Allgemeine Länderinformationen
ren Niveau als in anderen europäischen Ländern. Etwa zwei Drittel der Bevölkerung sprechen ausschließlich Englisch. 3 Reisen von Deutschland ins Vereinigte Königreich Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Eu- ropäischen Union im Jahr 2020 haben sich viele Gesetze und Regelungen für Reisen von Deutschland ins Verei- nigte Königreich geändert. Weitere Änderungen sind auch künftig möglich. Visa und Grenzkontrollen: Zum Zeitpunkt der Erstel- lung dieser Informationen benötigen deutsche Staats- angehörige und EU-Bürger*innen für Urlaubs- und Ge- schäftsreisen von bis zu 6 Monaten kein Visum. Um ab dem 2. April 2025 ins Vereinigte Königreich einreisen zu dürfen, müssen deutsche Staatsangehörige jedoch nach aktuellem Kenntnisstand ein E-Visum, die so genann- te „Electronic Travel Authorisation (ETA)“, beantragen. Dies ist ab dem 5. März 2025 möglich. Für die Einreise ins Vereinigte Königreich benötigen deutsche Staatsan- gehörige zwingend einen Reisepass, der an der Grenze kontrolliert wird und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein muss. Der deutsche Personalausweis reicht nicht aus. Für andere Staatsangehörige können abweichende Re- gelungen gelten. 4 Wir empfehlen die Pflicht zur Beantra - gung eines Visums frühzeitig zu prüfen, insbesondere für in Deutschland lebende Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, z. B. mit Aufenthaltstitel, blauem Pass oder Passersatz. Viele Nationalitäten müssen ein Visum beantragen, um bereits ab dem 8. Januar 2025 einreisen zu dürfen. 5 Bei Reisen zwischen den vier Ländern des Vereinigten Königreichs gibt es keine Grenzkontrollen. Ein Reisepass kann jedoch auch für Flüge oder Fähren im Inland er- forderlich sein, um Tickets zu buchen oder an Bord zu gehen. Diesbezüglich gelten die Bestimmungen des je- weiligen Transportunternehmens. Es ist immer ratsam, vor Reiseantritt die aktuellen Infor- mationen zu prüfen. Diese finden Sie auf der Website der britischen Regierung . Aktuelle Reise- und Sicher-
heitshinweise finden Sie auf der Website des deutschen Auswärtigen Amtes .
Krankenversicherung: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationen können EU-Bürger*innen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in England krank werden oder einen medizinischen Notfall erleiden, eine gültige, von ihrem Heimatland ausgestellte Europä- ische Krankenversicherungskarte (EKVK) verwenden, um medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Für deutsche Staatsangehörige ist die EKVK auf der Rück- seite der deutschen Krankenversichertenkarte aufge- druckt. Nach Angaben der britischen Regierung sollten Reisende jedoch zusätzlich eine Auslandskrankenversi- cherung abschließen. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt die aktuellen Infor- mationen zur Krankenversicherung zu prüfen, die Sie hier auf der Website der britischen Regierung finden. Notfalldienste: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind von jedem Telefon im Vereinigten Königreich unter der Nummer 999 oder 112 zu erreichen. Datenroaming: Die europäischen Regelungen zum Da- tenroaming bei der Nutzung von Mobiltelefonen gelten im Vereinigten Königreich nicht mehr. Bei der Nutzung eines in Deutschland registrierten Handys können zu- sätzliche Gebühren anfallen. Prepaid-Telefonkarten für kostengünstigere Auslandsgespräche sind in vielen Su- permärkten erhältlich.
3 British Council (2017), Languages For The Future 4 Website der Regierung des Vereinigten Königreichs, Check if you need a UK visa 5 Website der Regierung des Vereinigten Königreichs, Check when you can get an electronic travel authorisation (ETA)
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