ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.rhein-neckar.ihk24.de Redaktion Stephanie Palm (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Layoutkonzept Einhorn Solutions GmbH 10117 Berlin www.einhorn-solutions.com Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.rhein-neckar.ihk24.de/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- Belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
URSPRUNGSNACHWEISE Neue Version der Erklärung-IHK für den nichtpräferentiellen Warenursprung verfügbar Die Erklärung-IHK ist eine von der deutschen IHK-Organisation
ZOLLANMELDUNGEN Neues Merkblatt veröffentlicht
BREXIT Fehlende Ausgangs- vermerke aus Frankreich Der Zoll informiert mit der ATLAS-Meldung 0255/2021 über das erhöhte Aufkommen fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausgangs- zollstellen in Frankreich mit der Bestimmung Großbritannien. Unerle- digte Ausfuhrvorgänge laufen 90 Tage nach der Überlassung in das Ausfuhr- verfahren in das Nachforschungs- ersuchen. Im April 2020 wurde die Frist zur Ungültigerklärung im Nachfor- schungsverfahren von 150 auf 360 Tage angehoben. Um eine Ausgangsbestätigung durch Kontrollergebnisnachricht der Ausgangszollstelle oder durch Alternativnachweis des Beteiligten weiterhin zu ermöglichen, wird die Frist temporär von 360 auf 500 Tage angehoben. Zoll/IHK EUROPÄISCHE UNION Änderungen des UZK-DA zum nicht-präferentiellen Ursprung Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1934 sind einige Änderungen über den nichtpräferen- ziellen Warenursprung in Kraft getreten. So wurden unter anderem die Artikel 31, 33, 34 und 35 UZK-DA präzisiert. Beispielsweise wurde in Artikel 34 eine Auffangregel aufgenommen. Handelt es sich bei einer Be- oder Ver- arbeitung um eine nichtursprungsbe- gründende Minimalbehandlung, wird der Ursprung dem Land zugeordnet, in dem der größere Teil der verwendeten Vormaterialien seinen Ursprung hat. Des Weiteren wurden die Anhän- ge 22-01, 22-03 und 22-04 an das Harmonisierte System 2022 angegli- chen. DIHK/IHK
ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und demAusstellen von Ausfuhr- dokumenten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Abkürzungen?Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zollrecht, Exportkontrolle und Umsatzsteuer und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Zolltarif der Gemeinschaft Warenverzeichnis zur Ein- reihung von Waren in die zu- treffende Codenummer; dient zur Ermittlung der korrekten Einfuhrabgabensätze und weiterer Rechtsfolgen (zum Beispiel VuB); in Deutschland mittels des Elektronischen Zolltarifs (EZT) umgesetzt. Zolltarifnummer Jede ein- oder ausgeführte Ware wird mit einer Zoll- tarifnummer, auch Waren- tarifnummer genannt, ver- sehen, damit sie von der Zoll- verwaltung erfasst und zoll- rechtlich behandelt werden kann. Mit Hilfe der Waren- tarifnummer kann unter anderem festgestellt werden, ob für die jeweilige Ware Ein- oder Ausfuhrgenehmigungs- pflichten gelten, ob Handels- beschränkungen existieren und wie hoch der Zoll oder sonstige Abgaben sind.
