01 | 2026 IHK Global Business
RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT Steuern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2026? SEITE 4
POLEN Neues Pfandsystem SEITE 10
INDIEN Elektronikfertigung wird gestärkt SEITE 13
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, ein Jahreswechsel fühlt sich oft an wie ein kurzer Moment zwischen Atemholen und Auf- bruch. 2026 wird uns international erneut ei- niges abverlangen: neue Verfahren, neue Vor- schriften, neue Gewohnheiten. Doch gerade darin liegt auch eine besondere Energie. Wenn sich Regeln ändern, öffnen sich auch Möglich- keiten – manchmal früher, als man denkt. Viele Unternehmen fragen sich derzeit: Wo muss ich nachjustieren? Wo entstehen Risiken – aber auch Chancen? Ein genauer Blick jetzt erspart viel Aufwand später. Und er schafft Raum für das, worum es im internationalen Geschäft eigentlich geht: verlässliche Partner- schaften, mutige Schritte und den Blick nach vorne. Damit Sie vorbereitet starten, haben wir wichtige rechtliche Neuerungen in ausge- wählten Auslandsmärkten zusammengestellt: Bulgarien führt den Euro ein und erleichtert damit den Zahlungsverkehr. In Österreich und Portugal ändern sich Pauschalierungsgrenzen und Steuersätze. Weitere EU-Staaten verpflich- ten zur E-Rechnung, und auch der SEPA- Raum wird erweitert. In China tritt ein neues Umsatzsteuergesetz in Kraft, und Südkorea führt als erstes asiatisches Land ein eigenes KI-Gesetz ein. Trotz aller Unwägbarkeiten: Oft zeigen sich gerade in bewegten Zeiten neue Wege und Chancen. Bleiben Sie mutig, offen und zuver- sichtlich – wir begleiten Sie auch 2026 wieder verlässlich durch das globale Geschäftsjahr. Ihnen und Ihren Teams wünschen wir einen guten Start, Gesundheit, Erfolg und viele posi- tive Momente im neuen Jahr 2026! Herzlichst Ihr
8 Europäische Union
„Europa – ein unschätzbarer Wert“
11 USA
Flaute bei Pumpen und Kompressoren
Mirza Karahodža Europäische Märkte
14 Vietnam
Neue Gesundheitsreform
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INHALT
IHK Global Business 01 | 2026
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International
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15 Thailand Neue Regelungen zum Mutterschutzurlaub
TITELTHEMA
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4 Recht im Auslandsgeschäft St euern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2026?
#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar
MENA/AFRIKA
16 Mittelmeeranrainer / EU Neuer Pakt für das Mittelmeer
EUROPA
8 Europäische Union „Europa ist und bleibt ein unschätzbarer Wert“ – Interview mit Paul Hofmann, Vorstand Berrang SE 10 Polen Neues Pfandsystem bedeutet mehr Aufwand 10 Kroatien Förderpaket für gewerbliche E-Fahrzeuge
O-TON DES MONATS
ZOLL & RECHT
„Nur gemeinsam mit unseren europäischen Partnern bringen wir solch ein Gewicht auf die Waagschale, dass Mächte wie die USA oder China uns ansatzweise ernst nehmen. Die EU muss sich auf zwei Kernaufgaben fokussieren: Vollendung des EU-Binnenmarkts und den Abschluss von Handelsabkommen, um unsere Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen zu stärken.“ IHK-Präsident Manfred Schnabel auf dem Jahresschlussempfang. Die voll- ständige Rede finden Sie hier: rhein-neckar.ihk24.de/jse2025
18 EU Neues Warenverzeichnis 2026 18 Lieferantenerklärungen Was ändert sich 2026 18 Hybrid-Veranstaltung Au sfuhr – Zollabwicklung leicht gemacht 19 Zoll Merkblatt Zollanmeldungen 19 PEM Kantendruck bleibt ursprungsbegründend 19 Marokko Einfuhren aus Westsahara 19 USA Abkommen mit China
AMERIKAS
11 USA Flaute bei Pumpen und Kompressoren 12 Kanada Schienenwege für den Bergbau
ASIEN-PAZIFIK
RUBRIKEN
13 Indien Elektronikfertigung wird gestärkt 13 China Neuer Fünfjahresplan tritt in Kraft 14 Vietnam Neue Gesundheitsreform b ringt Chancen 14 Japan Schienenverkehr wird ausgebaut
17 Veranstaltungen 19 Impressum
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
Gut informiert ins neue Jahr: In vielen Ländern treten zum Jahresan- fang neue Gesetze in Kraft – jetzt ist der rich- tige Zeitpunkt, sich über die aktuellen Änderun- gen zu informieren.
Steuern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2026?
Welche rechtlichen Änderungen sollten Unternehmen im Auslandsgeschäft aktuell beachten? Zum Jahreswechsel haben wir einige Neuerungen rund um den Globus zusammengetragen, die für Ihre strategischen Entscheidungen relevant sein könnten.
