ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
ZOLL Zugang IAA-Plus
ZOLL Kleinsendungen unter 150 Euro
Die Deutsche Zollverwaltung stellt die Dienstleistung „Internet Ausfuhranmeldung Plus (IAA Plus)“ ab dem 17. März 2026 ausschließlich über das Zoll-Portal zur Verfügung. Ein Zugriff über die bislang genutzten Zugangswege ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Einrichtung eines ent- sprechenden Kontos im Zoll-Portal. Unternehmen benötigen für die Nutzung ein Geschäftskundenkonto, das entweder über ELSTER oder ein eIDAS-Zertifikat registriert wird. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das verwendete ELSTER-Konto beziehungs- weise das eIDAS-Zertifikat auf dasselbe Unternehmen ausgestellt ist wie die dazugehörige EORI-Nummer. Die EORI-Nummer dient als zentrales Identifikationsmerkmal, weshalb pro EORI-Nummer nur ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal existieren kann. Bereits bestehende Konten mit hinterlegter EORI-Nummer können ohne weitere Schritte weiter genutzt werden. Nutzer, die IAA Plus bereits seit Juli 2024 verwenden, jedoch noch kein Konto im Zoll-Portal eingerichtet haben, erhalten eine E-Mail mit einem personalisierten Registrierungslink, der zwingend für die Kontoanlage zu verwenden ist, damit bestehende Daten korrekt übernommen werden können. Zoll/IHK
Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 Euro aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Die EU hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, dass ab dann ein vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 Euro auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung gemäß der jeweiligen Tarifposition erhoben wird. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Zollverfahren zu vereinheitlichen. Für Unternehmen im Onlinehandel und in der Lo- gistik bedeutet dies eine Anpassung der Prozesse. Insbesondere Händler und Privatpersonen, die Wa- ren aus Drittstaaten importieren, müssen künftig die zusätzlichen Kosten berücksichtigen. Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaa- ten bei der „einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) der EU für Mehrwertsteuerzwecke“ regist- riert sind. Ab November 2026 soll zusätzlich noch eine „Bearbeitungsgebühr“ (Handling Fee) ein- geführt werden. Ab 2028 soll dann für alle Waren unter 150 Euro die Freigrenze abgeschafft werden und die normalen EU-Zölle gelten. IHK/DIHK
Zum Zoll-Portal: zoll-portal.de
HYBRID-VERANSTALTUNG
24. MÄRZ 2026 Warenursprung und Präferenzen
• Räumlicher Anwendungsbereich und rechtlicher Rahmen der EU-Präferenzregelungen (Ursprungsregeln) • Prüfung und Nachweis der Präferenzberechtigung - Bilaterale und diagonale Kumulierung - Kumulierung im Freihandelsraum Pan-Euro-Med sowie in der SAP-Zone - Formale Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED) - Vereinfachte Präferenznachweise (Ursprungserklärungen) - Besonderheiten der Zollunion mit der Türkei (A.TR) • Lieferantenerklärungen, Form und Inhalt • Umfangreiche praktische Übungen TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 24. März 2026, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 320 Euro für IHK-Mitglieder, 480 Euro für Nichtmitglieder
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermögli- chen, Ursprungswaren zollbegünstigt oder zollfrei in das Partnerland einzuführen. Neue Abkommen mit Mercosur und Indonesien kommen Anfang 2027 hinzu. Der richtige Umgang mit den Präferenzregelungen ist ein entscheidender Faktor im internationalen Handel. Unternehmen, die Präferenzen korrekt nutzen, profitieren von reduzierten Zöllen und verschaffen sich damit einen spürbaren Wettbewerbsvorteil. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präfe- renzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. In unserem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Über- blick über die Ursprungsregeln im internationalen Handel sowie über die formalen und inhaltlichen Anforderungen an Präferenznachweise. Sie erfahren, wann Ihre Produkte präfe- renzberechtigt sind, welche Nachweise erforderlich sind und wie Sie typische Fehler sicher vermeiden. Im Einzelnen werden behandelt: • Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel - Nichtpräferenzieller und präferenzieller Ursprung - Herkunftsangaben wie „Made in …“ - Abgrenzung von Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/seminar-wup IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster , 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
18
IHK Global Business 02/2026
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog