IHK-Magazin Ausgabe 1/2026

TIPPS

ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT Was ändert sich in 2026? US-Zollpolitik, Freihandelsabkommen, CBAM und noch einiges mehr: Was Unternehmen mit Auslandsgeschäft zum Jahreswechsel beachten müssen.

INTER­ NATIONAL

 Mit dieser Vereinbarung sollen über 98 Prozent aller Zölle abgeschafft werden. Das bedeutet: fast vollständiger Abbau von Handelshemm- nissen und enorme Chancen für beide Seiten.  So soll der Abbau des indonesischen Einfuhr- zolls auf Autos von 50 Prozent innerhalb von fünf Jahren wegfallen; zahlreiche Zölle wie auf Maschinen (15 Prozent), Chemikalien (25 Prozent) und Pharmazeutika (15 Prozent) aus der EU entfallen sofort. Größere Export- chancen wird für Indonesiens Palmöl-, Textil- und Schuhindustrie erwartet.

Trump 2.0: Zölle, Zölle, Zölle

 In der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump stehen Zölle an der Tages- ordnung. Die USA haben länderspezifische reziproke Zusatzzölle und sektorale (güterbe- zogene) Zölle eingeführt.  Mit der EU einigte man sich Ende Juli auf einen Zolldeal: Seit August 2025 erheben die USA auf deutsche Waren einen pauschalen Zoll von 15 Prozent, die EU verpflichtete sich im Gegenzug sämtliche Industriezölle auf amerikanische Waren abzuschaffen. Spezi- fische Zusatzzölle werden in den USA auf bestimmte Produktkategorien, wie etwa 50 Prozent auf Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie Derivate erhoben.  Große Probleme bereiten den Unternehmen den Anteil des Stahls zu ermitteln, denn die 50 Pro- zent fallen nur auf den Wert des Stahlgehalts an. Auf den Rest fallen 15 Prozent an. Die Menge des Stahlanteils ist in Kilogramm und der Wert grundsätzlich anhand des Einkaufspreises des Stahls anzugeben; außerdem muss das Schmelz- und Gussland mit angegeben werden.  Auch 2026 ist mit weiteren güterbezogenen Zöllen durch die USA zu rechnen, da unter anderem bereits Untersuchungen für die Ein- fuhr von Robotik, Industriemaschinen und medizinischer Ausrüstung laufen.

Was ändert sich 2026 außerdem?  ihk.de/rhein- neckar/ zoll2026

CBAM: KMU werden entlastet

 Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit euro- päischer Unternehmen hatte die EU-Kommis- sion bereits Anfang 2025 ein Omnibuspaket auf den Weg gebracht. Dies bringt für Unter- nehmen im Zusammenhang mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU eine Reihe von Vereinfachungen und Vorteilen.  Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Bagatellgrenze: Unternehmen, die weni- ger als 50 Tonnen COâ‚‚-relevanter Importe pro Jahr tätigen, sind vollständig von den CBAM- Pflichten befreit. Diese Regelung entlastet insbesondere kleine und mittlere Unterneh- men erheblich, weil sie aus dem Anwendungs- bereich fallen.  Darüber hinaus wurden Fristen verlängert, was den Unternehmen mehr Zeit für die Um- setzung der neuen Anforderungen gibt. Die Abgabefrist für die jährliche CBAM-Erklärung wurde beispielsweise vom 31. Mai auf den 31. August verschoben.  Auch der verpflichtende Kauf von CBAM-Zer- tifikaten beginnt erst 2027, gilt aber rückwir- kend für das Jahr 2026. Gleichzeitig wurde die Mindestmenge an vorzuhaltenden Zerti- fikaten gesenkt, was die Liquiditätsplanung erleichtert. Fa

Mercosur und Indonesien: Neue Freihandelsabkommen

 Die EU hat 2024 nach über 20 Jahren Ver- handlungen eine Einigung über ein Freihan- delsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) erzielt. Das Abkom- men könnte nach Zustimmung des Europäi- schen Parlaments und des Europäischen Rates 2026 in Kraft treten.  Das wohl wichtigste Vorhaben des EU-Merco- sur-Abkommens ist der Abbau von Zöllen zwi- schen den Mercosur-Staaten und der EU, um die gegenseitigen Handelsbeziehungen zu stärken.  Auch mit Indonesien einigte man sich im Sep- tember 2025 auf ein Freihandelsabkommen, das Anfang 2027 in Kraft treten soll.

Mehr Auslands- News im IHK Global Business- Magazin:  ihk.de/rhein- neckar/global- business

INFO: Erfahren Sie mehr bei den IHK-Semi- naren „Änderungen im Zoll- und Außenwirt- schaftsrecht 2025/2026“.

ihk.de/rhein-neckar/export-seminare

44

IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2026

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog