IHK-Global Business Ausgabe 5/2024

EUROPÄISCHE UNION

Aspekten für viele Unternehmen deutlich weniger wichtig und nutzen- stiftend. 19 Prozent der Unternehmen ziehen einen großen Nutzen daraus, 35 Prozent einen geringen Nutzen. 46 Prozent der Unternehmen sehen hingegen keinen Nutzen oder sie sehen sich nicht betroffen. Obwohl Unternehmen indirekt von den Investitions- und Strukturfonds der EU profitieren, beispielsweise durch eine verbesserte Infrastruktur und die Förderung der Wettbewerbs- fähigkeit von Regionen, machen nur wenige deutsche Unternehmen tat- sächlich von EU-Förderprogrammen Gebrauch. Dies liegt unter anderem an den komplexen Antragsverfah- ren, die es erschweren, die Mittel zu nutzen. Gleichzeitig können Unter- nehmens-Förderprogramme struktu- relle Herausforderungen in der Breite Für den Großteil der Unternehmen spielt der Zugang zu europaweiten Finanzierungsmöglichkeiten eine un- tergeordnete Rolle. Rund jedes achte (12 Prozent) sieht hierin einen großen Nutzen des EU-Binnenmarktes, fast jedes fünfte immerhin noch einen geringen Nutzen (19 Prozent). Ein Blick in die Größenklassen zeigt, dass es insbesondere Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten sind, die die Möglichkeiten einer europa- weiten Finanzierung für sich nutzen können (großer Nutzen: 30 Prozent; geringer Nutzen: 28 Prozent). Neben den Aktivitäten zu Kapitalmarktunion sollte sich die Regulierung daher auch wieder der Verbesserung der traditio- nellen Kreditfinanzierung des Mittel- stands widmen. Was am dringendsten zu tun ist – Bürokratieabbau Nach Einschätzung der Unterneh- men ist der Abbau von Bürokratie mit Abstand die dringlichste Auf- gabe für die nächste EU-Kommission und das neue EU-Parlament. Eine überwältigende Mehrheit der Unter- nehmen von 95 Prozent sieht im Bü- rokratieabbau eine Aufgabe, die mit nicht kompensieren. Zugang zu EU-weiten Finanzierungsmöglichkeiten

Arbeitsmarkt in Europa: Häufig endet die Gemeinsamkeit an der Grenze. Die 27 EU-Länder gehen bei der Umsetzung ihre eigenen Wege.

versicherungsrecht, Lohnsteuerrecht und Betriebsstätten könnte ebenfalls zur Bekämpfung des Fachkräfteman- gels beitragen, wenn Mitarbeiter über mobiles Arbeiten über Landesgren- zen hinweg rekrutiert und eingesetzt werden könnten. Gemeinsame Handelspolitik Die Hälfte der Unternehmen, die innerhalb der EU oder weltweit aktiv sind, ziehen einen großen Nutzen aus der gemeinsamen Handelspolitik und weitere 26 Prozent zumindest noch einen geringen Nutzen. Bezogen auf alle Unternehmen sehen mehr als die Hälfte (57 Prozent) einen Mehrwert in der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union. Gleichzeitig bedeutet das, dass 43 Prozent sich nicht betroffen fühlen oder keinen Nutzen sehen. Dieses Teilergebnis dürfte vermutlich zum einen damit zusammenhängen, dass nicht alle Unternehmen selbst importieren oder exportieren. Und zum anderen daran, dass bislang mit 44 Prozent erst knapp die Hälfte aller Importe aus EU-Drittstaaten aus Ländern stam- men, mit denen die EU über Handels- abkommen verfügt. Da ist also noch Luft nach oben. EU-Förderpolitik Der Zugang zu EU-Förderprogram- men ist im Vergleich zu vorgenannten

Ein Element zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sind Fachkräfte aus dem Ausland. 26 Prozent al- ler Unternehmen ziehen mit Blick auf die Fachkräftegewinnung aus anderen EU-Mitgliedsstaaten einen hohen Nutzen aus der EU und weitere 35 Prozent immerhin noch einen geringen Nutzen. Besonders deutlich profitiert dabei das Baugewerbe. 39 Prozent der Unternehmen im Bau- gewerbe ziehen an dieser Stelle aus dem Binnenmarkt einen großen und zusätzliche 34 Prozent einen gerin- geren Nutzen. Die Freiheiten, die der Binnenmarkt Unternehmen eröffnet, wie die Personenfreizügigkeit, ist ein wichtiger Faktor in diesem Zusam- menhang. Dennoch bestehen Hürden im Hinblick auf mangelnde Sprach- kenntnisse sowie fehlende vergleich- bare duale Systeme der beruflichen Bildung in anderen EU-Staaten. Nicht zuletzt deshalb ziehen 21 Prozent der Unternehmen selbst keinen Nutzen aus der EU zur Rekrutierung. Auch gibt es noch große Unsicher- heiten bei den Unternehmen, wenn es darum geht, Mitarbeiter im Remote Working im EU-Ausland zu beschäf- tigen. Ein sicherer und einheitlicher Rechtsrahmen bei Themen wie Ar- beitsrecht und Arbeitsschutz, Sozial-

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