BULGARIEN Euro löst den Lew ab
FRANKREICH Erweiterte Herstellerverantwortung für Industrieverpackungen 2026 tritt in Frankreich die erweiterte Herstellerver- antwortung (EPR) auch für Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen in Kraft. Bislang galt sie nur Haushaltsverpackungen. Betroffen sind auch Unternehmen ohne Sitz in Frank- reich, wenn sie direkt an gewerbliche oder industrielle Endverbraucher oder über französische Händler verkau- fen. Diese müssen, voraussichtlich zum 1. Juli 2026 einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten und einen Bevollmächtigten vor Ort bestellen. Frankreich setzt damit die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) frühzeitig um. AHK/IHK
Bulgarien gehört seit dem 1. Januar 2026 zum Euroraum. Die Einführung des Euros stellt einen bedeutenden Meilenstein für Bulgarien dar. Gemäß dem Beschluss des Europäischen Zentralbank-Rats sind sämtliche für eine Währungs- und Wirtschaftsunion erforderlichen Konvergenzkriterien erfüllt, darunter ein fester Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 Lew. Für deutsche Unternehmen ergeben sich daraus neue Vorteile: Transaktionskosten und Wechselkursrisiken entfallen im Handel mit Bulgarien, der Zugang zum Binnenmarkt wird transparenter und einfacher. Gleichzeitig gewinnt Bulgarien als Stabilitäts- und Investitionsstandort innerhalb der Eurozone an Bedeutung. EZB/IHK
Näheres in der EZB-Mitteilung: ecb.europa.eu/press/pr/date/2025/html/ecb. pr250708~b9676a9fa8.de.html
Mehr Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/frankreich-epr
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
Schweiz liegt oder die Gesellschaft Eigentümerin einer in der Schweiz gelegenen Immobilie ist. Solche juristischen Personen ausländischen Rechts müssen künftig einen Ver- treter oder ein Zustellungsdomizil in der Schweiz angeben. Eine Durchführungsverordnung steht noch aus. Auslän- dische Gesellschaften müssen spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten die geforderten Informationen sowie die Daten des Repräsentanten oder der Zustelladres- se in der Schweiz einreichen. GTAI/IHK EU Mehrere Staaten setzen auf E-Rechnung Mehrere EU-Mitgliedstaaten bereiten die verpflich- tende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vor. In Polen wird das nationale E-Rechnungssystem KSeF ab dem 1. Februar 2026 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN verbindlich, alle anderen Unternehmen folgen am 1. April 2026. In Kroatien ist die strukturierte elektronische Rech- nungsstellung im B2G-Bereich bereits seit 2019 verpflich- tend. Zum 1. Januar 2026 wurde das System im Rahmen der Reform „Fiscalisation 2.0“ auf den B2B-Bereich ausge- weitet. Eine freiwillige Testphase lief seit September 2025. Die Slowakei plant ein zentrales staatliches B2B-E-Rech- nungssystem, in dem sämtliche Unternehmerrechnungen elektronisch übermittelt werden müssen. Die Pflicht soll für Inlandslieferungen ab dem 1. Quartal 2027 gelten; der Rollout und technische Tests beginnen bereits 2026. Weitere EU-Staaten arbeiten an ähnlichen Modellen, sodass Unternehmen zunehmend mit einheitlichen, digitalen Rechnungsformaten und neuen Meldepflichten rechnen müssen. GTAI/EC/AHK/IHK
NIEDERLANDE Geschäftsreisen werden teurer
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Mehrwertsteuer (VAT) auf kurzfristige Übernachtungen in den Niederlanden von derzeit 9 Prozent auf 21 Prozent gestiegen. Das gilt für Hotels, Ferienhäuser, B&Bs, Gäste- häuser, Hostels, vermittelte Unterkünfte über Plattformen sowie möblierte Mobilheime. Für Campingplätze bleibt der ermäßigte Satz von 9 Prozent bestehen. WICHTIG: Die 21-Prozent-VAT gilt auch für Voraus- zahlungen und Buchungen, die noch vor dem Stichtag getätigt werden, auch wenn der Aufenthalt erst danach erfolgt. Business.gov.nl/IHK Näheres unter: business.gov.nl/amendment/vat-overnight-accommodation-goes-up
PORTUGAL Körperschaftsteuer sinkt schrittweise ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 wird in Portugal die Körper- schaftsteuer stufenweise gesenkt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein ermäßigter Steuer- satz von 15 Prozent auf die ersten 50.000 Euro des zu versteuernden Einkommens. Der darüber hinausgehende Betrag wird mit dem Standardsatz besteuert. Dieser Standardsatz wird zwischen 2026 und 2028 von bisher 20 auf 17 Prozent schrittweise reduziert. Dadurch soll unter anderem die steuerliche Wettbewerbs- fähigkeit insbesondere kleiner Unternehmen gestärkt werden. GTAI/IHK
Am Amsterdamer Hauptbahnhof herrscht reges Treiben von Geschäftsreisenden, die bald mit höheren Übernachtungskosten rechnen müssen.
Mehr dazu unter: gtai.de/de/trade/portugal/recht/portugal-senkt-die- koerperschaftsteuer-1944172
SCHWEIZ Transparenzgesetz zur Geldwäschebekämpfung
2026 führt die Schweiz ein zentrales Transparenz- register ein, in dem juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen. Dadurch sollen Behörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer hinter einer Rechtsstruktur steht. Auch ausländische Gesellschaften unterstehen den schweizerischen Transparenzregeln, wenn sie eine Zweig- niederlassung in der Schweiz haben, die im dortigen Handelsregister eingetragen ist, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz einer ausländischen Gesellschaft in der
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
USA Neue H-1B-Visaregeln
Im September 2025 hat der US-Präsident Änderun- gen im H-1B-Visaprogramm vorgenommen. Ein H1-B-Visum ist ein vom Arbeitgeber gesponsertes Visum für ausländische Fachkräfte. Es ermöglicht diesen, vorüber- gehend in Spezialberufen (zum Beispiel im Gesundheitswe- sen) zu arbeiten. Die Visa erlauben in der Regel einen ersten dreijährigen Aufenthalt und sind in bestimmten Fällen verlängerbar. Die US-Bundesregierung legt eine Obergrenze für die Anzahl der jährlich erteilten H-1B-Visa fest. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Arbeitgeber für jede neue H-1B-Petition, die außerhalb der USA eingereicht wird, eine einmalige Gebühr von 100.000 US-Dollar entrichten. Zwar gelten die neuen Regelungen seit dem 21. September 2025 für zunächst zwölf Monate. Allerdings müssen sich Unternehmen, die H-1B Visa erhalten wollen, in einem festgelegten Zeitfenster im Frühjahr online registrieren. Da bestehende H-1B-Visa sowie Verlängerungen innerhalb der USA von der Gebühr ausgenommen sind, entfaltet diese Änderung ihre faktische Wirkung mit der nächsten Antragsrunde 2026. GTAI/IHK Mehr Informationen unter: uscis.gov/working-in-the-united-states/h-1b-specialty-occupations INDIEN Zertifizierungspflicht für Maschinen und Anlagen ausgesetzt Die indische BIS-Zertifizierung für viele Maschinen und Anlagen mit dem HS Code 84 und 85 sollte ab 1. September 2026 verpflichtend sein. Diese Deadline wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Betroffene sollten sich mit der Zertifizierung trotzdem beschäftigen, da für den Zertifizierungsprozess mit zwölf Monaten gerechnet werden muss. Grundlage für die Konformitätsbewertung ist der indische Standard IS 16819. Dieser ist vollständig mit der EU-Maschinenrichtlinie harmonisiert, inklusive Typ A, B- und C-Normen. Für das vorgeschriebene Werks- audit kommen Mitarbeiter des BIS ins Unternehmen.
Gute Nachrichten für das Indiengeschäft – die Zertifizierungs - pflicht für einige Maschinen und Anlagen nach BIS Scheme X wurde bis auf weiteres verschoben.
