IHK-Global Business Ausgabe 1/2026

RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT

USA Neue H-1B-Visaregeln

Im September 2025 hat der US-Präsident Änderun- gen im H-1B-Visaprogramm vorgenommen. Ein H1-B-Visum ist ein vom Arbeitgeber gesponsertes Visum für ausländische Fachkräfte. Es ermöglicht diesen, vorüber- gehend in Spezialberufen (zum Beispiel im Gesundheitswe- sen) zu arbeiten. Die Visa erlauben in der Regel einen ersten dreijährigen Aufenthalt und sind in bestimmten Fällen verlängerbar. Die US-Bundesregierung legt eine Obergrenze für die Anzahl der jährlich erteilten H-1B-Visa fest. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Arbeitgeber für jede neue H-1B-Petition, die außerhalb der USA eingereicht wird, eine einmalige Gebühr von 100.000 US-Dollar entrichten. Zwar gelten die neuen Regelungen seit dem 21. September 2025 für zunächst zwölf Monate. Allerdings müssen sich Unternehmen, die H-1B Visa erhalten wollen, in einem festgelegten Zeitfenster im Frühjahr online registrieren. Da bestehende H-1B-Visa sowie Verlängerungen innerhalb der USA von der Gebühr ausgenommen sind, entfaltet diese Änderung ihre faktische Wirkung mit der nächsten Antragsrunde 2026. GTAI/IHK Mehr Informationen unter:  uscis.gov/working-in-the-united-states/h-1b-specialty-occupations INDIEN Zertifizierungspflicht für Maschinen und Anlagen ausgesetzt Die indische BIS-Zertifizierung für viele Maschinen und Anlagen mit dem HS Code 84 und 85 sollte ab 1. September 2026 verpflichtend sein. Diese Deadline wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Betroffene sollten sich mit der Zertifizierung trotzdem beschäftigen, da für den Zertifizierungsprozess mit zwölf Monaten gerechnet werden muss. Grundlage für die Konformitätsbewertung ist der indische Standard IS 16819. Dieser ist vollständig mit der EU-Maschinenrichtlinie harmonisiert, inklusive Typ A, B- und C-Normen. Für das vorgeschriebene Werks- audit kommen Mitarbeiter des BIS ins Unternehmen.

Gute Nachrichten für das Indiengeschäft – die Zertifizierungs - pflicht für einige Maschinen und Anlagen nach BIS Scheme X wurde bis auf weiteres verschoben.

EUROPA Vier Beitrittskandidaten neu im SEPA-Raum

Ab 2026 nehmen Albanien, Moldau, Montenegro und Nordmazedonien am einheitlichen Euro- Zahlungsraum (SEPA) teil. Überweisungen und Last- schriften zwischen der Europäischen Union und diesen Ländern können dann zu den gleichen technischen Standards und Bedingungen abgewickelt werden wie innerhalb der Union. Für Unternehmen erleichtert das grenzüberschreitende Zahlungen, senkt Transaktions- kosten und stärkt die finanzielle Integration der Region im Zuge des EU-Erweiterungsprozesses. EC/IHK GROSSBRITANNIEN Neue Pflichten für Niederlassungen deutscher Firmen Die Overseas Companies Regulations 2009 regeln die Anforderungen an ausländische Kapitalgesellschaften, die im Vereinigten Königreich eine physische Präsenz haben (UK Establishment). Diese wurden nun um folgende Regelung ergänzt: Geschäftsführerinnen und Geschäftsfüh- rer der Gesellschaft müssen ihre Identität verifizieren. Dies kann kostenfrei online erfolgen. Alternativ kann auch ein „Authorised Corporate Service Provider” beauftragt werden. Ohne diese Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht als solche auftreten, soweit es um die Angelegenheiten der britischen Präsenz geht. GTAI/IHK Mehr Informationen unter:  gtai.de/de/trade/vereinigtes-koenigreich/recht/neue-pflicht fuer-britische-praesenzen-deutscher-unternehmen-1920394

Näheres unter:  ihk.de/rhein-neckar/indien-zertifizierung-maschinen

Disclaimer

jeweiligen Gesetzgeber er- neut verändert werden und sich der rechtliche Rahmen für Auslandsgeschäfte teils doch anders als hier dargestellt in den nächsten Monaten darstellen wird.

Die Welt dreht sich sehr schnell. Wir bitten deshalb um Verständnis, falls einzel- ne Änderungen durch die

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IHK Global Business 01/2026

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