IHK-Global Business Ausgabe 1/2026

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss

ZOLL Merkblatt Zollanmeldungen

MAROKKO Einfuhren aus Westsahara Gemäß einer Mitteilung der EU im Amtsblatt (EU) L/2025/2042 fallen Einfuhren aus der Westsahara (Marokko) unter das Präferenzabkommen mit Marokko. Damit erhalten Erzeugnisse aus der Westsaha- ra, die unter der Kontrolle der marokkani- schen Zollbehörden stehen, die gleichen Handelspräferenzen wie Produkte, die unter das EU-Marokko-Abkommen fallen. Die Identifizierung der genannten Erzeugnisse ist durch Bezugnahme auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen zu ermöglichen. Hierzu ist ein Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab) anzugeben. Zoll/IHK

Die Zollverwaltung hat das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2026 veröffentlicht, welches ab dem 1. Januar 2026 gültig ist. Auf 200 Seiten finden sich hier die verbindli- chen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen. Zoll/IHK PEM Kantendruck bleibt ursprungsbegründend Das Bedrucken spielt für die Ursprungsregelungen im Textilbereich eine große Rolle. Die genauere Definition des Bedruckens im revidierten regionalen Überein- kommen der Pan-Europa-Mittelmeer- Zone (PEM) hat Befürchtungen ausgelöst, dass der sogenannte „Kantendruck“ nicht mehr als ursprungsbegründend anerkannt werden könnte. Die Generalzolldirek- tion (GZD) hat sich hierzu nun wie folgt geäußert: „Grundsätzlich ist es mit den revidierten Regeln tatsäch- lich so, dass nicht mehr pauschal jede Form des Bedruckens anerkannt werden kann. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Erzeugnis eine dauerhafte objektiv bewertbare Funktion durch das Bedrucken erhalten hat. Dies kann im Einzelfall auch durch ein Bedrucken der Kante gegeben sein, vorausgesetzt der Druck ist beim zu exportierenden Erzeugnis noch vorhanden. Betrachtet werden muss das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhr.“ Damit wird der Kanten- druck weiterhin anerkannt, wenn er eine tatsächliche Funktion hat (wertbildende Maßnahme). Neben der Optik oder der Veränderung der Oberfläche kann der Druck beispiels- weise auch der Weiterverarbeitung oder der Nachverfolgbarkeit dienen. Zoll/IHK

jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 48 vom Januar 2026 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de

USA Abkommen mit China

Im Rahmen eines neuen Abkommen haben die USA seit dem 10. November 2025 die Zusatzzölle aufgrund der Fentanyl- krise auf 10 Prozent gesenkt, welche bei jeder Einfuhr chinesischer Güter in die USA anfallen. Ferner bleibt die Aussetzung der erhöhten reziproken Zölle auf 10 Prozent bis zum 10. November 2026 in Kraft.Die Laufzeit bestimmter Section 301 Zollausnahmen, die eigentlich am 29. November 2025 hätten auslaufen sollen, wurden bis zum 10. Novem- ber 2026 verlängert. Für ein Jahr wurde die Umsetzung der Regel Expansion of End-User Controls ausgesetzt, die auf verbundene Unternehmen gelisteter chinesischer Firmen abzielt. China setzt hingegen neue Exportkontrollen auf Seltene Erden und andere kritische Roh- stoffe aus und erteilt allgemeine Exportlizen- zen. Zudem erfolgen wieder Chip-Lieferungen an Nexperia. Hiervon profitieren auch euro- päische Unternehmen. China verpflichtet sich, den Fentanyl-Fluss in die USA zu stoppen, indem bestimmte Chemikalienlieferungen unterbunden und streng kontrolliert wer- den. Ferner hat sich China dazu verpflichtet, viele Vergeltungsmaßnahmen gegen die USA auszusetzen oder aufzuheben, darunter die Aussetzung der Zölle auf einen großen Teil der landwirtschaftlichen Produkte der USA bis zum 31. Dezember 2026. Beide Seiten haben die am 10. bzw. 14. Oktober erhöhten Hafen- gebühren zudem zurückgesetzt. GTAI/IHK

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