als sogenannter Schattenbetreiber des Zugprojektes Tren Maya zum Einsatz und beriet in dieser Funktion unter anderem bei der Erstellung der Fahrpläne. Zu- letzt wurde das Unternehmen mit dem Design Review für die Zugstrecke zwischen Mexiko- Stadt und Querétaro beauftragt. GTAI/IHK

Fit für die Fußball- WM: Mexiko treibt die Modernisierung seiner Flughäfen voran, um steigen- de Passagierzahlen und internationale Besucherströme bewältigen zu können.

58 MILLIARDEN US$ an Investitionen sind schätzungs- weise zur Realisie- rung der Zug- projekte des Plan México erforderlich. QUELLE: BNAMERICAS

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ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Neues E-Visum für Monteure

WEBINAR

26. FEBRUAR 2026 Indien: BIS-Zertifizierung

Sie wollen nach Indien exportieren und fragen sich, ob Ihr Produkt eine BIS-Zertifizierung benötigt? Insbesondere Elektronikprodukte benötigen eine BIS-CRS Zertifizierung. Waren aus Metall, Haushaltsgeräte, Batterien, einige Chemika- lien, Schrauben und Befestigungselemente sowie Laborglas-Produkte sind vom ISI-Mark-Scheme betroffen. Zahlreiche neue Produkte und Produkt- gruppen sind im letzten und werden in diesem Jahr hinzugekommen. Zudem prüft der indische Zoll sehr genau, ob eine BIS-Zertifizierung beim Import in Indien notwendig beziehungsweise vorhanden ist. In unserem Webinar informieren wir Sie, welche Produkte von einer Zertifizierungspflicht betroffen sind und wie Sie selbst recherchieren können, ob Ihr Produkt betroffen ist. Zudem zeigen unsere Zerti- fizierungsexperten Ihnen, wie der Zertifizierungs- prozess Schritt für Schritt abläuft und was bei einer eventuell erforderlichen Werkszertifizierung Ihrer Produktionsstätte in Deutschland auf Sie zukommt. Zudem haben Sie die Chance, Ihre individuellen Fragen an die Experten zu richten.

Das neue e-B-4-Visum Indiens bietet indischen Unternehmen einen digitalen Weg, um ausländischen Fachkräften die Einreise zu erleichtern.

INDIEN Keine Zertifizierung für Maschinen nötig Bestimmte indische Unternehmen können fortan die für die Visumbeantragung erforderlichen Einladungsschrei- ben für ausländische Fachkräfte (zum Beispiel Ingenieure) online über das National Single Window System (NSWS) generieren lassen. GTAI/IHK Das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry of Heavy Industries) hat Mitte Januar mitgeteilt, dass die Zertifizierungspflicht nach dem Scheme X mit sofortiger Wirkung endgültig aufgehoben ist. Unter das Scheme X sind viele Maschinen und Anlagen mit dem HS Code 84 und 85 gefallen. Für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer bringt dieser Schritt eine große Erleichterung für die Abwicklung ihrer Exporte nach Indien. IHK Für Fachkräfte aus dem Ausland stellt Indien ein neues elektronisches Geschäftsvisum zur Verfügung: das sogenannte e-Production Investment Visa (e-B-4-Visa). Die Gültigkeit des neuen E-Visums beträgt sechs Monate und ermöglicht die mehrfache Einreise. Das Visum soll Unternehmen unterstützen, die in Indien Produktionsstät- ten errichten, erweitern oder in Betrieb nehmen. Außerdem wird es in Zusammenhang mit Fertigung, Installation, tech- nischer Überwachung und Projektdurchführung ausge- stellt.

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 26. Februar 2026, 10:00 bis 12:00 Uhr, online

TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 180 Euro pro Person für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/bis-zertifizierung

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:

