ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 45 vom Januar 2023 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
liche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach Großbritannien importiert werden. • 30. April 2024: Vorgesehen sind Dokumentenprü- fungen sowie Warenkontrollen an der Grenze für tierische und pflanzliche Er- zeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden. • 31. Oktober 2024 Sicherheitserklärungen sind für EU- Einfuhren erforderlich. Die Umsetzung des vollständigen Zollre- gimes für Waren aus der EU soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Einfuhren aus der EU und anderen Drittstaaten. DIHK/IHK Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/international/ maerkte-international/grossbritan- nien/brexit-vereinfachtes-verfahren- fuer-eu-waren USA Zollabfertigungsgebühr steigt Die Zollabfertigungsgebühr „Merchandise Processing Fee" erhöht sich ab 1. Oktober 2023. Sie beträgt dann mindestens 31,67 US$ (vorher: 29,66 US$) und maximal 614,35 US$ (vorher: 575,35 US$). Der Ad-Valo- rem-Prozentsatz von 0,3464 Prozent bleibt bestehen. Die Gebühren für sogenannte „Informal Entries" (Waren- sendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr einge- führten Paketen werden ab 1. Oktober 2023 ebenfalls steigen. GTAI/IHK
RUSSLAND Nachweise für Eisen- und Stahlimporte in die EU Als Teil der Sanktionen gegen Russland werden die Einfuhrbe- schränkungen für Eisen- und Stahl- erzeugnisse zum 30. September 2023 erweitert. Dann dürfen auch Erzeug- nisse in die EU nicht mehr eingeführt werden, die unter Verwendung von russischen Vormaterialien verarbeitet wurden. Es besteht eine Nachweis- pflicht gegenüber dem Zoll über das Ursprungsland. Der Zoll hat auf seiner Webseite die Nachweise konkretisiert. Geeignet sind neben den von der EU-Kommis- sion vorgeschlagenen sogenannten „Mill Test Certificates“ alle Doku- mente, aus denen der nichtrussische Ursprung der Vorprodukte hervor- geht. Dies können unter anderem Rechnungen sein, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Langzeitlieferan- tenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumen- te des Ausfuhrlandes, Geschäftskor- respondenzen, Produktionsbeschrei- bungen, Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufver- trägen. Zoll/IHK Weitere Informationen:
ihk.de/rhein-neckar/interna- tional/maerkte-international/ russland/sanktionen/nachweis- pflicht-eisen-stahl-importe
GROSSBRITANNIEN Neues Einfuhrsystem veröffentlicht Die britische Regierung hat das Border Target Operating Model veröffentlicht, das ab Oktober 2023 neue Zollformalitäten und Zollkont- rollen für den Warenimport vor- schreibt. Dieses sieht Folgendes vor: • 31. Januar 2024: Gefordert werden Gesundheitszeug- nisse und Pflanzengesundheits- zeugnisse für tierische und pflanz-
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