EUROPA Vier Beitrittskandidaten neu im SEPA-Raum
Ab 2026 nehmen Albanien, Moldau, Montenegro und Nordmazedonien am einheitlichen Euro- Zahlungsraum (SEPA) teil. Überweisungen und Last- schriften zwischen der Europäischen Union und diesen Ländern können dann zu den gleichen technischen Standards und Bedingungen abgewickelt werden wie innerhalb der Union. Für Unternehmen erleichtert das grenzüberschreitende Zahlungen, senkt Transaktions- kosten und stärkt die finanzielle Integration der Region im Zuge des EU-Erweiterungsprozesses. EC/IHK GROSSBRITANNIEN Neue Pflichten für Niederlassungen deutscher Firmen Die Overseas Companies Regulations 2009 regeln die Anforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften, die im Vereinigten Königreich eine physische Präsenz haben (UK Establishment). Diese wurden nun um folgende Regelung ergänzt: Geschäftsführerinnen und Geschäftsfüh- rer der Gesellschaft müssen ihre Identität verifizieren. Dies kann kostenfrei online erfolgen. Alternativ kann auch ein „Authorised Corporate Service Provider” beauftragt werden. Ohne diese Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht als solche auftreten, soweit es um die Angelegenheiten der britischen Präsenz geht. GTAI/IHK Mehr Informationen unter: gtai.de/de/trade/vereinigtes-koenigreich/recht/neue-pflicht fuer-britische-praesenzen-deutscher-unternehmen-1920394
Näheres unter: ihk.de/rhein-neckar/indien-zertifizierung-maschinen
Disclaimer
jeweiligen Gesetzgeber er- neut verändert werden und sich der rechtliche Rahmen für Auslandsgeschäfte teils doch anders als hier dargestellt in den nächsten Monaten darstellen wird.
Die Welt dreht sich sehr schnell. Wir bitten deshalb um Verständnis, falls einzel- ne Änderungen durch die
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
Diese Regelung betrifft Anbieter von Waren, Dienstleistungen und Arbei- ten, die über Online-Marktplätze in Kasachstan tätig sind und ihre Dienste Privatpersonen anbieten. Auch kasachische Firmen ohne Registrierung sind betroffen. Der staatliche Steuerausschuss richtet ein öffentliches Register ein. Zur Registrierung muss ein Formular innerhalb eines Monats nach der ersten Zahlung bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Die Mehrwertsteuer ist monatlich abzuführen. Mit dem neuen Steuer- gesetzbuch wird zudem die Um- satzsteuer von 12 auf 16 Prozent angehoben. GTAI/IHK
CHINA Visafreie Einreise für Kurzaufenthalte verlängert Staatsangehörige aus Deutschland und weiterer ausgewählter Länder können seit 1. Dezember 2023 für Kurzaufenthalte zu geschäftli- chen Zwecken ohne Visum nach China einreisen. Die Befreiung von der Visumpflicht wurde nun bis 31. Dezember 2026 verlän- gert. Diese Regelung ist für eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen begrenzt. IHK
SÜDKOREA Erstes KI-Gesetz tritt in Kraft
Ab dem 22. Januar 2026 gilt das KI-Gesetz „Framework Act on the Development of Artificial Intelli- gence and the Creation of a Founda- tion for Trust”. Korea ist damit das erste Land in Asien mit einem eigenen Rahmengesetz zur KI. Das neue Gesetz soll insbesondere die Entwicklung der KI-Industrie fördern und Risiken vorbeugen und die na- tionale Wettbewerbsfähigkeit stärken. So sollen vor allem Forschung und Entwicklung sowie internationale Zusammenarbeit im KI-Bereich staat- lich gefördert und KI-Technologien weiterentwickelt werden. Außerdem enthält das Gesetz besondere Vor- gaben für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start- ups im KI-Bereich. Der Text des KI-Gesetzes auf Koreanisch: law.go.kr Gesetz Nr. 20676
Mehr Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/china- kurzaufenthalt
GLOBAL Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
CHINA Neues Gesetz zur Umsatzsteuer Seit 1. Januar 2026 gilt das neue Umsatzsteuerge- setz („Value-Added Tax Law“). Die Steuersätze variieren je nach Art der Ware oder Dienst- leistung: • 1 3 Prozent für Warenverkauf, Vermietung beweglichen Eigentums sowie Verarbei- tungs- und Reparaturdienst- leistungen • 9 Prozent für Post- und Basis-Telekommunikations- dienstleistungen, Vermietung von Immobilien, Übertragung von Landnutzungsrechten, Verkauf von unbeweglichem Vermögen • 6 Prozent auf Dienst- leistungen Ein Nullsteuersatz gilt grund- sätzlich bei der Warenausfuhr aus China und bei grenzüber- schreitenden Verkäufen von Dienstleistungen durch inländi- sche Unternehmen.
Sie vermissen an dieser Stelle zoll- und außenwirtschaftsrecht-
liche Änderungen? Dazu empfehlen wir Ihnen den Titel unserer Novem- ber-Ausgabe. Sie ist weiterhin per ePaper abrufbereit:
KASACHSTAN Strenge Regeln für Online-Plattformen
online.flippingbook.com/view/85988634
Noch mehr Informationen zu den zoll- und außenwirtschaftlichen Änderun- gen 2025/26 liefern wir Ihrem Team und Ihnen gerne auch wie gewohnt strukturiert und umfassend per Webi- nar, Präsenzseminar in Mosbach oder Hybridveranstaltung in Mannheim. Alle Termine und Näheres: ihk.de/rhein-neckar/export-seminare
Seit 1. Januar 2026 gilt in Kasachstan ein neues Steuerge- setzbuch. Dies beinhaltet Maßnah- men für ausländische Anbieter digitaler Marktplätze: Unternehmen, die ihre Umsatzsteuerpflicht verletzen oder sich nicht registrieren, wird der Zugang zu ihren Plattformen gesperrt.
