ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss
EU Exportkontrolle bei Dienstreisen
ALGERIEN Nur noch FOB-Lieferungen
Gemäß dem algerischem Außenhandels- ministeriums sind beantragende Import- genehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich. Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für 2026 beantragt wurden, ermöglichen auch andere Lieferbedingungen. Alle neuen Anträge für vorläufige Importgenehmigungen müssen seit dem 1. Januar 2026 auf FOB-Basis ausgestellt werden. DIHK/IHK
Nach Ausführungen des BAFA ist im Hinblick auf Dienstreisen und mobiles Arbeiten zu beachten, dass das Mitführen gelisteter Technologie, das heißt Technologie mit Bezug zu einem gelisteten Dual-Use-Gut sowie die Möglichkeit, auf gelistete Technologie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes zuzugreifen, exportkontrollrechtlich relevant ist. Hierfür besteht die Möglichkeit eines Sammelgenehmigungsverfahrens. Bezüglich des für die Erteilung einer Sammelgenehmigung erforderlichen unternehmensinternen Compliance- programmes erachtet das BAFA es als erforderlich und auch ausreichend an, wenn Verfahrensanweisungen für den Umgang mit gelisteter Technologie im Rahmen von Dienstreisen oder dem mobilen Arbeiten vorliegen. Darüber hinaus sind bestimmte Rahmenbedin- gungen zu beachten wie zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen sowie die Technologie nicht an Dritte weiterzu- geben. BAFA/IHK
jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 48 vom Januar 2026 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de
CHINA Keine Dual-Use-Güter nach Japan
Seit dem 6. Januar 2026 liefert China keine Dual-Use-Waren mehr nach Japan. Das gilt für Lieferungen an militärische Nutzer und andere Nutzer, die zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten Japans beitragen könnten sowie allgemein zu militärischen Zwecken. Auch Umgehungslieferungen von chinesischen Dual-Use-Gütern über Dritte nach Japan wird untersagt und mit strafrecht- licher Verfolgung bedroht. Rechtsgrundlage ist das chinesische Exportkontrollrecht, das – ebenso wie das amerikanische Exportkontroll- recht – extraterritoriale Geltung beansprucht. Hintergrund sind Äußerungen der japani- schen Ministerpräsidentin Takaichi im Zu- sammenhang mit Taiwan. Darauf reagierte die Volksrepublik mit heftiger Kritik, der Absage von Auftritten japanischer Künstler und Auf- rufen zum Boykott von Japan-Reisen. Zudem wurde die Einfuhr japanischer Meeresfrüchte verboten. GTAI/IHK
IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt.
EU / MERCOSUR Freihandelsabkommen verzögert sich weiter
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Der Europäische Rat hat am 9. Januar 2026 der Unter-
zeichnung des EU‑Mercosur‑Abkom- mens zugestimmt und damit einen zentralen Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit mit den Mercosur‑ Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gesetzt. Das Europäische Parlament hat den Vertrag dagegen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Überprüfung, ob das Abkommen mit dem EU-Recht vereinbar ist, weitergeleitet. Erst nach der Prüfung durch den EuGH kann das Parlament darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht. Es wird von einer Prüfdauer von 18 bis 24 Monaten ausgegangen. IHK
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Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung
PEFC/04-31-1957
www.pefc.de
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IHK Global Business 02/2026
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