IHK-Global Business Ausgabe 10/2023

EUROPA/ZENTRALASIEN

GROSSBRITANNIEN CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet gültig

Seit dem Brexit plant die britische Regierung die Produktkennzeichnung auf das UKCA-Label umzu- stellen und die CE-Kennzeichnung abzulösen. Nun wurden die Pläne verworfen. Das Vereinigte Königreich wird weiterhin die CE-Kennzeichnung anerkennen, was eine Abkehr von der ursprünglichen Strategie darstellt. Unter- nehmen können ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne zeitliche Begrenzung auf dem britischen Markt vertreiben, ohne die obligatorische Umstellung auf das UKCA-Label vornehmen zu müssen. Unternehmen können die UKCA-Kennzeichnung allerdings freiwillig verwenden. Unter die Regelung fallen Produkte aus den Bereichen Spielzeugsicherheit, Pyrotechnik, Freizeitboote und Wasserfahrzeuge. Ebenfalls betroffen sind Druckbehälter, Anlagen und Geräte, die Vorschriften der elektromagne- tischen Verträglichkeit unterliegen, nicht automatische Waagen, Messgeräte, Messbehälterflaschen, Aufzüge, Gerä- te für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX), Funkanlagen, Druckgeräte, Persönliche Schutzausrüstung (PPE), Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, Maschinen, Geräte und Maschinen für den Outdoor-Einsatz, Aerosol- produkte und Elektrische Niederspannungsgeräte. Nicht alles ist damit jedoch geklärt. Während die meis- ten Vorschriften in den Zuständigkeitsbereich des Mi- nisteriums für Wirtschaft und Handel (DBT) fallen, sind bestimmte Produktgruppen davon ausgenommen. Ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Fällen unbefristet gilt oder auf das UKCA-Label umgestellt werden muss, bleibt derzeit offen. Besonders betroffen: Bauprodukte, Seilbah- nen, Transportable Druckgeräte, Unbemannte Flugsyste- me, Bahnprodukte, Schiffsausrüstung. Die zuständigen Behörden haben zugesagt, ihre Pläne zeitnah zu kommuni- zieren. GTAI/IHK

Bewährt – trotz Brexit: das CE-Kennzeichen. Es behält auch in Zukunft für eine ganze Reihe von Produkten seine Gültigkeit, darunter Spielzeug.

GROSSBRITANNIEN Rückkehr zur EU-Forschung

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich geeinigt, wieder enger in den Bereichen Forschung, Innovation und Raumfahrt zusammenzuarbeiten. Damit wird das Vereinigte Königreich wieder am EU-Forschungs- programm „Horizont Europa" und Erdbeobachtungspro- gramm „Copernicus" teilnehmen. Forscher und Organisationen aus dem Vereinigten König- reich können sich ab 1. Januar 2024 wieder an „Horizont Europa“ beteiligen. In den letzten Jahren waren britische Forscher aufgrund des Brexits ausgeschlossen. Insgesamt werden etwa 2,6 Milliarden Euro pro Jahr von der Regie- rung in London zur Verfügung gestellt.

Britische Wissenschaftler werten die Rückkehr als wich- tigen Schritt. „Von der Früherkennung von Eierstockkrebs bis zur Entwicklung sauberer Energienetzwerke unter Be- teiligung dutzender Universitäten und vieler Industriepart- ner – Horizon lässt uns Dinge tun, die ohne dieses Maß an Zusammenarbeit nicht möglich wären“, teilte die Präsiden- tin von Universities UK, Sally Mapstone, mit. Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Rat gebilligt werden, bevor sie endgültig angenommen wird. Die Vereinbarung basiert auf dem Handels- und Kooperationsab- kommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und vertieft die Partnerschaft zwischen beiden Seiten. IHK

9

IHK Global Business 10/2023

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog