IHK-Global Business Ausgabe 2/2026

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

sektorspezifischen, prinzipienbasierten Ansatz und setzt dabei auf bestehende Gesetze (wie Datenschutz und Produktsicherheit) und veröffentlicht Leitlinien. Die Überlegungen dazu wurden 2023 im Whitepaper „A pro innovative approach to AI-Regulation“ veröffentlicht und die Konsultationen darüber Mitte 2024 abgeschlossen. Der britische Ansatz unterscheidet sich fundamental von dem der EU. In UK sollen die jeweiligen Sektor-Behörden sich weiterhin selbst regulieren, auch sofern KI betroffen ist. Regulierungsbehörden wie der Information Commis- sioner oder die Medicines and Healthcare Products Regu- latory Agency haben bereits strategische Herangehenswei- sen zu KI veröffentlicht, weitere Behörden wie die Office of Gas and Electricity Markets oder die Civil Aviation Authority folgen. Bei der KI-Selbstregulierung sind die Institutionen jedoch an fünf Prinzipien gebunden, die im Whitepaper er- läutert werden: KI muss sicher und robust sein (inklusive Risikokontrolle), transparent und erklärbar agieren sowie Fairness garantieren. Zudem müssen klare Rechenschafts- pflichten (Governance) herrschen und KI-Entscheidungen stets anfechtbar sein, um im Schadensfall Wiedergutma- chung zu ermöglichen. Künstliche Intelligenz wird im Whitepaper als „anpas- sungsfähig“ und „autonom“ definiert. Anpassungsfähig bedeutet, dass Systeme Schlüsse ziehen, die Programmie- rer nicht vorausgesehen haben; Autonomie erlaubt Ent- scheidungen ohne laufende menschliche Kontrolle. Da diese Eigenschaften Risiken bergen, sieht die Regie- rung einen verhältnismäßigen Schutz vor. Identifiziert wurden folgende Gefahren: Risiken für Menschenrechte (etwa Deepfakes), Sicherheitsrisiken (etwa durch feh- lenden Kontext bei Sprachmodell-Empfehlungen) sowie Fairness-Risiken (etwa durch diskriminierende Daten bei Kreditprüfungen). Zudem bestehen Risiken für die

streng reguliert. Anbieter und Betreiber unterliegen um- fangreichen Pflichten: So müssen etwa Risikomanagement- systeme eingerichtet und registriert werden, technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und Dokumen- tationen erstellt werden und eine menschliche Kontroll- möglichkeit zugänglich sein. Zudem müssen eine Konfor- mitätsbewertung und CE-Kennzeichnung vorliegen. Darauf müssen auch Händler und Einführer achten. Die Regeln zur Hochrisiko-KI treten am 2. August 2027 in Kraft. Systeme mit begrenztem Risiko, darunter Chatbots oder KI-generierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte, unterliegen Transparenzpflichten. Sie müssen klar als KI-Anwendungen erkennbar sein. Zudem gelten Regeln zur Dokumentation der Trainingsdaten und zur Wahrung von Urheberrechten. Bei Verstößen drohen seit dem 2. August 2025 empfind- liche Bußgelder: Der Einsatz verbotener KI kann mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahres- umsatzes geahndet werden. Für Pflichtverstöße – etwa bei Risikomanagement, Kennzeichnung oder Dokumentation – sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent Umsatz- strafe vorgesehen. Bei fehlender Transparenz, etwa bei Chatbots oder KI-generierten Inhalten, können bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent Umsatz fällig werden. Neben der Regulierung, soll KI in der EU auch gefördert werden. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 2. August 2026 sogenannte Reallabore einzurichten. Dort sollen Unternehmen – insbesondere KMU und Start- ups aus der EU – neue KI-Anwendungen unter kontrol- lierten Bedingungen testen können. Flankiert wird die Umsetzung durch ein neu geschaffenes EU-KI-Büro, das Mitgliedstaaten und Unternehmen dabei unterstützt. Italien: Ergänzungen zum EU-Recht Italien hat als erstes EU-Land ein nationales Durch- führungsgesetz zum europäischen AI Act verabschie- det, das am 10. Oktober 2025 in Kraft trat. Der Schwer- punkt liegt dabei auf dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Förderung italienischer KI-Innova- tionen sowie klarer Regeln für Transparenz und Haftung. In einzelnen Sektoren gehen die Regeln über den EU AI Act hinaus. Im Arbeitsleben besteht beispielsweise ein An- spruch auf Information für Beschäftigte. Zusätzlich entsteht eine staatliche Beobachtungsstelle für KI am Arbeitsplatz. Im Gesundheitswesen darf die KI nicht über den Zugang zu Behandlungen entscheiden. Und in der Justiz bleibt die Rechtsanwendung ausschließlich Menschen vorbehalten. Das Gesetz änderte außerdem das italienische Urheber- rechtsgesetz und das Strafgesetzbuch. Urheberrechtlich wurde geregelt, dass geistige Werke auch dann schutzfähig sind, wenn sie mit Hilfe von KI erstellt wurden. Das Strafgesetzbuch wurde um den Tatbestand der unrechtmäßige Verbreitung von Inhalten, die mit KI erstellt oder verändert wurden, ergänzt. UK: Flexible Regulierung ohne Gesetz Im Vereinigten Königreich gibt es aktuell kein spezifisches KI-Gesetz. Die Regierung verfolgt einen

Besonders Schutzbedürftig: Minderjährige sind bei der Nutzung von Chatbots einem erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn diese falsch oder nicht altersgerecht trainiert wurden.

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IHK Global Business 02/2026

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