Politische Dimension Internationaler Jugendarbeit

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Politische Dimension der Internationalen Jugendarbeit

Die in der Präambel des deutschen Grundgesetzes fixierten Grundrech- te – Menschenrechte, Menschenwürde, Rechtsverbindlichkeit, Freiheitsrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungsfrei- heit, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit – bilden einen wichtigen Orientierungs- punkt für außerschulisches Lernen, insbe- sondere bei Austauschmaßnahmen mit jungen Menschen aus anderen Ländern. Sie sind kurz und prägnant formuliert und erlauben schnelle Einstiege zur Diskussi- on und Bearbeitung.

Im selben Atemzug müssen natürlich die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Jugendarbeit in den Partnerländern genannt werden. Ein weiterer wichtiger Ausgangspunkt sind auch die Leitlinien der Internationa- len Jugendarbeit in Deutschland und bila- terale Regierungsabkommen: Die Leitlinien der Internationalen Ju- gendpolitik und Jugendarbeit von Bund und Ländern definieren internationale Ju- gendarbeit klar als Teil der nationalen Ju-

gendpolitik, die, in Übereinstimmung mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfege- setz), junge Menschen zu gesellschaft- licher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen soll. Internationale Jugendarbeit soll Toleranz fördern, um Fremdenfeindlichkeit und nationalem Egoismus entgegenzuwirken. Die Mitver- antwortung junger Menschen wird hier explizit gefordert. 7 Bilaterale Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zur jugendpo- litischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Partnerländern sichern einen Rahmen zur jugendpolitischen Zu- sammenarbeit in den vielfältigsten Fel- dern. Darüber hinaus ist Internationale Jugendarbeit auch ein Bestandteil der Auswärtigen Kulturpolitik . Als solches kommt ihr ebenfalls eine gestaltende Funktion und Mitwirkung an den außen- politischen Leitlinien zu. Dazu zählen die bilateralen Kulturabkommen 8 , aber auch bilaterale jugendpolitische Kooperati- onsvereinbarungen, die keine Rechtsakte darstellen.

7 www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und- jugend,did=12458.html

8 Die bilateralen Kulturabkommen können ab- gerufen werden unter: www.ifa.de/kultur-und- aussenpolitik/themen/grundlagen-der-akbp/ kulturshyabshykomshymen.html. Der Wortlaut des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Russischen Föderation über die ju- gendpolitische Zusammenarbeit ist hier zu finden: www.germania.diplo.de/contentblob/3383624/ Daten/13504/2004abkommenjugend.pdf

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