ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
EU Neues Warenverzeichnis 2026
LIEFERANTENERKLÄRUNGEN Was ändert sich 2026
Zum 1. Januar ändern sich traditionell die Waren- nummern (andere Begriffe dafür sind Codenummer, Zolltarifnummer, HS-Code). Zum Jahreswechsel 2026 gibt es durch die Änderung der Kombinierten Nomenklatur durch die VO 2025/1926 einige wenige Änderungen. Das Statistische Bundesamt hat die Änderungen des Warenver- zeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2026 mit einer Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2025-2026 bekannt gegeben. Folgende Kapitel sind betroffen: • Kapitel 28: Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxide und Lithiumeisenphosphat • Kapitel 29: Aufnahme von neuen Unterpositionen (wie etwa Dekabromdiphenylether, Perfluoroctansäuren und ihre Salze) • Kapitel 38: Künstlicher Grafit und Photovoltaik-Wafer • Kapitel 73: Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Wind- kraftanlagen • Kapitel 84: Rotoren und Statoren für Wasserturbinen sowie Rotorblätter für Windkraftanlagen • Kapitel 85: Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoff- zellen, Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktionen, Scheider (Separatoren aus Kunststofffolie und Baugrup- pen aus gestapelten galvanischen Zellen). Destatis/IHK Die Gegenüberstellung finden Sie unter:
Der Jahreswechsel ist die klassische Zeit, in der Lieferantenerklärungen neu ausgestellt und eingeholt werden. Verbunden damit ist dann oft die Frage, was hat sich bei den Lieferantenerklärungen geändert. Der Wortlaut ist unverändert geblieben. Die EU hat neue Abkommen mit den Mercosur Staaten und Indonesien vereinbart. Diese treten aber voraussichtlich erst 2027 in Kraft. Daher können diese Abkommen noch nicht auf der Lieferantenerklärung genannt werden. Das revidierte Pan-Euro-Med-Abkommen ist 2025 in Kraft getreten und soll 2026 ausschließlich gelten. Teil der Reform sind einfachere und zeitgemäße Ursprungsregeln. Die bisherigen Ursprungsregeln der Pan-Euro-Med-Zone konnten bis Ende 2025 weiterhin genutzt werden mit dem Vermerk „Revised Rules“. Bis Ende 2024 lautete der Vermerk „Transitional Rules“. Ab 2026 entfallen alle Vermerke endgültig. Ausblick: Spätestens Ende 2027 soll der vorgegebene Wortlaut und das Formular nicht mehr vorgegeben sein. Der Nachweis des präferenziel- len Ursprungs soll dann über einen elektronischen Transfer von Daten zwischen den Unternehmen erfolgen. Ziel ist es, den Prozess effizienter zu gestalten und die Fehleranfällig- keit durch manuelle Übertragung in die eigenen Warenwirt- schaftssysteme zu vermeiden. IHK/DIHK
IHR ANSPRECHPARTNER:
Oliver Falk , 0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de
ihk.de/rhein-neckar/aussenhandelsstatistik- warenverzeichnis
HYBRID-VERANSTALTUNG
18. MÄRZ 2026 Ausfuhr - Zollabwicklung leicht gemacht
können. Abgerundet wird das Seminar durch ein gemeinsames Erstellen einer Ausfuhranmeldung online. Im Einzelnen werden behandelt: • Begriffsbestimmungen, Rechts - grundlagen • Standardverfahren • Verfahren bei der Ausfuhrzollstelle • Erstellen einer Ausfuhranmeldung und Erläuterung der verlangten Angaben • Verfahren bei der Ausgangszollstelle • Zollamtlicher Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke einschließlich Nachforschungsverfahren und Alter - nativnachweis • Vereinfachte Ausfuhranmeldung: Überblick über die Vereinfachungen, Bewilligungsvoraussetzungen, Abläufe
Die Veranstaltung behandelt die Abläufe bei einer Ausfuhrabferti - gung bei der Ausfuhr- und der Ausgangszollstelle. Die Vorteile der vereinfachten Ausfuhranmeldung (ehe - mals zugelassener Ausführer) sowie die Bewilligungsvoraussetzungen werden mit den Seminarteilnehmern bespro- chen. Sie erhalten zudem einen Überblick über Ausfuhrbeschränkun - gen und Ausfuhrverbote samt export - kontrollrechtlicher Codierung anhand der für jedermann verfügbaren Datenbanken der Zollverwaltung. Damit erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug, sich über Exportbeschrän - kungen zu informieren, denen Ihre Ausfuhrwaren unterworfen sein
TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 18. März 2026, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 320 Euro für IHK-Mitglieder 480 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/seminar- zollabwicklung IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar. ihk24.de
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IHK Global Business 01/2026
ihk.de/rhein-neckar
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