Eigentuemer:in Magazin 2023

NOVELLE

Wer anschafft, zahlt

Per 1. Juli tritt das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietobjekten in Kraft. Makler:innen warnen, dass Wohnungssuchende davon nicht zwingend profitieren, Vermietenden aber jedenfalls zusätzlicher Aufwand entsteht. TEXT: GISELA GARY

B

ereits ab 1. Juli bestimmt das Bestel- lerprinzip in Österreich, wer für die Vermittlung einer Mietimmobilie zahlt. Für Immobiliensuchende wird der Weg zur Traumwohnung damit vordergründig günstiger. Für Makler:innen und Vermie- ter:innen ändert sich noch mehr. Das Bestellerprinzip bedeutet, dass die- jenigen, die Makler:innen beauftragen, für deren Leistung bezahlen. Die neue Rege- lung (§ 17a MaklerG) betrifft nur Wohn- objekte zur Miete, nicht hingegen gewerb- liche Immobilien und Verkäufe. Wohnungssuchende zahlen ab 1. Juli nur mehr dann Maklerprovision, wenn sie eine Makler:in explizit damit beauftragt haben, eine Wohnung für sie zu suchen. Vermittelnde rechnen ihrerseits mit Um- satzeinbußen. Denn bisher durften sie als Doppelmakler:innen für beide Seiten tätig werden. Für Vermieter:innen war die Dienstleistung meist kostenlos. Nun befürchten Makler:innen, dass Eigentü- mer:innen ihre Objekte vermehrt selbst vermarkten, weil sie die Kosten für die Vermittlung nicht übernehmen möchten. Diese sind bei unbefristeten Verträgen gesetzlich mit zwei Bruttomonatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt. Daran ändert die Gesetzesnovelle zwar nichts. Neben Ausfällen durch jene, die ihre Im- mobilie nun selbst vermarkten, dürfte aber auch das Ringen um Aufträge zu niedrige-

ren Provisionen führen. Die zu erwarten- den Verluste würden vor allem viele kleine Maklerbüros treffen. Dass die fehlenden Einnahmen durch andere Leistungen kompensiert werden könnten, hält Robin Kalandra, Maklersprecher des Österreichi- schen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und Geschäftsführer von Kalandra Immobilien, für unrealistisch: „Zusatzleis- tungen kann man nur als externer Berater verrechnen, da darf der Makler dann aber sonst nichts mit dem Mietobjekt zu tun haben“, erklärt er. Nicht nachvollziehbar Nicht nur der Aufwand einer gut abge- wickelten Vermittlung werde allgemein unterschätzt. Das neue Maklergesetz brin- ge selbst für Wohnungssuchende deut- liche Nachteile: „Wir zeigen keine fünf Wohnungen mehr, es werden Lebensläufe und Gehaltszettel verlangt und bei den Massenbesichtigungen stehen die Bewer- ber Schlange“, warnt Robin Kalandra. Vor allem finanziell Schlechtergestellte hätten unter diesen Umständen keine guten Kar- ten, eine Wohnung zu erhalten. Als Negativbeispiel gilt in der Branche Berlin: „Hier stehen seit Einführung des Bestellerprinzips weniger Wohnungen zur Verfügung und Mieter:innen müssen un- fassbare Odysseen auf sich nehmen, um

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