INFO
Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter:
Für alle weiteren Fragen zu rechtlichen Änderungen in den verschiedenen Re- gionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail.
ihk.de/rhein-neckar/team- international
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EUROPA
EUROPÄISCHE UNION „Europa ist und bleibt ein unschätzbarer Wert“
KMU echten Nutzen bringt, und spür- bare Entlastung bei Berichtspflich- ten und Regulierung. Wenn wir das gemeinsam anpacken, kann Europa seine Wettbewerbsfähigkeit lang- fristig sichern und seinen Platz in der globalen Wirtschaft behaupten – und Unternehmerinnen und Unternehmer wieder das tun, was sie am besten können: Ideen in Wertschöpfung ver- wandeln. Das Europäische Parlament der Unternehmen hat in drei Sitzungen über die Themen „Europas Handels- strategie in einem sich wandeln- den Umfeld“, „Marktzugang für Wachstum und Investitionen“ und „Dekarbonisierung durch wettbe- werbsfähige Industrie“ beraten und abgestimmt. Uns würden die Antwor- ten der Unternehmen auf ein paar ausgewählte Fragen sehr interessie- ren. Konkret diese: Tut die EU genug, um Ihrem Unter- nehmen durch Freihandelsabkom- men mit Drittländern dabei zu helfen, geopolitische Risiken zu bewältigen? Hofmann: Die Unternehmen haben in dieser Frage deutlich gemacht, dass die EU mehr tun muss. Allerdings geht es nicht darum, Einzelfälle zu regeln, sondern einen Rahmen zu setzen. Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und die weltweite Konjunkturschwäche stellen die europäische Wirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Vor diesem Hin- tergrund ist es von zentraler Bedeu- tung, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den internationalen Handel zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen langfris- tig zu sichern. Die Zuständigkeit der Europäischen Union muss es ermöglichen eine strategische Außenhandelspolitik
Entscheidungsträgern platzieren? Paul Hofmann: Ich komme mit vielen Eindrücken aus Brüssel zurück – be- eindruckt, begeistert, aber auch nach- denklich. Beeindruckt haben mich die intensiven Gespräche und der spürbare europäische Geist. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten merkt man, wie wichtig ein starkes Bekenntnis zu Europa ist – denn es steht immer auch für Stabilität und Freiheit. Begeistert hat mich der gemeinsame Wille, Europa wirtschaftlich stark und wettbewerbsfähig zu halten. Beson- ders im Fokus standen die kleinen und mittleren Unternehmen – sie sind das Fundament unserer Wirtschaft und brauchen endlich wieder mehr Freiraum zum Gestalten statt immer neue Auflagen. Gleichzeitig bleibe ich nachdenk- lich: Werden wir und die politischen Entscheidungsträger die notwendi- gen Reformen und Vereinfachungen rechtzeitig umsetzen können? Es geht um einen funktionierenden Binnen- markt, um freien Welthandel, um weniger Regulierung und Bürokratie – und letztlich um mehr Dynamik und Vertrauen in die unternehmeri- sche Kraft, in den wirtschaftlichen Sachverstand und die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft. Mein Fazit: Europa ist und bleibt ein unschätzbarer Wert – wirtschaft- lich, politisch und gesellschaftlich. Die Unternehmen, das Handwerk, der Handel und die Industrie tragen maßgeblich dazu bei, diesen Wert zu sichern. Die Botschaft der Unternehmen in Brüssel war eindeutig: Wir brauchen eine ambitionierte Handelsagenda mit neuen Abkommen und echtem Freihandel, einen wirtschaftlich trag- fähigen Ansatz für Nachhaltigkeit, einen Binnenmarkt, der gerade für
Paul Hofmann im Hémicyle, dem Plenar- saal des EU-Parlaments in Brüssel, stärkte als Mitglied der deutschen Delegation die Stimme der europäischen Wirtschaft.
Am 4. November 2025 tagte in Brüssel das „Europäische Parlament der Unternehmen“ (EPdU). Wir sprachen mit Paul Hofmann, Vorstand der Berrang SE in Mann- heim und Mitglied der Vollversamm- lung der IHK Rhein-Neckar über seine Eindrücke als Teilnehmer der deutschen Delegation. Herr Hofmann, Sie haben sich vor wenigen Wochen zwei Tage Zeit ge- nommen, um in Brüssel gemeinsam mit fast 750 weiteren Unternehme- rinnen und Unternehmern Flagge für die europäischen Unternehmen gegenüber hochrangigen Vertretern der EU-Kommission und des Euro- paparlaments zu zeigen. Wie ist Ihr Eindruck? Wie gut konnte das Euro- päische Parlament der Unternehmen die Themen der Wirtschaft bei den
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EUROPA
zu gestalten, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Wachstum, Diversifizierung und eine höhere Resilienz gegenüber globalen Krisen eröffnet. Gleichzeitig gilt es jedoch, darauf zu achten, dass Handelsabkommen sich mit den harten Fakten von Handel und Wirtschaft auseinandersetzen und nicht mit übermäßigen europäischen Vorgaben überfrachtet werden. Ist der EU-Binnenmarkt ausreichend integriert, so dass Ihr Unternehmen frei agieren und konkurrieren kann? Hofmann: Auch in dieser Frage waren sich die Unter- nehmen mehrheitlich einig. Der europäische Binnen- markt sollte Unternehmen vor allem eines bieten: vorhersehbare Rahmenbedingungen, reibungslose grenzüberschreitende Abläufe und faire Wettbewerbs- bedingungen. In der Praxis beobachtet man viele Einzellösungen und steigenden Verwaltungsaufwand, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Unsicherheit schafft und die Betriebskosten erhöht. Die bereits eingeleiteten Reformbemühungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist nun entscheidend, dass die Europäische Kommission diese Anstrengungen konsequent fortführt und weiter intensiviert, um den Binnenmarkt effizienter, transpa- renter und für Unternehmen tatsächlich nutzbarer zu gestalten. Hat sich der Verwaltungs- und Regulierungsaufwand in den letzten 12 Monaten spürbar verringert? Hofmann: Die Rückmeldungen der Unternehmen waren eindeutig: Eine deutliche Mehrheit sieht bislang keine spürbare Entlastung beim Verwaltungs- und Regulierungsaufwand. Dabei ist genau das notwendig. Ein erfolgreiches und nachhaltiges Geschäftsumfeld braucht klare, einfache und verlässliche Regeln. Unter- nehmen müssen investieren können – in neue Techno- logien, in Innovation und in wirtschaftlich tragfähige Nachhaltigkeit – anstatt Zeit und Ressourcen in Büro- kratie und komplexe Berichtspflichten zu stecken. Die Bestrebungen im Rahmen der Omnibus-Gesetz- gebung sind deshalb wichtig und begrüßenswert. Sie stellen einen pragmatischen Ansatz dar, verschiedene Regelwerke in einem Schritt zu überarbeiten, Büro- kratie abzubauen und Verfahren zu vereinheitlichen. Wirklich pragmatisch wäre es jedoch, nicht nur zu vereinfachen, sondern überflüssige Berichtspflichten konsequent abzuschaffen – damit Unternehmen spür- bar entlastet werden und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Herr Hofmann, ganz herzlichen Dank für diese inte- ressanten Einblicke in einen Tag Parlamentsarbeit in Brüssel und dass Sie Ihre ganz persönlichen Eindrücke in Ihrer Rolle als „Europaabgeordneter“ mit uns geteilt haben. Das Gespräch führte Matthias Kruse, Geschäfts- führer International bei der IHK Rhein-Neckar.
