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verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen, und die entsprechenden Unterlagen geordnet aufzubewahren. Wie lange ist was aufzubewahren? Eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt unter anderen für Bücher und Auf- zeichnungen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege oder Rechnungen. Das ist die maximale Aufbewahrungsfrist. Was muss kürzer aufgehoben werden? Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe müssen sechs Jahre, Bankbelege oder Ge- schenknachweise acht Jahre aufbewahrt werden. Tipp: Checken Sie die Aufbewahrungsfristen je nach Themengebiet sehr genau. So müssen Rechnungen an Unternehmer acht Jahr dokumentiert bleiben, Rechnungen an Nicht-Unternehmer im Zusammenhang mit Grund- stücken nur zwei. In welcher Form müssen die Unterlagen aufbewahrt werden? Ungeachtet der Aufbewahrungsform müssen die Unterlagen während der gesamten Aufbewahrungszeit lesbar bleiben. Beispiel: Liegen Originalunterlagen vor, die auf Thermokopierpapier erstellt wurden (beispielsweise Tankrechnungen), so ist es notwendig, diese Origina- le zu fotokopieren und zusammen mit dieser Kopie aufzubewahren. Wo muss aufbewahrt werden? Nach den steuerrechtlichen Vorschriften sind die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen grundsätzlich in Deutschland aufzubewahren. Das Handelsgesetz- buch schreibt keinen bestimmten Ort vor. Allerdings müssen die Unterlagen bei Bedarf in einer angemessenen Zeit vorgelegt werden. Gemäß § 146 Abs. 2a AO kann die zuständige Finanzbehörde auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonsti- ge erforderliche elektronische Aufzeichnungen außerhalb des Geltungsbereichs der AO (also Deutschland) geführt und aufbewahrt werden können.
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STAHL HALLEN Andre -Michels.de
LOHNSTEUER
Was ändert sich 2026?
Im neuen Jahr müssen Unternehmen unter anderem folgende Änderun- gen berücksichtigen:
Erhöhung der Freibeträge für den Lohnsteuerabzug Änderungen bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen
Einführung einer neuen steuerfreien Aktivrente ab dem 1. Januar Ebenfalls ist Folgendes geplant: Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Anhebung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale Die IHK informiert über diese und weitere lohnsteuerrechtliche Änderungen im Januar. ihk.de/rhein-neckar/lohnsteuer
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