 Gabriele Borchard 0621 1709-131

gabriele.borchard@ rhein-neckar.ihk24.de

 Sabrina Weigold 0621 1709-130

sabrina.weigold@ rhein-neckar.ihk24.de

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ASIEN-PAZIFIK

PHILIPPINEN Rechenzentren sollen ausgebaut werden

ausländische Investoren aktiv. Führender Betreiber ist Vitro mit elf Rechenzentren. Das Tochterunter- nehmen des größten philippinischen Telekom-Konzerns PLDT hat Mitte 2024 das erste KI-fähige Hyperscale- Data-Center des Landes mit einer Leistung von 50 Megawatt (MW) in Betrieb genommen. Laut Pressemel- dungen ist ein zweites mit weiteren 100 MW geplant. Einer der größten Mischkonzerne, Ayala, ist über seine Tochter A-Flow aktiv und hat Ende November 2025 das erste Rechen- zentrum mit einer Kapazität von 36 MW eröffnet. Größter ausländi- scher Investor ist ST Telemedia aus Singapur mit neun Rechenzentren und einer Gesamtkapazität von 146 MW. Equinix aus den USA be- treibt zurzeit drei Datenzentren im Großraum Manila. Rückenwind kommt von der Regie- rung: Das „Create More“-Gesetz bietet Steuerbefreiungen bis zu sieben Jahren, Sonderabschreibungen von bis zu 100 Prozent auf Ausgaben für Energie, Forschung und Entwicklung oder Ausbildung von Fachkräften sowie zollfreie Importe für Data- Center-Ausrüstung. Damit will das Board of Investment internationale Betreiber anlocken und die digitale Infrastruktur stärken. GTAI/IHK

Im Rahmen des National Broadband Plans modernisiert die philippinische Regierung die digitale Infrastruktur auf dem Archipel.

Digitalisierung wandelt sich das Land zu einem wichtigen Infrastruktur- standort. Bei den Data-Center-Projekten im Privatsektor sind sowohl phil- ippinische Unternehmen als auch

Der Asien-Pazifik-Raum zählt zu den dynamischsten Regionen beim Bau von Rechenzentren – und die Philippinen rücken dabei zuneh- mend in den Fokus. Getrieben von staatlichen Anreizen und wachsender

CHINA Katalog der geförderten Branchen aktualisiert

Ab dem 1. Februar 2026 gilt in China eine neue Fassung des Katalogs der geförderten Branchen für ausländische Investitionen. Das Handelsministerium (MOFCOM) und die Nationale Entwicklungs- und Reform- kommission (NDRC) haben die überarbeitete Liste im Dezember 2025 veröffentlicht – und sie fällt deutlich umfangreicher aus als ihre Vorgängerversion aus dem Jahr 2022. Insbesondere zählen moderne Dienstleistungen zu den geförderten Branchen, darunter künftig landesweit weitere Dienstleistungen im Konsumbereich wie etwa der Betrieb von Reisebüros, internetbasierte Gesundheitsdienstleis-

tungen, Dienstleistungen im Sporttourismus und Haustier- pflegedienste. Auch Forschungs- und Entwicklungsdienst- leistungen gewinnen stärker an Bedeutung. Insgesamt enthält der landesweite Katalog nun 619 Gegenstände. Gemeinsam mit dem regionalen Katalog sind es nunmehr 1.679 an der Zahl, mithin neben zahlreichen Änderungen etwa 200 Bereiche mehr als bislang. GTAI/IHK Den neuen Katalog finden Sie auf der Website des chinesischen Handelsministeriums (nur auf Chinesisch):

 mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_da- 8de9ff805848c99bbfd93c497e5497.html

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ASIEN-PAZIFIK

KASACHSTAN Verbesserte Bedingungen für Rohstoffabbau

Informationen verfügbar sein. Ergänzt werden sie künftig durch Satellitendaten und moderne geochemische Analysen. Auch die Infrastruktur für Analysen wird aus- gebaut: Neue, international zertifizierte Labore ermöglichen Reservennachweise nach dem JORC-Standard und verbessern so die Finan- zierbarkeit von Projekten. Flankiert wird dies durch ein Finanzierungsprogramm der Develop- ment Bank of Kazakhstan mit einem Volumen von bis zu 1 Milliarde US-Dollar bis 2030. Die EU sieht Kasachstan als Schlüsselpartner für kritische Rohstoffe und unterstützt die Zu- sammenarbeit im Rahmen der Global-Gateway- Initiative. Für deutsche Unternehmen ergeben sich damit Chancen entlang der gesamten Wert- schöpfungskette – von Exploration über Techno- logie bis zur Logistik. Online-Plattform „Unified Platform Subsoil Use“ (auf Englisch): minerals.e-qazyna.kz/en/start

Kasachstan treibt den Ausbau seines Rohstoffsektors voran und positioniert sich zunehmend als attraktiver Partner für internationale Unternehmen. Mit neuen geologischen Daten, digitalen Genehmigungs- verfahren und gezielten Förderprogrammen will das Land insbesondere Investitionen in kritische Rohstoffe erleichtern. Erste internationale Projekte befinden sich bereits in der Anbah- nung. Ein zentraler Schritt ist die 2025 gestartete Online-Plattform für Nutzungsrechte „Unified Platform Subsoil Use“. Sie bietet Unternehmen Zugang zu geologischen Berichten und ermög- licht die Beantragung von Explorations-, Abbau- und Verarbeitungslizenzen vollständig digital. Insgesamt sind 22 staatliche Services integriert, was Verfahren transparenter und schneller macht. Parallel dazu digitalisiert der Nationale Geolo- gische Dienst historische Erkundungsdaten aus rund 80 Jahren. Bis Ende 2026 sollen sämtliche

