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Ran ans Leben – Freiwilligendienste für Geflüchtete
Ran ans Leben – Freiwilligendienste für Geflüchtete Einblicke in die Arbeit der Diakonie Baden-Württemberg
Dorothee Stauß, Referentin bei der Diakonie Baden- Württemberg, stellt Einsatzmöglichkeiten für Geflüch- tete im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilli- gendienst vor. Sie schildert die Herausforderungen und Hürden auf unterschiedlichen Ebenen und beschreibt die Chancen und Gewinne.
D orothee Stauß, Referentin bei der Diakonie Baden-Württemberg, stellt unterschiedliche Berührungspunkte von Freiwilligeneinsatz und Flüchtlingshilfe dar. Zum einen besteht die Möglichkeit für junge Geflüchtete, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilli- gendienst zu absolvieren. Zum anderen können Freiwillige ihren Dienst in einer Einrichtung der Flüchtlingshilfe leisten. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein so- zialer Freiwilligendienst in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Im Be- reich der evangelischen Kirche bezeichnet man ihn auch als Diakonisches Jahr. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das FSJ sind in Deutschland im Jugendfreiwilli- gendienstgesetz (JFDG) geregelt. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) en- gagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozia- len, ökologischen und kulturellen Bereich. Darüber hinaus gibt es Einsatzmöglichkei- ten im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes (§ 1 BFDG). Der Bundesfreiwilligendienst ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, ge- meinnützigen und unentgeltlichen Ar- beit in Deutschland eingeführt worden. Er wurde von der Bundesregierung als
• Haustechnik, Hauswirtschaft, Fahrdienste, Verwaltung • Krankenhaus.
Reaktion auf die Aussetzung der Wehr- pflicht 2011 und damit auch des Zivil- dienstes geschaffen und dient dem Ziel, die bestehenden Freiwilligendienste Frei- williges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilli- ges Ökologisches Jahr (FÖJ) zu ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Der Bundesfreiwilligendienst ist auch für Erwachsene über 27 Jahre zugänglich und ermöglicht es daher, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen. Die Diakonie in Baden-Württemberg bie- tet vielfältige Einsatzstellen für Freiwillige an. Diese sind in folgenden Bereichen an- gesiedelt: • Altenhilfe • Behindertenhilfe • Diakoniestation, Kirchengemeinde • Jugendhilfe • Kindergarten • Eingliederungshilfe • FÖJ
Die meisten Einsatzstellen bestehen im Bereich der Altenhilfe, der Behinderten- hilfe und der Diakoniestation.
Bedingungen für einen Freiwilligen dienst für Geflüchtete
Für Geflüchtete ist ein Freiwilligendienst grundsätzlich möglich, da dieser keine Erwerbstätigkeit darstellt und nicht der Vorrangigkeitsprüfung unterliegt. Fol- gende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein: • Mindestalter: 18 Jahre • Mindestmaß an Deutschkenntnissen • Motivation der Bewerber/-innen • Reguläre Bewerbung und Kopie des Aufenthaltsstatus • Dauer des Freiwilligendienstes: mindestens 6 Monate; zunächst
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