Sorgenfrei von Anfang an. Das sollten Sie bei der Krankenkasse für Ihr Neugeborenes beachten
Ines Occhicone, Produktspezialistin bei der CSS und selber Mutter von zwei kleinen Kindern, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Ines Occhicone, ist ein Neugeborenes automatisch über die Mutter/den Vater versichert? Nein, denn wer in der Schweiz wohnhaft ist, ist krankenver - sicherungspflichtig und muss sich nach dem Krankenversi - cherungsgesetz obligatorisch versichern. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, werden einzeln ver - sichert. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Geburt oder der Wohnsitznahme in der Schweiz. Muss man die Geburt vorher anmelden? Nein, das ist kein Muss, wer aber auf Nummer sicher gehen will, macht das lieber vor der Geburt. Welche Vorteile hat eine vorgeburtliche Anmeldung? Die vorgeburtliche Anmeldung bringt zwei wich - tige Vorteile für werdende Eltern mit sich: Ers - tens ist das Kind von der ersten Minute an ver - sichert. Sollte es zu früh oder krank auf die Welt kommen, ist es ab sofort geschützt und Grundsätzlich versichert man ein Neugebo - renes genau gleich wie einen Erwachsenen, also zunächst einmal mit einer Grundversi - cherung (KVG). Wenn Sie jedoch zusätzliche Leistungen wie alternative Heilmethoden (z.B. Homöopathie oder Osteopathie) vorziehen oder eine halbprivate oder private Abteilung im Spital in der ganzen Schweiz für Ihr Kind möchten, bietet die CSS Ihnen für die Zusatzversicherungen bis zu 100 Prozent Familienrabatt, sofern mindestens ein Elternteil bereits bei uns versichert ist. zweitens profitiert das Kind von einer unein - geschränkten Aufnahme in die Zusatzversi - cherung. Wie versichert man ein Neugeborenes?
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