unterschrieben sein. Falls sie als Nach- weis für ein Ursprungszeugnis vorgelegt wird, gelten dieselben Regelungen wie bei Lieferantenerklärungen mit Präfe- renzursprungseigenschaft: Unterschrie- bene und kopierte Erklärungen-IHK werden akzeptiert. Neu: DV-technisch erstellte Erklä- rungen werden auch ohne Unterschrift anerkannt, sofern darin die verantwort- liche natürliche Person namentlich mit ihrer Stellung in der Firma genannt ist. Die nun aktualisierte Fassung berück- sichtigt diese neue Möglichkeit in Form einer im Anwendungsfall anzukreuzen- den Checkbox sowie einer erläuternden Fußnote Nr. 9. IHK Die neue Version finden Sie unter:
geschaffene Nachweismöglichkeit und dient als Nachweis des nichtpräferenziel- len Warenursprungs zwischen Unterneh- men. Sie kann auch als Vornachweis für die Beantragung eines IHK-Ursprungs- zeugnisses verwendet werden. Erklärun- gen-IHK können nur von Unternehmen aus der Europäischen Union ausgestellt werden. Die Langzeit-Erklärung-IHK kann für einen beliebigen bis zu 24 Monate um- fassenden Zeitraum ausgestellt werden. Dieser kann in der Vergangenheit, in der Gegenwart oder in der Zukunft liegen. Im Fall einer Bescheinigung durch die IHK umfasst der Gültigkeitszeitraum maximal 12 Monate. Falls eine Erklä- rung-IHK durch die IHK bescheinigt werden soll, muss diese im Original
Die Zollverwaltung hat das Merk- blatt zu Zollanmeldungen, sum- marischen Anmeldungen und Wieder- ausfuhrmitteilungen 2022 veröffent- licht, welches seit dem 1. Januar 2022 gültig ist. Auf 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen. In der aktualisierten Ausgabe erfolgten insbesondere Anpassungen aufgrund neuer außenhandelsstatistischer Regelungen wie auch die Änderung der Codes für die Art des Geschäfts im Anhang 3. Zoll/IHK Sie finden das Merkblatt unter:
www.rhein-neckar.ihk24.de/ zollanmeldungen-merkblatt
rhein-neckar.ihk24.de/erklaerung-ihk
ZOLLANMELDUNGEN ATLAS-IMPOST verfügbar
WEBINAR
17. FEBRUAR 2022 Basiswissen Zoll Häufig werden Mitarbeiter im Unternehmen „ins kalte Wasser“ geworfen und arbeiten mit „Vorlagen“ alter Zollvorgän- ge, die im Unternehmen bereits durchgeführt wurden ohne die Änderungen zu berücksichti - gen, die regelmäßig im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgen. Hinzu kommen viele neue Begriffe aus dem Zollbereich, die einen Mitarbeiter schnell überfordern können. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Auskunftsanwen- dung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Ein - reihung vonWaren, zur Ein- und Ausfuhrabwicklung. Die unter- schiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente für den Export vorgestellt. Zusam-
Seit dem 15. Januar 2022 ist das neue, webbasierte ATLAS-Modul IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) verfügbar. Dieses ermöglicht es, elektronische Zollanmeldungen für Kleinsendungen bis 150 Euro an den Zoll zu übermit- teln. Die Anmeldung enthält einen ver- ringerten Datenkranz gegenüber der Standardzollanmeldung. Der hauptsächliche Unterschied hierbei ist, dass nur die Tarifierung der Waren mit sechs Stellen erforderlich ist. Verbrauchsteuerpflichtige Waren oder Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können mit diesem verringerten Datenkranz nicht angemeldet werden, hier ist weiterhin eine elektronische Zollanmeldung mit dem vollen Datenkranz erforderlich. Zoll/IHK
menhänge zwischen den einzel - nen Themengebieten werden anhand von Beispielen erläutert. Informationsquellen aus dem Internet, welche die Arbeit erleich- tern, werden vorgestellt. TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 17. Februar 2022, 09:00 bis 12:00 Uhr
TEILNAHMEENTGELT: 140 Euro für IHK-Mitglieder 210 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMMUNDANMELDUNG: rhein-neckar.ihk24.de/ event/15381613 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster Tel. 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
ANSPRECHPARTNER
Oliver Falk
Weitere Informationen unter:
oliver.falk@rhein-
neckar.ihk24.de
zoll.de/ATLAS >ATLAS-IMPOST
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IHKGlobal Business 02/2022
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