EUROPA
POLEN Neue Milliarden für Wohngebäude
Ende März 2025 startete die Neuauflage des
staatlichen Gebäude-Sanie- rungsprogramms „Saubere Luft“ (Czyste Powietrze). Es steht unter dem Zeichen der energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern und verfügt über ein Gesamtbudget von 2,4 Milliarden Euro aus dem EU-Modernisierungsfonds. Ziel ist es, den Energieverbrauch privater Wohngebäude zu senken – vor allem durch den Austausch veralteter Kohlehei- zungen sowie durch Maßnah- men zur besseren Wärmedäm- mung. Förderfähig sind unter anderem der Einbau neuer Heizsysteme wie Wärmepum- pen, Pelletkessel oder solarther- mische Anlagen, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Verwendung moderner Dämmmaterialien. Preisgrenzen und Zielgruppe Mit der Neuauflage wurden Preisobergrenzen für förder- fähige Maßnahmen eingeführt, um Betrugsversuche, wie in den letzten Jahren, zu vermeiden. Grundsätzlich übernimmt der Umweltfonds einen bestimm- ten Prozentsatz der Kosten für die Gebäudesanierung. So liegt die maximale Fördersumme für eine Luft-Wasser-Wärmepum- pe bei 8.400 Euro, für Fenster bei 285 Euro pro Quadratmeter. Kosten, die darüber hinausge- hen, müssen von den Eigentü- mern selbst getragen werden. Antragsberechtigt sind aus- schließlich Eigentümer von Einfamilienhäusern, sofern sie die betreffende Immobilie seit mindestens drei Jahren besitzen. Eigentümer von meh- reren Gebäuden können nur für eines ihrer Wohnhäuser Unterstützung erhalten. Die
Veraltete Kohle- öfen prägen in vielen polnischen Regionen noch das Landschaftsbild – das Programm „Saubere Luft“ soll für bessere Ener- gieeffizienz und weniger Emissionen sorgen.
Höhe der Zuschüsse ist ein- kommensabhängig und liegt zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten. Eine vollständige Kostenübernahme gibt es nur bei Gebäuden mit einem Heiz- energiebedarf von über 140 Kilo- wattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Qualitätsvorgaben und Förderbedingungen Heizungen, darunter Wärme- pumpen, Holzpellet-Kessel und solarthermische Anlagen, müssen auf der sogenannten ZUM-Liste stehen, um förder- fähig zu sein. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um das Materialregister des staatli- chen polnischen Umweltinsti- tutes IOŚ. Besonders bei Wärmepumpen gelten strenge Nachweispflich- ten: Eine Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn ihre Leistung in einem akkreditierten Prüf- labor in der EU oder einigen Partnerländer getestet wurden. Anders als bei anderen Wärme- quellen reichen branchenübli-
che Qualitätskennzeichnungen nicht aus, um auf der ZUM- Liste zu landen. Hintergrund dafür ist, dass Anbieter aus Asien Wärmepumpen auf den Markt gebracht hatten, die weit hinter der auf der Verpackung angegebenen Leistung zurück- blieben. Die fehlende Leistung fiel erst auf, nachdem die Geräte mit Unterstützung von „Saubere Luft“ verbaut waren. Wärmepumpen waren bis 2023 die beliebteste Heiz- quelle in den Förderanträgen von „Saubere Luft“. Im Jahr 2024 lagen hingegen Bio- massekessel auf Platz eins. Gasheizungen sind nicht mehr förderfähig. Der polnische Wärmepumpenverband PORT PC, dem auch deutsche Her- steller wie Bosch und Buderus angehören, hat angesichts der zusätzlichen Auflagen Beschwerden bei der Euro- päischen Kommission einge- reicht. GTAI/IHK Website des Förderprogramms „Saubere Luft“ (Czyste Powietrze): czystepowietrze.gov.pl
870.000 FÖRDERZUSAGEN mit einem Volumen von insgesamt rund 7 Milliarden Euro hatte der Umwelt- fonds zwischen 2018 und März 2025 für das Sanierungspro- gramm „Saubere Luft“ unterzeichnet. QUELLE: GTAI
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IHK Global Business 05/2025
ihk.de/rhein-neckar
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