Beeindruckend: Über 700 Unternehmensvertreter aus ganz Europa füllten am 4. November den Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Brüssel. Sie diskutierten mit Spitzenrepräsentanten des Parlaments und der EU-Kommission, wie bessere Rahmenbedingungen für in der EU ansässige Unternehmen aussehen könnten.
Mittendrin, nicht nur dabei: Die Teilnehmer der deutschen Delegation sind bereit für die Debatte, darunter Paul Hofmann aus Mannheim (zentral).
Auch in Stimmungsbildern per Knopfdruck vermittelten die knapp 750 Unternehmerinnen und Unternehmer die Sorgen und Erwartun- gen der europäischen Wirtschaft an die anwesenden hochrangigen Vertreter von Parlament und EU-Kommission.
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AWAETUitReOl PA
POLEN Neues Pfandsystem bedeutet mehr Aufwand
Verpackungen auf dem Markt bringen. Den Verbrauchern entstehen keine zusätzlichen Kosten, da ihnen das Pfand bei der Rückgabe zurückerstattet wird. Das Pfandsystem bringt verwaltungsrechtli- che Herausforderungen mit sich. Zum einem muss eine präzise Pfandverfolgung bestehen und zum anderen eine korrekte Anpassung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage für nicht zurückgegebene Pfande erfolgen. Dazu kommt die Koordinierung zwischen Herstel- lern, Betreibern, Einzelhändlern und Steuer- behörden. Die Unternehmen müssen ihre Rechnungslegungssysteme anpassen, damit die Mehrwertsteuervorschriften des Pfand- systems eingehalten werden. Dann muss eine transparente Berichterstattung möglich sein, damit Strafen wegfallen. GTAI/IHK Informationsseite des polnischen Klima- und Umweltministeriums „Was ist das Pfand- system?“ (auf Polnisch): gov.pl/web/klimat/system-kaucyjny
Seit dem 1. Oktober 2025 gibt es in Polen ein Pfandsystem für Getränke- verpackungen. Für Unternehmen gibt es einiges zu beachten. Das Pfandsystem wurde durch das Gesetz vom 27. November 2024 zur Änderung des Gesetzes über die Bewirtschaftung von Ver- packungen und Verpackungsabfällen und bestimmter anderer Gesetze eingeführt. Grundlage war die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verringerung der Auswirkungen be- stimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (die sogenannte SUP-Richtlinie). Das Pfandsystem umfasst Einwegverpa- ckungen aus Kunststoff mit einem Fassungs- vermögen von bis zu 3 Litern, Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter und Mehrweg-Glasflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1,5 Litern. Die Kosten für die Einführung und Auf- rechterhaltung des Pfandsystems werden von Unternehmern getragen, die Getränke in
Pfandpflicht für Getränke- verpackungen gestartet: Händler und Hersteller stellt der zusätzliche Verwal- tungsaufwand vor Heraus- forderungen.
KROATIEN Förderpaket für gewerbliche E-Fahrzeuge
Seit dem 15. Oktober 2025 können Unternehmen und Handwerksbetriebe in Kroatien Zuschüsse für den Kauf von Elektro- fahrzeugen beantragen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent des Fahr- zeugwerts, maximal bis zu einem Nettopreis von 50.000 Euro. Damit reichen die bereitgestellten Mittel Schätzungen zufolge für den Kauf von rund 2.350 Fahrzeugen. Die Nachfrage ist groß: Bereits nach wenigen Tagen waren 2.000 Anträge für eine Kofinanzierung von 2.800 Fahr- zeugen beim Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz eingegangen. Eine weitere Runde über etwa 45 Millionen Euro für Taxis und Fahrzeuge von Lie- ferdiensten wird bereits vorbereitet. Kroatien liegt bei der Elektrifizie- rung des Verkehrs deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Laut der Europäi- schen Beobachtungsstelle für alterna-
tive Kraftstoffe beträgt der Anteil von vollelektrischen Pkw an der Gesamt- flotte nur 0,5 Prozent. Der EU-Durch- schnitt liegt bei 2,2 Prozent. Dem kroatischen Branchenverband Strujni krug zufolge könnte die För- dermaßnahme die Zahl der Elektro- fahrzeuge bis Ende 2026 verdoppeln. Gefördert werden ausschließlich emissionsfreie Fahrzeuge, keine Plug-in-Hybride. Für deutsche Anbieter von Lade- infrastruktur, Fuhrparkmanagement und Elektrofahrzeugen eröffnen sich in Kroatien durch das Programm neue Chancen. Gleichzeitig bleibt der Markt herausfordernd: Der Ausbau des Stromnetzes hinkt dem wachsenden Bedarf hinterher, die Netzspannung ist vielerorts unzureichend. Ohne Investitionen in die Netzinfrastruktur droht die Verkehrswende in Kroatien ins Stocken zu geraten. GTAI/IHK
Kroatien zählt bei vollelektrischen Pkw zu den Schlußlichtern Europas Prozentualer Anteil am Pkw-Bestand
Dänemark (Rang 1)
12,04
Deutschland (Rang 7)
3,36
EU-27 Durchschnitt
2,22
Kroatien (Rang 24)
0,51
0,26
Polen (Rang 27)
0
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QUELLE: EUROPEAN ALTERNATIVE FUELS OBSERVATORY (EAFO), 2025
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AMERIKAS
USA Flaute bei Pumpen und Kompressoren
Verfügung stellt. Hinzu kommen die beiden Bundesprogramme „Clean Water State Revolving Fund” (CWSRF) und „Drinking Water State Revolving Fund“ (DWSRF). Der Öl- und Gassektor erfährt seit dem Amtsantritt Donald Trumps starken Rückenwind. Bereits an sei- nem ersten Amtstag unterzeichnete der Präsident ein Dekret, mit dem er den nationalen Energienotstand ausrief. Die Gesellschaften können in Folge mit deutlich vereinfachten und beschleunigten Genehmigungs- verfahren rechnen. Doch der niedrige Ölpreis führte – vorerst zumindest – zu einer Investitionszurückhaltung. Viele Projekte rechnen sich schlicht nicht. Die Pumpen- und Kompressoren- branche hat in den letzten Jahren einen Konsolidierungsprozess durch- laufen. Dennoch prägen nach wie vor kleine Unternehmen das Geschehen. Marktführer 2024 war laut IBIS World
