ASIEN-PAZIFIK
THAILAND Neue Regelungen zum Mutterschaftsurlaub
Arbeitsbedingungen bei der zuständigen Behörde, dem De- partment of Labour Protection and Welfare, einzureichen. Die letzte Änderung des Arbeitsgesetzes datierte aus dem Jahr 2023. GTAI/IHK
Am 7. Dezember 2025 traten Änderungen des thailändischen Arbeitsgesetzes (Labour Protection Act, LPA) in Kraft. Sie betreffen vor allem die Regelungen zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Es handelt sich um die mittlerweile neunte Anpassung des LPA seit Inkrafttreten im Jahr 1998. Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub wurde von bisher bis zu 98 Tagen auf maximal 120 Tage je Schwangerschaft verlän- gert. Die Lohnfortzahlung erfolgt künftig für bis zu 60 Tage in voller Höhe (bisher 45 Tage). Neu eingeführt wurde außerdem ein Anspruch auf bis zu 15 Tage Vaterschafts- urlaub. Dieser ist innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt des Kindes zu nehmen und wird vollständig vergütet. Bei einer Erkrankung des Neugeborenen, die zu Kompli- kationen führen kann, dürfen Arbeitnehmerinnen künftig nach Vorlage eines ärztlichen Nachweises zusätzlich bis zu 15 Tage Betreuungsurlaub im Anschluss an den Mutter- schaftsurlaub nehmen. Während dieses Zeitraums ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Hälfte des regulären Tages- lohns zu zahlen. Zudem sind Arbeitgeber mit mindestens zehn Beschäf- tigten künftig verpflichtet, jährlich einen Bericht über die
Neue Rege- lungen zum Elternurlaub in Thailand – Väter dürfen bis zu 15 Tage Elternzeit nehmen.
ANZEIGE
Seit 50 Jahren bewahren wir immer einen kühlen schutz. Kopf
JETZT MEHR ERFAHREN! www.igefa.de/50-jahre-igefa
Made with FlippingBook Learn more on our blog