IHK-Global Business Ausgabe 5/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

EU CBAM – zugelassener Anmelder

SÜDAFRIKA Erhöhung der Einfuhrumsatzsteuer Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der südafrikanischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Südafrika erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können. Der Normalsatz wird nun in zwei Schritten erhöht: Seit dem 1. Mai 2025 auf 15,5 Prozent, ab dem 1. April 2026 auf 16 Prozent. GTAI/IHK

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 hat die EU die Bedingungen und Verfahren für den Status eines zugelassenen CBAM-An- melders veröffentlicht. Dieser Status ist ab dem 1. Januar 2026 erforderlich, um CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einzuführen. Seit dem 31. März 2025 können sich potenzielle CBAM-Anmelder im CBAM-Register einloggen und dort Anträge auf den Status als zugelassener CBAM-Anmelder stellen und die beschriebenen Unterlagen hochladen. Der Zugang zum Zulas- sungsmodul im CBAM-Register erfolgt über das Zoll-Portal. Die Dauer der Antragsbearbeitung wird voraussichtlich maximal 120 Tage betragen, wenn der Antrag nach dem 15. Juni 2025 gestellt wird und maximal 180 Tage, wenn der Antrag vor diesem Datum gestellt wird. Die Deutsche Emis- sionshandelsstelle (DEHSt) weist darauf hin, dass eine frühere Antragstellung nicht zwangsläufig zu einer schnelleren Zulassung führen wird. Nachdem die EU eine neue CBAM-Ausnahmeschwelle geplant hat (Unterneh- men, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr an CBAM-Waren einführen, sollen von der Regelung ausgenommen werden), empfehlen wir Unternehmen, die dar- unterfallen, mit der Antragstellung noch zu warten. DEHSt/IHK

USA Zölle auf Autos

BAFA Neue Allgemeine Genehmigungen

Seit dem 3. April 2025 werden Kraftfahrzeuge und Kraftfahr- zeugteile bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzli- chen Wertzöllen in Höhe von 25 Pro- zent belastet. Dies hat Präsident Donald Trump am 26. März 2025 unter Berufung auf Section 232 Trade Expansion Act mit einer entsprechen- den Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) angewiesen. Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Ebenso zählen wesent- liche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu. GTAI/IHK

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat alle Allgemeinen Genehmigungen (AGG) bis zum 31. März 2026 verlängert und inhaltlich angepasst. Die Änderungen ergeben sich insbesondere aus erweiterten Aus- schlusstatbeständen zur Verhinderung der Unterstützung des russischen Angriffskrieges oder terroristischer Aktivitäten gegen die Ukraine. Inhaltliche Änderungen gab es bei den AGG 13, 18 bis 28, 32 bis 36 und 41, Klarstellungen zu bestimmten Bestimmungszielen und Genehmigungspflichten für die AGG 14, 37, 38 und 40. AGGs sind besondere Ausfuhrgenehmigungen, die nicht beantragt werden müssen. Alle Ausfuhren, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemei- nen Genehmigung erfüllen, werden automatisch genehmigt. Dies ermöglicht sofortige Lieferungen und schafft Planungssicherheit während der Geltungs- dauer. BAFA/IHK

PAN-EURO-MED-ZONE Änderungen zu Tunesien und Ägypten

Es gibt eine aktualisierte Matrix, aus der hervorgeht, dass an der Schnitt- stelle EU-EG und EU-TN der Status CR/T sowie an der Schnittstelle EG-EU und TN-EU der Status CT/R angegeben gilt. Diese Darstellung bedeutet, dass der Export von der EU nach Ägypten und Tunesien gemäß der Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommens und der Export von Ägypten und Tunesien in die EU gemäß der Anwendung der Übergangsregeln (Transitional rules) erfolgt. Parallel hierzu ist auch eine Anwendung des alten RÜ (C) von 2012 möglich. Für die Anerkennung von Präferenznachweisen empfiehlt die EU den Vertragsstaaten, die übergangsweise bilateral (wieder) die Transitional Rules anwenden, den Vermerk „Revised Rules“ an Stelle von „Transitional Rules“ zu verwenden. Zoll/IHK

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Oliver Falk

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IHK Global Business 05/2025

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