Ingersoll Rand mit einem Umsatz von 1,6 Milliarden US$. Die beiden näch- stgrößeren Konkurrenten – Atlas und Mitsui – bringen es auf einen Wert von rund einer halben Milliarde US$. Gemeinsam halten die drei Herstel- ler einen Marktanteil von 9 Prozent. Grundsätzlich ist die Einfuhrabhän- gigkeit hoch. Mexiko ist traditionell der wichtigste Zulieferer, weitere wichtige Lieferländer sind Japan und Kanada. Deutschland lieferte 2024 Pumpen und Kompressoren im Wert von 2,4 Milliarden US$ in die Vereinigten Staaten und erreichte damit Rang 3 der Einfuhrstatistik. In den ersten sieben Monaten 2025 gingen die ent- sprechenden Einfuhren um 1 Prozent zurück. Damit ist die Branche noch mit einem blauen Auge davonge- kommen. Insgesamt schrumpften in dem Zeitraum die Lieferungen aller Maschinen „made in Germany“ um 10 Prozent. GTAI/IHK
Vor allem die Unsicherheiten in Bezug auf die US-Handelspoli- tik führen dazu, dass viele Manager Investitionsentscheidungen auf- schieben. Infolgedessen zeigt auch der Markt für Pumpen und Kompressoren derzeit nur eine verhaltene Entwicklung. Gleichzeitig hat sich die Konjunktur abgeschwächt, was sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Die Konsumenten agieren daher zurückhaltender, und Unter- nehmen sehen sich gezwungen, ihre Absatzprognosen nach unten zu korrigieren. Die wichtigsten Abnehmerbranchen für Pumpen und Kompressoren sind laut Angaben des Marktforschungs- unternehmens IBIS World das ver- arbeitende Gewerbe, der Versorgungs- sektor, die Öl- und Gasindustrie sowie der Bau- und Bergbausektor. In der Industrie wachsen zwar einige Bran- chen gegen den Trend, vor allem der Halbleiter- und Pharmasektor. Aber in zahlreichen anderen Branchen herrscht Flaute. Dies gilt insbesondere für den Bau- sektor, der sich bereits in einer Rezes- sion befindet. So gingen die wert- mäßigen Bauleistungen in den ersten sieben Monaten 2025 um nominal gut 2 Prozent zum Vorjahreszeitraum zurück, berichtet das nationale Sta- tistikamt. Im privaten Wohnungsbau ist die Anzahl der Baustarts zwischen Februar und August 2025 um fast ein Fünftel zurückgegangen. Besserung ist nicht in Sicht. Doch im Wassersektor, einer für die Hersteller von Pumpen und Kompressoren besonders wichtigen Abnehmerbranche, herrscht nach wie vor Aufwind. Er profitiert noch immer vom 2021 erlassenen Infrastructure Investment and Jobs Act (IIJA), der rund 50 Milliarden US-Dollar (US$) für die Modernisierung und den Ausbau der Wasserwirtschaft zur
Ein Schlüsselmarkt für Pumpenhersteller: Der Öl- und Gassektor dürfte mittelfristig unter der aktuellen Trump-Administration neuen Auftrieb erhalten.
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AMERIKAS
KANADA Schienenwege für den Bergbau
Hafenanlagen. Perspektivisch könnte auch die bestehende Infrastruktur in Sept-Îles eine Rolle spielen, etwa für den Materialtransport oder die Weiterverarbeitung. Kupfer für die Energiewende Auch das McIlvenna Bay Copper-Zinc Project in Saskatchewan zeigt, wie eng Bergbau und Bahnlogistik verknüpft sind. Als erstes „Net- Zero“-Kupferprojekt Kanadas, das auf klima- neutrale Förderung und Verarbeitung abzielt, wurde es vom Major Projects Office priorisiert – einer Bundesstelle, die große Infrastrukturvor- haben im nationalen Interesse koordiniert und beschleunigt. Die geförderten Rohstoffe sollen per Schiene über die Hudson Bay Railway zur geplanten Verarbeitungsanlage in Manitoba transportiert werden – ein interprovinzieller Güterverkehr mit hohem Anspruch an Technik und Sicherheit. Unter anderem ergeben sich Chancen bei Wartungssystemen für Langstre- ckentransporte, bei Sicherheitstechnik im Ge- fahrgutverkehr oder bei Güterwaggons speziell für kritische Mineralien. Rohstoffinfrastruktur wird gefördert Die kanadische Regierung unterstützt solche Projekte gezielt über den Critical Minerals In- frastructure Fund und die Canada Infrastructure Bank. Beide Programme fördern Vorhaben, die zur Erschließung und zum Transport strategisch wichtiger Rohstoffe beitragen – insbesondere, wenn sie Bahnanschlüsse oder multimodale Logistiklösungen integrieren. Kanada bietet spezialisierten deutschen Unter- nehmen daher vielfältige Chancen. Besonders gefragt sind Anbieter, die sich in komplexe Projekte integrieren können – etwa über lokale Partnerschaften oder als zertifizierte Zulieferer. Neu ist, dass bei Bundesvergaben künftig eine „Buy Canadian Policy“ gilt, deren Umsetzung im November 2025 begann. Die Praxis ist allerdings uneinheitlich, da für manche Projekte keine Local- Content-Vorgaben genannt wurden, bei anderen hingegen Vorgaben bestehen. So musste bei- spielsweise Alstom bei einem Projekt in Otta- wa 25 Prozent der Wertschöpfung in Kanada erbringen. Generell gilt: Bundesprojekte bieten tendenziell offenere Zugänge, bei Provinz- projekten lohnt ein genauer Blick auf lokale Anforderungen. GTAI/IHK
Bodenschätze auf die Schiene gebracht: Kanada investiert in Infra- strukturprojekte, die den Transport strategisch wich- tiger Rohstoffe erleichtern.
