IHK-Global Business Ausgabe 2/2026

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Privatsphäre (etwa durch Datensammlungen vernetzter Geräte im Haushalt), für die Demokratie und Gesellschaft (etwa durch Desinformation) sowie für die Sicherheit (etwa durch KI-gestützte Cyberangriffe). Die Regulierung soll dabei stets nur so intensiv sein, wie es die Schwere der möglichen Beeinträchtigung erfordert. Die Regierung Starmer hält den Regulierungsansatz, der auf Gesetze verzichtet, für besonders agil. Damit sei er besonders geeignet, den aktuellen Veränderungen einer sich sehr schnell entwickelnden Technologie gerecht zu werden. Ausdrücklich bleibt eine gesetzliche Regelung aber für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. In UK aktive Unternehmen sollten die weitere Entwicklung be- obachten. USA: Keine umfassende Regelung auf Bundesebene Die Trump-Regierung erhebt Künstliche Intelligenz zur strategischen Priorität. Bereits der im Juli 2025 veröffentlichten AI Action Plan macht deutlich, dass die USA das globale KI-Rennen für sich entscheiden und ihre technologische Führungsrolle ausbauen wollen. Dabei setzt das Weiße Haus auf ein marktgetriebenes Wachstum, das sich ohne regulatorische Eingriffe entfalten soll. Dieser Kurs markiert einen Bruch mit der Politik der Vorgängerregierung. Während diese auf Risikobegrenzung und eine stärkere staatliche Aufsicht setzte, wurden die unter Biden erlassenen Executive Orders zur Regulierung von KI bereits zu Beginn von Trumps Amtszeit kassiert. Doch entsteht dadurch keineswegs ein rechtsfreier Raum für KI in den USA. Ein im Haushaltsgesetz One Big Beau- tiful Bill Act (OBBBA) vorgesehenes zehnjähriges Morato- rium für KI-Gesetzgebung auf Ebene der Bundesstaaten wurde nicht verabschiedet, deren Regulierungskompetenz bleibt damit bestehen. Die Folge ist eine zunehmende rechtliche Fragmentie- rung: Unter anderem Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Illinois, Indiana, Maine, Maryland, Montana, New Hampshire, New Jersey, New York, Oregon, Texas, Tennessee und Virginia haben bereits eigene KI-Regel- werke eingeführt, weitere Einzelstaaten prüfen entspre- chende Gesetze. In Colorado etwa tritt am 1. Februar 2026 das erste umfassende KI-Gesetz in den USA in Kraft. Es enthält umfangreiche Regeln für Entwickler und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. Ergänzend wirken in nahezu allen Bundesstaaten Datenschutz- und Datensicherheits- gesetze, die auch KI-Anwendungen erfassen. So enthält zum Beispiel der California Consumer Privacy Act (CCPA) Bestimmungen über die Verwendung automatisierter Ent- scheidungsfindungssysteme. Für Unternehmen bleibt die Unsicherheit groß. Zuletzt hatte Trump im Dezember 2025 einen Präsidialerlass unterschrieben, der Bundesstaaten davon abhalten soll, eigene KI-Regulierungen zu erlassen. Trotz dieser Maß- nahmen erklärten mehrere Bundesstaaten – teils mit parteiübergreifender Unterstützung – dass sie ihre eige- nen Rechtsvorschriften beibehalten werden oder planen, eigene KI-Regeln zu verabschieden. Viele Technologie- und Branchenführer begrüßen eine einheitliche Bundesrege-

lung, weil sie den Aufwand für Unternehmen verringern könnte. Andere warnen jedoch, dass der Exekutiverlass rechtlich anfechtbar ist und keine einzelstaatlichen Gesetze außer Kraft setzt, solange Gerichte oder der Kongress nicht zustimmen. Unternehmen müssen daher weiter prüfen, wie sich die Gesetzeslage in den jeweiligen Einzelstaaten aktuell darstellt. Südkorea: Umfassendes Rahmengesetz zur KI Seit 22. Januar 2026 ist in Südkorea das KI-Gesetz „Framework Act on the Development of Artificial Intelligence and the Creation of a Foundation for Trust“ in Kraft. Korea ist somit das erste Land in Asien mit einem eigenen Rahmengesetz zur KI. Das Gesetz findet auch exterritoriale Anwendung auf Handlungen außerhalb Südkoreas, die den koreanischen Markt oder inländische Nutzer betreffen. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für die Förderung der nationalen KI-Industrie und die Sicherung eines verant- wortungsvollen Umgangs mit KI. Ziel ist es, technologische Innovationen voranzutreiben, gleichzeitig aber Risiken ein- zudämmen und ethische Standards zu gewährleisten. Das Gesetz legt besonderen Wert auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und internationaler Zusammen- arbeit. Das koreanische Ministerium für Wissenschaft und IKT muss regelmäßig nationale Basispläne zur Weiterent- wicklung von KI erstellen. Dabei wird die Unterstützung von KMUs sowie Start-ups ausgebaut, um Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In Bezug auf die Regulierung verfolgt das KI-Gesetz einen risikobasierten Ansatz. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterscheidung zwischen generativer KI-Anwendun- gen, die Texte oder Bilder erzeugen – und KI-Systemen mit „großen Auswirkungen“. Letztere wird besonders streng reguliert, da sie Technologien umfassen, die potenziell Auswirkungen auf die körperliche Sicherheit, Grundrechte oder wesentliche Infrastrukturen haben – etwa in der Energieversorgung oder im Gesundheits- wesen. Das Gesetz ermöglicht in bestimmten Fällen Ermittlun- gen durch die zuständigen Behörden. Bei festgestellten Verstößen können Berichtigungsanordnungen erlassen und Bußgelder von bis zu rund 20.000 Euro verhängt werden. China: Regelungen zur Generativen KI Seit dem 15. August 2023 gelten in China die „Interim Measures for the Management of Generati- ve Artificial Intelligence Services“. Die Bestimmungen richten sich an Unternehmen und Einzelpersonen, die generative KI-Dienste anbieten. Sie stützen sich auf zentrale chinesische Regelwerke wie das Cybersicherheits- gesetz, das Datensicherheitsgesetz und das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten. Anbieter müssen demnach insbesondere Vorgaben zum Datenschutz und zur Wah- rung geistigen Eigentums erfüllen. Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen.

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IHK Global Business 02/2026

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