Eigentuemer:in Magazin 2023

Bis tatsächlich Schlüssel übergeben werden, braucht es oft unzählige Termine. Ein Aufwand, der auf Vermieter:innen zukommt, die ihre Objekte selbst vermarkten wollen.

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„Niemand profitiert dabei“ Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer von Spiegelfeld Immobilien und Präsident des Immobilienrings Österreich, sieht durch das Bestellerprinzip Verluste auf Makler- und auf Mieterseite. INTERVIEW: GISELA GARY

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Makler:innen werden einen Einkommens- verlust haben und Mieter:innen werden nicht mehr umfassend beraten. Ich sehe nur Nachteile, vor allem für die Mieter:in. Die Vermieter:in gibt ihre Wohnung auf den Markt, versucht sie ohne Makler:in zu vermieten. Oder die Vermieter:in sagt der aktuellen Mieter:in, such dir eine Nach- mieter:in. Die Mieter:in sucht, schreibt Inserate, verlangt aber von der Nachmie- ter:in eine Ablöse. Damit haben wir wieder die „schwarze“ Ablöse. Ich bin davon über- zeugt, es ginge besser – die Einführung des aktuellen Bestellerprinzips ist eine rein populistische Maßnahme.

an eine Mietwohnung zu kommen“, sagt Immobilienmaklerin Beatrice Hubner. Sie findet, die Standesvertretung sei bei der Novellierung des Maklergesetzes zu wenig einbezogen worden: „Die neue Regelung fördert Bürokratie, schädigt ordentliche Marktteilnehmer:innen und öffnet Tür und Tor für solche, die Regeln umgehen“, warnt sie. Der Markt soll helfen Hubner glaubt, dass der Konflikt um die Provision vor allem damit zu tun hat, dass nicht genug leistbarer Wohnraum zur Ver- fügung steht. Bei einem größeren Angebot hätten Vermieter:innen auch mehr Anreiz, die Kosten für eine Vermittlung selbst zu tragen. Bereits zu beobachten sei dieser Ef- fekt beispielsweise im 21. und 22. Wiener Gemeindebezirk, wo das Wohnungsan- gebot größer ist. Hier würden schon seit einigen Jahren vorwiegend Abgeber:innen die Maklerprovision übernehmen: „Wenn es mehr Angebot als Nachfrage gibt, müssen sich die Anbieter:innen und Makler:innen et- was überlegen, um sich vom Mitbewerb ab- zuheben, und so gestalten viele ihre Angebote

für Suchende ,provisionsfrei‘“, erklärt sie. Eine weitere Schwäche der Gesetzesnovel- le erkennt Hubner in der unzureichenden Regelung von Zusatzleistungen: „Wir wis- sen aktuell nicht, wie wir beispielsweise zusätzliche Termine zum Ausmessen der Räume oder zweite und dritte Besichti- gungen mit Angehörigen und Partnern anbieten können“, gibt sie zu bedenken. Außerdem dürfe jede Handwerker:in eine Anfahrtspauschale verrechnen, Makler:in- nen sei dies jedoch gesetzlich verboten. Nicht einmal dann, wenn Besichtigungs- termine von Interessent:innen nicht ein- gehalten werden, was laut Hubner leider an der Tagesordnung steht, dürfen Ver- mittelnde irgendeine Art von Aufwands- entschädigung verlangen. Statt der Einführung des Besteller- prinzips in der aktuellen Form hätte sich der ÖVI als Kompromiss grundsätzlich eine Reduktion der Provisionen vorstellen können und deren steuerliche Absetzbar- keit angeregt. Robin Kalandra glaubt, dass das Bestellerprinzip trotzdem im nächsten Wahlkampf auf den Immobilienverkauf ausgeweitet werden könnte – was dann die Kaufpreise erhöhen dürfte. °

Was wird sich durch das Bestellerprinzip auf dem Markt ändern?

Die Immobilienbranche hat in den ver- gangenen 20 Jahren ein qualitativ hoch- wertiges Ausbildungssystem für Mak- ler:innen implementiert. Wir investieren viel in Weiterbildung. Das basierte alles auf der Doppelmaklerschaft, der gleich- zeitigen Vertretung von Vermieter:in und Mieter:in. Damit hatten Makler:innen die Verantwortung und Haftung gegenüber beiden Parteien. Nun darf die Makler:in nur noch eine Partei, nämlich die, von der sie beauftragt wird, vertreten. Das bedeutet vor allem für Mieter:innen eine Umstel- lung, denn sie dürfen von der Makler:in, die von der Vermieter:in beauftragt und bezahlt wird, nicht mehr beraten werden.

Welche Gefahren für die Immobilienver- mittlung sehen Sie?

Erfahrungen aus deutschen Städten zeigen, dass zum Beispiel das Wohnungsangebot über Inserate sehr stark zurückgegangen ist. Es kommt zu Massenbesichtigungen, wo sich die Interessent:innen um die je- weilige Wohnung bewerben müssen. Auch nicht gerechtfertigte Ablösen werden wie- derkommen. Dazu befürchte ich, dass aufgrund der Nichtberatung Klagen und Gerichtsstreitigkeiten in hohem Maß zu- nehmen werden.°

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