ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande - rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter - nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
HYBRID-VERANSTALTUNG
6. JUNI 2024 Warenursprung und Präferenzen
• räumlicher Anwendungsbereich und materieller Rechtsrahmen der Präferenzregelungen der EU (Ursprungsregeln) • Prüfung und Nachweis der Präferenzregelung • Lieferantenerklärungen
Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat
Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferun - gen ins Drittland mein Produkt zollbe - günstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie etwa eine EUR.1, bereitet im Präferenzrecht da - gegen immer wieder Schwierigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforder - lich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Ver - anstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenz - berechtigung und der internen erforder - lichen Dokumentation. Im Einzelnen werden behandelt: • Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Aus - stellen von Ausfuhrdokumenten zu tun hat, muss mit Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich dahinter? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Be - griffe und ihre Abkürzungen und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Ausgangsvermerk (AGV) Der Ausgangsvermerk wird von der Aus - fuhrzollstelle in elektronischer Form erstellt und Anmeldenden/Ausführenden auto - matisch von ATLAS zur Verfügung gestellt, wenn die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben. Der Ausgangsvermerk enthält die MRN des Vorgangs und dient zusätzlich als Nachweis für Steuerzwecke. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 6. Juni 2024, 09:00 bis 16:30 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG
ihk.de/rhein-neckar/wup
IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709- 164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
Ausfuhrkassenzettel Ein Ausfuhrkassenzettel ist ein Formu - lar zur Befreiung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer. Anwendung findet es bei Waren, die im Einzelhandel erwor - ben und im persönlichen Reisegepäck (nichtkommerzieller Reiseverkehr) von Kaufenden zum Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union transportiert werden. Die erworbenen Waren dürfen nicht für unternehmerische Zwecke verwendet und müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerbsmonat ausgeführt werden. Der Ausfuhrkassenzettel muss durch den Händler vollständig ausgefüllt (Gegenstand, Menge, Wert etc.) und beim Verlassen des Landes an der Grenz - zollstelle vorgelegt werden.
PEFC-zertifiziert
Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern
PEFC/04-31-0795
www.pefc.de
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IHK Global Business 05/2024
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