BZB_Juli 2021 Extra_Ausgabe

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BAUEN &WOHNEN / BESSER LEBEN

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Geretsberg startet mit vielen Projekten in den Sommer Der Inhaber der Metalltechnik, Johann Brunthaler, ist neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer seit sieben Jahren Bürgermeister von Ge- retsberg. Heuer feiert der Innviertler 1171-Einwohner-Ort (Stand: 1. Jänner 2021) sein 900-jähriges Bestehen. Daher wird am 23. Juli ein Dorf- fest stattfinden: „Eigentlich waren die Feierlichkeiten zum Geretsberger Jubiläum bereits vergangenes Jahr geplant gewesen, was ja leider auf- grund von Corona nicht möglich war. Umso mehr freue ich mich, dass es jetzt endlich klappt. Natürlich wird das Fest unter Berücksichtigung der aktuellen Covid-19-Verordnung abge- halten“, erzählt der Bürgermeister. Generell tut sich derzeit einiges in Geretsberg. So werden gerade Räumlichkeiten für eine neue Kin- dergartengruppe gebaut. Wenn alles nach Plan verläuft, werden diese im November bezogen. bungen richten Sie bitte an die Ge- meinde Geretsberg. Zudem ist ein Musikprobenlokal im Entstehen, dessen Fertigstellung bis Dezember 2021 erfolgen soll. 140 Quadratmeter Gesamtfläche bieten genügend Platz zum Proben für ins- gesamt 45 MusikerInnen. Da Geretsberg über keinen eige- nen Nahversorger verfügt, soll eine UniBox für Abhilfe sorgen. Dort kön- nen ab August 2021 an die 1.000 ver- schiedenen Artikel auf Knopfdruck erworben werden. Zu diesem Zweck stellt die Ge- meinde den Grund bei der Feuerwehr sowie die Anschlüsse zur Verfügung. Betrieben wird der mitarbeiterlose Supermarkt jedoch vom Unimarkt. Bezahlt werden kann mit dem Handy oder mit der Unimarkt-Karte. Damit nimmt Geretsberg eine absolute Vor- reiterrolle ein. UniBox in Geretsberg ist 72 Stunden in der Woche geöffnet. Ein neues Dorfcafé mit Tagesöffnung ist für den Frühling 2022 geplant. Dieses wird in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1727 eingerichtet. Ein neues

material und branchenspezifische Problemlösungen aller Art. Dazu meint Geschäftsführer Mayrhofer: „Wir sind sehr glücklich darüber, in Geretsberg ausbauen zu können. Un- sere soziale Verantwortung sehen wir als eines der größten Unternehmen im Ort darin, Lehrlinge auf ihren Weg in eine aussichtsreiche berufliche Zukunft zu begleiten. Dieser Aufgabe können wir mit dem Neubau einmal mehr gerecht werden.“ Foto: Gmde Geretsberg

Betriebsgebäude bekommt auch das Gummiwerk Kraiburg, der Spezialist für Reifen- Runderneuerung und einer der be- deutendsten Lieferanten für Reifen-

Im Moment wird noch eine Kin- dergartenpädagogin gesucht. Bewer-

Aktuell sind rund 600 Gemeinden in Österreich ohne Nahversorger. Die

Günstigere Miete für Startwohnungen / Überbauung Supermärkte fixiert / Ungenutzte Dachböden werden zu Wohnräumen / Fünf Gesetze betroffen Größte Baurechtsreform bringt leistbares Wohnen

auch auf Bauten im Betriebsgebiet möglich sein, Dachstühle verstärkt als Wohnraum genutzt werden.

