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Ran ans Leben – Freiwilligendienste für Geflüchtete
• Anspruch auf Urlaub: 28 Tage / 12 Monate (bei einer 5-Tage-Woche) • Leistungen: » » Gesetzliche Krankenversicherung » » Taschengeld für unter 27-Jährige 300 € / bei über 27-Jährigen 345 € » » Zuschuss zur Verpflegung (100 €) » » Unterkunft oder Zuschuss Fahrt- kosten (50 €) • Sozialversicherungsbeiträge trägt die Einsatzstelle • Fahrtkosten zu den Seminaren werden von der Einsatzstelle über- nommen • Angaben zur Probezeit und Kündigung • Anzahl der verpflichtenden Bildungstage • Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz oder ALG II werden verrechnet.
Die Diakonie gliedert die Bildungstage wie folgt auf: es gibt einen Starttag, drei Semi- narwochen à fünf Tage, vier Fachtage und eine Reflexionswoche. Die Seminare fin- den ausnahmslos in Deutschland statt. Im Bundesfreiwilligendienst verlangt die Di- akonie die Absolvierung von 12 Bildungs- tagen, die als Seminartage einzeln wählbar sind sowie zwei Reflexionstage für Freiwilli- ge im BFD-Sonderprogramm. Ein flexibler Einstieg in alle Programme ist möglich. Der zugelassene Träger des Jugendfreiwil- ligendienstes – in diesem Fall die Diakonie – und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Jugendfreiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab, die fol- gende Inhalte hat:
12 Monate – bis zu 18 Monate verlängerbar • Vorliegen einer Beschäftigungs- erlaubnis • Geflüchtete mit Aufenthaltsge- stattung und im Duldungsstatus Zu beachten ist: Ein Freiwilligendienst schützt nicht vor Abschiebung. Au- ßerdem muss die Perspektive der Bewerber/-innen über den Freiwilli- gendienst hinaus im Blick behalten werden. Für alle Freiwilligen – damit auch für Geflüchtete – ist die Teilnahme an den zum Freiwilligendienst gehörenden Bildungstagen verpflichtend. Dadurch soll eine pädagogische Begleitung des Freiwilligeneinsatzes gewährleistet werden. Diese hat zum einen das Ziel, Freiwillige auf ihren Einsatz vorzube- reiten. Sie bietet ihnen aber auch die Gelegenheit, außerhalb der prakti- schen Arbeit in der Einsatzstelle ein- mal innezuhalten, um Eindrücke mit anderen Freiwilligen auszutauschen und Erfahrungen aufzuarbeiten. Da- rüber hinaus werden soziale und in- terkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt. Bei ei- ner zwölfmonatigen Dienstdauer sind im FSJ 25 Bildungstage vorgesehen. Wird ein Dienst über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens ei- nen Tag je Monat der Verlängerung.
• Arbeitszeit: Vollzeit, auch Teilzeit (nur im BFD) möglich
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