5.000 UNENTDECKTE LAGERSTÄTTEN für kritische Roh- stoffe gibt es nach Schätzungen der Weltbank noch in

Kasachstan QUELLE: GTAI

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MENA/AFRIKA

NIGERIA Steuerreform in Kraft getreten

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen sind:

einem jährlichen Gruppenumsatz von 750 Millionen Euro oder einem Umsatz in Nigeria von 50 Milliarden Naira. Neu ist auch eine Entwicklungsab- gabe (Development Levy) von 4 Pro- zent für Unternehmen, mit der Infra- struktur- und Entwicklungsprojekte finanziert werden sollen. Kleine Unternehmen sind auch von dieser Abgabe befreit. Die Mehrwertsteuer hingegen bleibt beim Standardsatz von 7,5 Prozent. Die ursprünglich diskutierte Er- höhung wurde nicht übernommen. Gleichzeitig wurde die Befreiungen für bestimmte lebensnotwendi- ge Güter (Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bildung) ausgeweitet. Zudem wurden die Möglichkeiten zur Vorsteuererstattung auf Dienst- leistungen und Anlagegüter erweitert. Außerdem wurden eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung sowie elektronische Verfahren zur Steuererhebung eingeführt. IHK Die Nigeria Tax Reform Acts 2025 zum Download:  fiscalreforms.ng/index.php/ resourcescentre

Für Arbeitnehmer führt der NTA einen neu gestalteten, progressiven Einkommensteuertarif (Personal Income Tax, PIT) ein: Einkommen bis zu 800.000 Nigerianische Naira pro Jahr sind steuerfrei, höhere Einkom- men über 50.000.000 Naira werden mit maximal 25 Prozent besteuert. Auch Kapitalgewinne von natürlichen Personen werden gemäß des individu- ellen PIT-Steuersatzes versteuert. Für Unternehmen gibt es bei der Körperschaftssteuer wesentliche Än- derungen. Die Definition für „kleine Unternehmen“, für die ein Steuersatz von 0 Prozent gilt, wird erweitert: Künftig sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz bis 100 Millionen Naira (vormals 25 Millionen) und einem Anlagevermögen bis 250 Milli- onen Naira steuerbefreit. Für größere Unternehmen wird die Körperschaft- steuer von 10 auf 30 Prozent erhöht – mit Möglichkeit zur Reduktion auf 25 Prozent per Präsidialerlass. Für Niederlassungen von multina- tionalen Unternehmensgruppen wird eine effektive Mindeststeuer (Mini- mum Effective Tax Rate, ETR) von 15 Prozent eingeführt. Diese gilt ab

Nigeria ändert die Besteuerung von Unternehmen: Entlastungen für viele kleine Betriebe, höhere Steuern für große und multinationale Unternehmen.

Am 1. Januar 2026 trat in Nigeria ein umfassendes Steuerreformpaket in Kraft. Das Paket konsolidiert und ersetzt frühere Steuergesetze im Nigeria Tax Act 2025 (NTA) und enthält drei weitere Gesetze zum Aufbau einer modernen und effizienten Steuerverwaltung.

Einkommenssteuerrechner ab 2026:  fiscalreforms.ng/index.php/pit-calculator

SUBSAHARA-AFRIKA Neues Programm „TradeConnect“ gestartet

Die DEG hat am 2. Dezember 2025 in Lagos das neue Garantieinstrument „TradeConnect“ für Handelsfinanzie- rungen in Entwicklungs- und Schwel- lenländern vorgestellt. TradeConnect schließt gezielt lokale Finanzierungs- lücken für kleinvolumige deutsche Export- und Importgeschäfte durch wirksame Absicherungen. Der erste Vertrag wurde mit der Access Bank in Nigeria unterzeichnet. Die TradeConnect-Garantie unter- stützt lokale Banken bei der Kredit-

vergabe an Partner deutscher Unternehmen in den jeweiligen Märkten, indem sie bis zu 5 Millio- nen Euro oder maximal 50 Prozent des Kreditvolumens absichert. Das Instrument erleichtert damit Trans- aktionen, die bisher an fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten schei- terten. Das Programm TradeConnect er- gänzt bestehende DEG-Angebote wie ImpactConnect und die German Desks. Ziel ist es, Handelsbeziehun-

gen zu stärken, Risiken zu minimie- ren und die wirtschaftliche Zusam- menarbeit zu fördern. Vorläufig steht das Instrument ex- klusiv in der Region Subsahara Afrika über die Partnerbank Access Bank zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontakt zum German Desk bei der Access Bank:

 deginvest.de/Newsroom/News/News- Details_873216.html

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