IHK-Global Business Ausgabe 1/2026

RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT

Diese Regelung betrifft Anbieter von Waren, Dienstleistungen und Arbei- ten, die über Online-Marktplätze in Kasachstan tätig sind und ihre Dienste Privatpersonen anbieten. Auch kasachische Firmen ohne Registrierung sind betroffen. Der staatliche Steuerausschuss richtet ein öffentliches Register ein. Zur Registrierung muss ein Formular innerhalb eines Monats nach der ersten Zahlung bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Die Mehrwertsteuer ist monatlich abzuführen. Mit dem neuen Steuer- gesetzbuch wird zudem die Um- satzsteuer von 12 auf 16 Prozent angehoben. GTAI/IHK

CHINA Visafreie Einreise für Kurzaufenthalte verlängert Staatsangehörige aus Deutschland und weiterer ausgewählter Länder können seit 1. Dezember 2023 für Kurzaufenthalte zu geschäftli- chen Zwecken ohne Visum nach China einreisen. Die Befreiung von der Visumpflicht wurde nun bis 31. Dezember 2026 verlän- gert. Diese Regelung ist für eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen begrenzt. IHK

SÜDKOREA Erstes KI-Gesetz tritt in Kraft

Ab dem 22. Januar 2026 gilt das KI-Gesetz „Framework Act on the Development of Artificial Intelli- gence and the Creation of a Founda- tion for Trust”. Korea ist damit das erste Land in Asien mit einem eigenen Rahmengesetz zur KI. Das neue Gesetz soll insbesondere die Entwicklung der KI-Industrie fördern und Risiken vorbeugen und die na- tionale Wettbewerbsfähigkeit stärken. So sollen vor allem Forschung und Entwicklung sowie internationale Zusammenarbeit im KI-Bereich staat- lich gefördert und KI-Technologien weiterentwickelt werden. Außerdem enthält das Gesetz besondere Vor- gaben für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start- ups im KI-Bereich. Der Text des KI-Gesetzes auf Koreanisch: law.go.kr Gesetz Nr. 20676

Mehr Informationen unter:  ihk.de/rhein-neckar/china- kurzaufenthalt

GLOBAL Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

CHINA Neues Gesetz zur Umsatzsteuer Seit 1. Januar 2026 gilt das neue Umsatzsteuerge- setz („Value-Added Tax Law“). Die Steuersätze variieren je nach Art der Ware oder Dienst- leistung: • 1 3 Prozent für Warenverkauf, Vermietung beweglichen Eigentums sowie Verarbei- tungs- und Reparaturdienst- leistungen • 9 Prozent für Post- und Basis-Telekommunikations- dienstleistungen, Vermietung von Immobilien, Übertragung von Landnutzungsrechten, Verkauf von unbeweglichem Vermögen • 6 Prozent auf Dienst- leistungen Ein Nullsteuersatz gilt grund- sätzlich bei der Warenausfuhr aus China und bei grenzüber- schreitenden Verkäufen von Dienstleistungen durch inländi- sche Unternehmen.

Sie vermissen an dieser Stelle zoll- und außenwirtschaftsrecht-

liche Änderungen? Dazu empfehlen wir Ihnen den Titel unserer Novem- ber-Ausgabe. Sie ist weiterhin per ePaper abrufbereit:

KASACHSTAN Strenge Regeln für Online-Plattformen

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Noch mehr Informationen zu den zoll- und außenwirtschaftlichen Änderun- gen 2025/26 liefern wir Ihrem Team und Ihnen gerne auch wie gewohnt strukturiert und umfassend per Webi- nar, Präsenzseminar in Mosbach oder Hybridveranstaltung in Mannheim. Alle Termine und Näheres: ihk.de/rhein-neckar/export-seminare

Seit 1. Januar 2026 gilt in Kasachstan ein neues Steuerge- setzbuch. Dies beinhaltet Maßnah- men für ausländische Anbieter digitaler Marktplätze: Unternehmen, die ihre Umsatzsteuerpflicht verletzen oder sich nicht registrieren, wird der Zugang zu ihren Plattformen gesperrt.

INFO

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Für alle weiteren Fragen zu rechtlichen Änderungen in den verschiedenen Re- gionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail.

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