Kanada investiert in den kommenden Jahren massiv in den Ausbau seiner
Bahn- und Schieneninfrastruktur – nicht nur im Personenverkehr, sondern auch im Gütertrans- port, insbesondere im Zusammenhang mit dem strategischen Aufbau einer heimischen Batterie- wertschöpfung. Für deutsche Unternehmen mit Spezialisierung auf Bahntechnik, Digitalisie- rung, Infrastruktur und Umweltlösungen ergeben sich daraus viele Einstiegsmöglich- keiten. Seltene Erden mit Anschlussbedarf Insbesondere dort, wo die Bahn Teil der strategischen Rohstofflogistik wird, winken Marktchancen. Denn Kanada verfolgt das Ziel, eine vollständige Batteriewertschöpfungsket- te im eigenen Land aufzubauen – vom Abbau seltener Erden über die Verarbeitung bis zur Zellenproduktion. Dafür werden neue Minen erschlossen, die effizient und nachhaltig ans nationale Verkehrsnetz angebunden werden müssen. Ein Beispiel ist das Strange Lake Rare Earth Project von Torngat Metals in der Grenz- region zwischen Québec und Labrador. Die Mine soll ab 2028 in Betrieb gehen und wird bereits mit rund 120 Millionen US-Dollar (US$) von der Canada Infrastructure Bank und Export Development Canada gefördert. Geplant sind eine 170 Kilometer lange Zufahrtsstraße und
49.000 KILOMETER umfasst die Gesamtlänge des kanadischen Schie- nennetzes derzeit. QUELLEN: STATISTICS CANADA, TRANSPORT CANADA 2025
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ASIEN-PAZIFIK
INDIEN Elektronikfertigung wird gestärkt
Die Bedeutung indischer Produzenten für die weltweite Elektronik-Produktion nimmt zu. Mit dem neuen Förderprogramm Electronics Component Manufactu- ring Scheme (ECMS) erweitert die Regierung ihre Förderpolitik um ein Programm, das gezielt die Produk- tion elektronischer Komponenten unterstützt. Ziel ist es, die lokale Wertschöpfung zu vertiefen und die Abhängigkeit von Importen zu verringern. Durch das ECMS wird nun auch die Fertigung von elektronischen Bauteilen, die in Geräten der Informations- und Kommunika- tionstechnik zum Einsatz kommen, unterstützt. Dazu zählen unter anderem Baugruppen für Kame- ras und Bildschirme, aber auch Komponenten wie Lautsprecher und Mikrofone. Ebenfalls gefördert werden Produktionsanlagen für Schalter, Relais, Steckverbindungen und ähnliche Teile. Vorgesehen sind Zuschüsse von bis zu 25 Pro- zent der Kosten für den Kauf von Kapitalgütern sowie zusätzliche Zahlungen bei Produktionssteige- rungen.
Für deutsche Unternehmen ergeben sich besonders in den Industrieclustern Tamil Nadu, Karnataka und Uttar Pradesh neue Anknüpfungspunkte für Kooperationen und Lieferbe- ziehungen. GTAI/IHK
Indien positioniert sich zunehmend als Standort für hochwertige Elektronikfertigung und als potenzieller Partner in globalen Wert- schöpfungsketten.
127 MILLIARDEN US-DOLLAR ist der Wert der produzierten Elektronik in Indien im Finanz- jahr 2024/2025. QUELLE: GTAI
CHINA Neuer Fünfjahresplan tritt in Kraft
Der 15. Fünfjahresplan legt die wirtschaftlichen Leitlinien Chinas für den Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Das vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei verabschiedete Empfehlungspapier skizziert die Weichenstellungen für den „Schlüsselzeitraum zur Erreichung der sozialistischen Modernisierung bis 2035“. Im Zentrum steht der Aufbau eines „modernen Indust- riesystems“. Traditionelle Branchen wie Chemie, Maschi- nenbau und Schiffbau sollen technologisch aufgerüstet werden. Zugleich setzt die Regierung auf neue Wachstums- pfade: Quantentechnologie, Bioproduktion, Wasserstoff, Brain-Computer-Interface (maschinelle Schnittstellen zum Gehirn) und 6G-Kommunikation gelten als strategi- sche Zukunftsfelder.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf wissenschaftlich- technologischer Eigenständigkeit. Forschung, Bildung und Wirtschaft sollen enger verzahnt werden, um die Innova- tionskraft des Landes zu stärken. Zudem wird der Binnenkonsum stärker als Wachs- tumssäule betont. Nach Jahren exportgetriebenen Auf- schwungs will die Regierung die Kaufkraft der Bevölkerung gezielt erhöhen. IHK Den vollständigen Text finden Sie auf der Website der staat - lichen Nachrichtenagentur Xinhua (auf Englisch):
english.news.cn/20251028/efbfd0c774fd4b1c8da- eb741c0351431/c.html
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ASIEN-PAZIFIK
VIETNAM Neue Gesundheitsreform bringt Chancen
Vietnam startet 2026 ein landesweites Pro- gramm: Alle Bürger sollen einmal jährlich kostenlos medizinisch untersucht werden – inklusive Blutbild, biochemischer Tests, Röntgen und bei Bedarf auch Ultraschall. Zunächst sollen Gesundheitschecks rund 20 Millio- nen Menschen erhalten, die besondere Gesundheits- risiken aufweisen oder schlechten Zugang zu Gesund- heitsleistungen haben. Im Jahr 2026 werden sich die Kosten hierfür auf etwa 194 Millionen Euro belaufen. Das Gesundheitsministerium veranschlagt umgerech- net etwa 9,70 Euro je Untersuchung. Zudem sollen 72 Basisbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern ab 2030 für Mitglieder der staatlichen Basiskranken- versicherung kostenfrei sein. Dort waren Mitte 2025 rund 94 Prozent der Bevölkerung eingeschrieben. 2030 soll die gesamte Bevölkerung erfasst sein. Der Staat will als Teil der Reformen auch die pri- vaten Zuzahlungen der Bevölkerung senken. Nach jüngsten Erhebungen der WHO betrugen diese 2022 in Vietnam 39,6 Prozent. Sie sollen bis 2030 auf 30 Prozent sinken. Die geplante Absenkung der Zu- zahlungen bedeutet eine starke Ausweitung der staat- lichen Gesundheitsausgaben. Auch der private Gesundheitssektor wird stark wachsen, weil aufgrund der Engpässe im staatlichen Sektor mehr Patienten auf private Einrichtungen aus- weichen werden. Der Staat will als Teil der Reformen auch Investitionen in private Kliniken erleichtern. Dafür sollen private Investoren leichteren Zugang zu Land erhalten. Dies gilt als größtes Hindernis für den Bau privater Krankenhäuser. Private Investoren sollen bevorzugt bei der Umwidmung von Flächen behandelt werden und staatliche Grundstücke mie- ten können. GTAI/IHK
Vietnam stärkt Prävention für die gesamte Bevölkerung mit kostenlosen Gesundheitschecks. Dies bietet neue Chancen für Medizintechnik und private Kliniken.
