IHK-Magazin Ausgabe 1/2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Anlage zu § 8 Gebührenordnung/ Gebührentarif

1.6 Prüfung von Umschülern, Rehabilitanden und zur Ab- schlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen zu- gelassenen Prüfungsbewerbern ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag je Teilnehmer a) Berufe ohne gestreckte Abschlussprüfung

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 IHKG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 b) der Satzung der IHK Rhein-Neckar den § 8 (Gebühren- tarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung vom 3. Dezember 1997 wie folgt geändert: § 8 Gebühren EUR A. AUSSENWIRTSCHAFT 1. Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes, insbesondere Carnets A.T.A.: a) für IHK-Mitglieder 110,00 c) für Nicht-IHK-Mitglieder und Private 160,00 3.

470,00

b) Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung 1) Teil 1 der Abschlussprüfung

235,00 470,00 80,00

2) Teil 2 der Abschlussprüfung

c) Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschluss- prüfung in anerkannten Ausbildungsberufen von Prüfungsbewerbern ohne Ausbildungsvertrag 1.8 Bei Auflösung von Berufsausbildungs- oder Umschu- lungsverträgen vor und während der Probezeit beträgt die Gebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 1.10 Prüfung von Zusatzqualifikationen nach § 9 BBiG, die auf der Grundlage einer von der IHK Rhein-Neckar erlassenen Rechtsvorschrift erworben werden, sowie Prüfung von Zusatzqualifikationen, die auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 Ziff. 5 BBiG in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt sind - die Gebühr wird bei der Anmeldung fällig -

130,00

Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrech- nungen und sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen a) für ein Original - bis 49 Positionen

18,00 35,00 55,00

- ab 50 Positionen

100,00 - 500,00 90,00 – 200,00 120,00 – 600,00

d) EU-Bescheinigungen für ausgeübte Tätigkeiten

1.11 Zertifizierung von Teilqualifikationen

B. 1.

BERUFSBILDUNG

Berufsausbildung und Umschulung

1.12 Prüfung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Um- schulungskonzepten 1.13 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 6 Abs. 4 AEVO

1.1

Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses a) alle Berufe

340,00

160,00

b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschlussprüfung fällig -

2.

Fortbildung

2.1 Kaufmännische Fortbildungsprüfungen 2.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin (Wirtschaft, Industrie, Fitness, Gastgewerbe) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung b) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungs- spezifische Qualifikationen je c) Wiederholung Wirtschaftsbezogene und Handlungs- spezifische Qualifikationen je Qualifikationsbereich (insgesamt nicht höher als jeweilige Teilprüfungsgebühr) 2.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fach- wirtin (Gesundheits- und Sozialwesen, Büro- und Pro- jektmanagement, Güterverkehr, Einkauf) und Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

130,00

1.2 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn der die Ausbildung oder Umschulungsmaßnahme durchführende Betrieb/ Bildungsträger nicht Mitgliedsbetrieb der IHK Rhein- Neckar ist a) alle Berufe - die Gebühr wird bei Eintragung des Vertrages fällig - b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschluss- prüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschlussprüfung fällig - 1.3 Bei Ausbildungen oder Umschulungen, die unmittel- bar nach erfolgreichem Abschluss eines zweijährigen Ausbildungsberufes in einem darauf aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf fortgesetzt werden, betragen die Gebühren für den aufbauenden Vertrag 1.4 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn dieses Verhältnis zur Fortsetzung einer begonnenen, aber aus betrieblichen Gründen vorzeitig beendeten Ausbildung oder Umschu- lung eingegangen wurde, das ursprüngliche Verhältnis in das Verzeichnis der IHK Rhein-Neckar eingetragen war sowie die hierfür fällige Betreuungsgebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 bezahlt worden ist 1.5 Bei freiwilliger Teilnahme an einer nicht vorgeschriebe- nen Zwischenprüfung beträgt die Gebühr

850,00

425,00

900,00

150,00

300,00

50 % der Ge- bühren nach 1.1 oder 1.2

850,00 425,00 425,00 425,00 425,00

b) Schriftliche Prüfung c) Mündliche Prüfung

95,00

d) Wiederholung schriftliche Prüfung e) Wiederholung mündliche Prüfung

2.1.2.1 Anpassungsfortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuch- halter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin International - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

530,00 530,00

b) Wiederholungsprüfung

2.1.3 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin (Immobilien, Bank, Marketing)

260,00

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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2026

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