IHK-Global Business Ausgabe 5/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

HYBRID-VERANSTALTUNG

13. MAI 2025 Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungsdschungel Sowohl bei der Einfuhranmeldung als auch bei der Ausfuhranmeldung sind abfertigungsrelevante Informationen in codierter Form anzumelden. Dabei gilt es europäische sowie nationale Rechtsvorschriften (Verbote, Beschränkungen, Genehmigungs- pflichten) zu beachten. Falsche oder fehlende Codierungen führen zu falsch ausgefüllten Zollanmeldungen. Unsere Hybrid-Veranstal- tung unterstützt auf dem Weg zur richtigen Codierung und zeigt auf, was es bei Unterla- gencodierungen zu beachten gilt. Sie wollen wissen, wann die Unterlage Y901 anzugeben ist? Und wie Sie belegen können, dass diese Codierung ausreichend ist? Sie wollen Codes wie 3LNA nachschlagen können? Sie wollen erfahren, wie Sie bei diesem Thema unterstützt werden können und welche IT- Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen? Dann ist ein Praxis-Tag zu diesem Thema für Sie mit Sicherheit aufschlussreich. Sie erhalten einen Überblick über europäische und nationale Maßnahmen sowie über Verbote und Beschränkungen. Sie lernen anhand zahlrei- cher Beispiele unter Einsatz des Elektronischen Zolltarifs (EZT-Online), welche Codierungen in Zollanmeldungen erforderlich sind, um Ver- zögerungen im Rahmen der Zollabfertigung zu vermeiden. Selbst wenn es sich um Katzenfelle, Antiquitäten oder Betäubungsmittel handelt. Im Einzelnen werden behandelt: TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 13. Mai 2025, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/seminar- unterlagencodierung IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

USA Zölle, Zölle, Zölle

Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer entsprechenden Durchführungs- verordnung (Executive Or- der/E.O.) die Einführung von Zusatzzöllen angewiesen. Die Zölle wurden in zwei Schritten eingeführt: Seit dem 5. April 2025 werden alle Einfuhren in die USA mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 10 Prozent belastet. Seit dem 9. April 2025 sollten zudem länderspezifische Zollsätze für bestimmte Länder (Annex I) gelten. Für die Europäische Union sind dies Zölle in Höhe von 20 Prozent, für die V.R. China 34 Prozent, Vietnam 46 Prozent, Südkorea 25 Prozent, Japan 24 Prozent, Großbritannien 10 Prozent, Australien 10 Prozent. Ausnahmen bestehen für folgen- de Fälle: • Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 so- wie 10896 vom 10. Februar 2025 eingeführt wurden • Kfz und Kfz-Teile, für die bereits Zusatzzölle gelten gemäß Procla- mation 10908 • weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holz- waren sowie bestimmte kritische Mineralien • Kanada und Mexiko im Rahmen des Freihandelsabkommens USMCA Die länderbezogenen Zölle sind jedoch am 10. April 2025 für die meisten Länder wieder für 90 Tage ausgesetzt worden. Es gilt daher momentan der zusätzliche Wert- zoll von 10 Prozent für Waren aus der EU. Zwischen den USA und China eskalierte der Zollstreit jedoch weiter. Beide Nationen überboten sich mit immer höheren Androhungen, am 10. April 2025 waren 125 Prozent Zölle auf chine- sische Waren verhängt. GTAI/IHK

PEFC-zertifiziert

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IHK Global Business 05/2025

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