JAPAN Schienenverkehr wird ausgebaut
Daneben gibt es weitere Bahngesellschaften in Japan. Nach Passagierzahlen sind Tokyu, Tobu Railway, Odakyu Electric Railway, Hankyu Railway, Seibu Railway, Keio und Kintetsu Railway die größten. Während Hankyu und Kintetsu im Raum Osaka tätig sind, operieren die übrigen überwiegend im Großraum Tokyo. Die Firmen betreiben Eisenbahnen und sind auch im Handel, in der Entwicklung von Immobilien und weiteren Geschäftsbereichen tätig. In der Regel bevorzugen japanische Firmen bestehende Netz- werke. Zudem sind viele Standards anders als in Deutsch- land. Dennoch haben sich auch einige deutsche Firmen als Zulieferer für Japans Bahntechnik etabliert. GTAI/IHK
Japan hat sein Hochgeschwindigkeitsnetz im Bahnverkehr um eine neue Strecke von Kanazawa nach Tsuruga erweitert. Das nun mehr als 3.200 Kilometer lange Shinkansen-Netz soll in den kommenden 20 bis 30 Jahren um weitere rund 800 Kilometer wachsen. Zwischen Tokyo und Nagoya soll neben der bereits bestehenden Shinkansen- Verbindung eine Magnetschwebebahn entstehen. Die Japan Railway Construction, Transport and Techno- logy Agency (JRTT) ist für die Planung neuer Shinkansen-Strecken mit Ausnahme der Chuo-Linie zuständig.
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ASIEN-PAZIFIK
THAILAND Neue Regelungen zum Mutterschaftsurlaub
Arbeitsbedingungen bei der zuständigen Behörde, dem De- partment of Labour Protection and Welfare, einzureichen. Die letzte Änderung des Arbeitsgesetzes datierte aus dem Jahr 2023. GTAI/IHK
Am 7. Dezember 2025 traten Änderungen des thailändischen Arbeitsgesetzes (Labour Protection Act, LPA) in Kraft. Sie betreffen vor allem die Regelungen zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Es handelt sich um die mittlerweile neunte Anpassung des LPA seit Inkrafttreten im Jahr 1998. Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub wurde von bisher bis zu 98 Tagen auf maximal 120 Tage je Schwangerschaft verlän- gert. Die Lohnfortzahlung erfolgt künftig für bis zu 60 Tage in voller Höhe (bisher 45 Tage). Neu eingeführt wurde außerdem ein Anspruch auf bis zu 15 Tage Vaterschafts- urlaub. Dieser ist innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt des Kindes zu nehmen und wird vollständig vergütet. Bei einer Erkrankung des Neugeborenen, die zu Kompli- kationen führen kann, dürfen Arbeitnehmerinnen künftig nach Vorlage eines ärztlichen Nachweises zusätzlich bis zu 15 Tage Betreuungsurlaub im Anschluss an den Mutter- schaftsurlaub nehmen. Während dieses Zeitraums ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Hälfte des regulären Tages- lohns zu zahlen. Zudem sind Arbeitgeber mit mindestens zehn Beschäf- tigten künftig verpflichtet, jährlich einen Bericht über die
Neue Rege- lungen zum Elternurlaub in Thailand – Väter dürfen bis zu 15 Tage Elternzeit nehmen.
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MENA/AFRIKA
MITTELMEERANRAINER / EU Neuer Pakt für das Mittelmeer
Wasser, Digitalwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und Clean Tech. Die EU will dabei private Investitionen über das NDICI-Global Europe-Instrument und den Global Gateway Investment Hub mobilisieren. 3. Energie & Klima: Unterstützung von Energie- partnerschaften mit Nordafrika, insbesondere in den Bereichen grüner Wasserstoff (Marokko, Ägypten), Solar- und Windkraft (Tunesien) sowie Stromnetze und Wasserstoffkorridore zwischen Nordafrika und Südeuropa. 4. Sicherheit & Migration: Zusammenarbeit beim Grenzmanagement, bei der Terrorismus- und Schleuserbekämpfung sowie bei der Förderung legaler Migrationswege. Schwerpunktländer sind Libyen, Tunesien und Ägypten. 5. Wissenschaft & Umwelt: Gemeinsame Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, zur Wassersicher- Der Pakt verfügt über kein eigenes Budget, sondern bündelt bestehende Programme. Mittel stammen unter anderem aus dem NDICI-Global Europe-Instrument sowie aus Beiträgen der Mitgliedstaaten und internationalen Entwicklungsbanken. Private Investitionen sollen durch öffentliche Entwicklungsfinanzierung und EU-Garantien unterstützt werden. Der „Neue Pakt für das Mittelmeer“ wird als gemeinsamer politischer Rahmen zwischen der EU und der südlichen Nachbarschaft verstanden, in enger Abstimmung mit der Union für das Mittelmeer (UfM), der Europäischen In- vestitionsbank (EIB) und Institutionen wie dem European Institute of the Mediterranean (IEMed) und der Euro- Mediterranean Study Commission (EuroMeSCo). Laut der Kommission soll der Pakt „einen Raum gemein- samen Wohlstands und stabiler Partnerschaften“ schaffen. Erste regionale Dialogforen mit den Mittelmeerstaaten sind für Anfang 2026 geplant. Die offizielle Annahme des Pakts fand am 28. November 2025 statt, im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums des Barcelona-Prozesses. Dieser bildete den Vorläufer der UfM. heit und zum Schutz der Meeresumwelt. Finanzierung, Rahmen und Ausblick
Mit dem „New Pact for the Mediterranean“ vertieft die EU ihre Beziehungen zur südlichen Nachbar- schaft. Es geht unter anderem um private Investitionen, Energie und Migration. Die Europäische Kommission hat am 16. Oktober 2025 den „Neuen Pakt für das Mittelmeer“ (New Pact for the Mediterranean) vorgestellt. Damit will die EU ihre politi- schen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu den Ländern des südlichen Mittelmeerraums auf eine neue, strategische Grundlage stellen. Zu der Region gehören Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien und Tunesien. Der Pakt soll die bisherige „Neue Mittelmeeragenda“ von 2021 weiterentwickeln und die EU-Nachbarschaftspolitik enger mit den Zielen der Infrastrukturinitiative Global Gateway und dem Green Deal verzahnen. Mit dem Green Deal will die EU bis 2050 klimaneutral werden. Die fünf Fokusbereiche des Pakts Der Neue Pakt für das Mittelmeer setzt fünf Schwerpunkte: 1. Menschen & Mobilität: Ausbau von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen, Talent-Partnerschaften, Jugendinitiativen und akademischem Austausch. 2. Wirtschaft & Investitionen: Förderung nachhaltiger Wertschöpfungsketten in Bereichen wie Energie, Neuer EU-Pakt soll Kooperation mit Staaten des südlichen Mittel- meers stärken. Im Bild: Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (links) und Dubravka Šuica, Mitglied der Kommission für den Mittel- meerraum.
Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument (NDICI):
commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu- funding-programmes/global-europe-neighbourhood- development-and-international-cooperation-instrument_en
Global Gateway Investment Hub:
international-partnerships.ec.europa.eu/investment-hub_en
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