Das Hauptziel lautet, insbesonde- re der jungen Bevölkerung in Salzburg leistbares Wohnen zu ermöglichen, sodass maximal ein Drittel des Ein- kommens für Wohnen ausgegeben werden muss. Dazu entsteht ein neu- er Bautyp mit Start- und Übergangs- wohnungen, die mindestens zehn Prozent günstiger sein sollen als die marktüblichen Kauf- und Mietpreise. Man verzichtet dabei auf Vorga- ben für die Raumaufteilung. Zimmer- größen können frei geplant und auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten werden. Kellerräume sind nicht verpflich- tend vorgesehen. Es darf dichter gebaut werden und teure Bebau- ungspläne sind nicht mehr vorge- schrieben. In der Flächenwidmung wird es dafür eine eigene Kategorie geben. Voraussetzung dafür ist ein Vertrag mit der jeweiligen Gemeinde. Die Verkaufsfläche von Super- märkten wird auf maximal 1000 Qua- dratmeter erweitert, wenn mindes- tens die doppelte Wohnraumfläche in den Obergeschossen entsteht. Start- und Übergangswohnungen sollen

Gleich fünf Gesetze (Raumord- nung, Bautechnik, Baupolizei, Bau- produkte und Bebauungsgrundlagen) sollen geändert werden. „Mit dem vorgeschlagenen Gesetzespaket dre- hen wir an vielen Stellschrauben und spannen einen Bogen von leistbarem Bauen und Wohnen, sparsamem Um- gang mit Grund und Boden, Klima- schutz und Nachverdichtung. Und wir geben den Gemeinden zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, vor allem um günstigen Wohnraum zu schaf- fen, in die Hand“, betont Landesrat Josef Schwaiger.

gen können um drei Meter länger werden, um die Fahrräder griffbereit abzustellen. Bis 1. Jänner 2024 sollen bestehende Nicht-Wohnbauten oder gemischt genutzte Bauten mit mehr als 20 Autostellplätzen verpflichtend mit einer E-Ladestation nachgerüstet werden. Für die Novelle ist die Änderung von fünf Gesetzen notwendig: Raumord- nung, Bautechnik, Baupolizei, Bau- produkte und Bebauungsgrundlagen. „Mir ist besonders wichtig, Vor- handenes zu nutzen, bevor Neues entsteht. Eine zielgerichtete Raum- ordnung funktioniert nur, wenn Land und Gemeinden auf Augenhöhe zu- sammenarbeiten. Nur so können wir die Zukunft der Jungen in diesem Land nachhaltig gestalten“, betont Schwaiger, der sich bei allen Part- nern im Land und besonders beim Gemeindeverband und den Bürger- meistern „für die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit“ bedankte. „Raumordnung lebt ne- ben Planung ganz stark vom partner- schaftlichen Dialog“, so Schwaiger.

Verbot von Öl bei Neubauten

In Neubauten wird künftig der Ein- bau von Ölheizungen verboten. Beim Austausch von bestehenden Ölhei- zungen wird ein vernünftiger Um- gang mittels Alternativenprüfung und möglichen Ausnahmen angestrebt, um soziale Härten abzufedern. Mit dem Renovierungspass sollen künf- tig auch kleine Maßnahmen realisiert werden können. In der Abwehr von illegalen Zweit- wohnsitzen und Umgehungskonst- ruktionen erhalten die Gemeinden mehr Steuerungswerkzeuge. Zum Beispiel gelten für Beherbergungs- großbetriebe zukünftig Kriterien für eine Mindestausstattung der Hotelin- frastruktur. Weitere Vorhaben betreffen die Er- höhung der Anzahl an Fahrradabstell- plätzen und E-Ladestationen. Mehr Stellplätze sollen künftig bei Schulen und Kindergärten entstehen, Gara-

Mieten bei Startwohnungen um zehn Prozent günstiger

Beim Bau von Mietwohnungen zwischen 45 und 65 Quadratmeter sollen die ortsüblichen Kosten um zehn Prozent unterschritten werden. Ein Lifteinbau wird erst ab dem drit- ten Obergeschoss und bei mehr als zwölf Wohnungen pro Gebäude ver- pflichtend sein. Die Gemeinden er- halten ein Zuweisungsrecht für drei Viertel dieser Wohnungen.

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