IHK-Magazin Ausgabe 1/2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben. Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliar- darlehensberater

1.2.5 Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prü- fung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 1.2 auf Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben.

4.

70,00

4.1 Erlaubnis 4.1.1 Erlaubniserteilung/-versagung

375,00

2.

Versicherungsvermittler/Versicherungsberater

4.2 Registrierung 4.2.1 Aufnahme des Immobiliardarlehensvermittlers/Honorar- Immobiliardarlehensberaters in das Register 4.2.2 Aufnahme von beschäftigten Personen in das Register (je Person) 4.2.3 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige

2.1 Erlaubnis 2.1.1 Erlaubniserteilung/Erlaubnisversagung

375,00

55,00

2.2 Register 2.2.1 Aufnahme in das Register

55,00

30,00

2.2.1.1 Aufnahme von beschäftigten Personen in leitender Position in das Register (je Person) 2.2.2 Änderungen im Register 2.2.2.1 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 2.3 Sachkundeprüfungen 2.3.1 Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) 2.3.2 Sachkundeprüfung, nur schriftlicher Prüfungsteil 2.3.4 (Wiederholung) Mündliche/Praktische Prüfung 2.3.5 Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prü- fung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 2.3 auf Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben. 2.5 Versicherungsvermittler haben gesondert und in voller Höhe diejenigen Kosten zu erstatten, die der IHK auf- grund der Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 entstehen und dadurch entstehen, dass die IHK sich anderer Personen und Einrichtungen bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient.

30,00 – 55,00

30,00

Ziffer 4.3 Sachkundeprüfungen entfällt

30,00 – 55,00

5.

Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Bauträger/ Baubetreuer und Darlehensvermittler gem. § 34c GewO

5.1 Erlaubnis 5.1.1 Erlaubniserteilung/Erlaubnisversagung

360,00 260,00 210,00

375,00 310,00

5.4.1 Prüfung Zertifizierter Verwalter (schriftlich und mündlich) 5.4.4 Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prü- fung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 5.4 auf

70,00

70,00

Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben.

E. 1.

VERKEHR

Fachkundenachweise nach dem Güterkraftverkehrsge- setz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch:

1.1

Fachkundeprüfung nach dem GüKG

340,00 270,00 270,00

3.

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)/Honorar-Finanz- anlagenberater (§ 34h GewO)

1.2 Fachkundeprüfung nach dem PBefG

1.3 Prüfung einer Vortätigkeit

3.1 Erlaubnis 3.1.1 Erlaubniserteilung/-versagung

5.

Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prü- fung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die Gebühr nach 1.1, 1.2, 3.4, 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 auf Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben.

375,00

3.2 Registrierung 3.2.1 Aufnahme des Finanzanlagenvermittlers/Honorar-Fi- nanzanlagenberaters in das Register 3.2.2 Aufnahme von beschäftigten Personen in das Register (je Person) 3.2.3 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 3.3 Sachkundeprüfungen 3.3.1 Teilnahme an der Sachkundeprüfung inklusive prakti- schem Prüfungsteil 3.3.1.1 Sachkundeprüfung in einer Kategorie

70,00

55,00

30,00

Inkrafttreten: Die vorstehenden Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Mannheim, 10. Dezember 2025 Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer Die vorstehenden Änderungen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg am 16. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen WM42-42-361/85 gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I. S. 3306) i.V.m. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBI. S. 77) genehmigt. Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht. Mannheim, 17. Dezember 2025 Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer

30,00 – 55,00

320,00 370,00 420,00

3.3.1.2 Sachkundeprüfung in zwei Kategorien 3.3.1.3 Sachkundeprüfung in drei Kategorien

3.3.2 Teilnahme an der Sachkundeprüfung ohne praktischen Prüfungsteil 3.3.2.1 Sachkundeprüfung in einer Kategorie

220,00 270,00 320,00

3.3.2.2 Sachkundeprüfung in zwei Kategorien 3.3.2.3 Sachkundeprüfung in drei Kategorien

3.3.5 Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prü- fung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 3.3 auf

70,00

56

IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2026

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog