IHK-Global Business Ausgabe 02/2022

EUROPA/ZENTRALASIEN

FRANKREICH Erweiterte Herstellerverantwortung (ERP): Registrierung wird Pflicht

Frankreichs Gesetz zur Kreislaufwirtschaft sieht vor, bis 2040 keine Einwegverpackun- gen mehr im Umlauf zu haben. Dies betrifft auch deutsche Anbieter.

Ab 2022 sollen die Abgaben nach bestimmten Kriterien angepasst werden können (éco-modulations). Für besonders nachhaltige, wieder- verwertbare Verpackungslösungen soll es einen Nachlass auf die Abgabe oder sogar einen Bonus geben. Für Produkte, die gewisse Standards nicht erfüllen, wird eine höhere Abgabe fällig. GTAI/IHK

ihre Waren über Online-Plattformen vertreiben, bedeutet dies in der Pra- xis, dass sie ihre Registrierungsnum- mern an die Plattformen kommuni- zieren müssen, und somit bestätigen, dass die Waren rechtskonform auf den Markt gebracht werden. Die in Frankreich zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse (Rück- nahmesysteme für Verpackungen, WEEE, Batterien, Möbel, Textilien, Haushaltsabfälle, chemischer Pro- dukte und andere) geben seit 2022 die EPR-Registrierungsnummern an Ihre Mitglieder weiter. Unter- nehmen, die noch kein Mitglied bei einem der zugelassenen Hersteller- zusammenschlüsse sind, müssen den entsprechenden Herstellerzusam- menschlüssen beitreten, um die EPR- Registrierungsnummer zu erhalten.

Für Mitglieder bei einem der zugelas- senen Herstellerzusammenschlüsse besteht kein Handlungsbedarf. Seit 2022 müssen betroffene Unternehmen in der Lage sein, ihre EPR-Registrierungsnummer (identi- fiant unique) auf Anfrage des Käufers mitzuteilen. Die EPR-Registrierungs- nummer muss zudem auf der Websei- te sowie in den Allgemeinen Verkaufs- bedingungen angegeben werden. AHK Die AHK Frankreich vertritt Unternehmen gegenüber den französischen Hersteller - zusammenschlüssen und berät bei Fragen rund um die Themen Umwelt und Recyc- ling. Ausführliche Informationen und An- sprechpartner unter:

Das französische Kreislaufwirt- schaftsgesetz schreibt seit Januar 2022 eine Registrierungs- nummer, den sogenannten „identifiant unique“ für Unternehmen vor, deren Verpackungen oder Produkte einer ‚Erweiterten Herstel- lerverantwortung‘ (EPR) in Frank- reich unterliegen. Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen und/oder Produkte herstellen, importieren oder auf den französi- schen Markt bringen. Neben den französischen Vertrei- bern betrifft diese Regelung vor allem E-Commerce-Plattformen. Diese müssen sicherstellen, dass Unter- nehmen, die ihre Plattformen nutzen, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen. Für Unternehmen, die

FRANKREICH Kreislaufwirtschaft: Abgabepflichten für weitere Branchen

Zeitplan für neue Abgabepflichten Datum Sektor/Produkt 01.01.2022 Motorräder, motorisierte

ab 2022 Abgaben fällig, wenn Her- steller nicht selbst die Wiederverwer- tung oder Entsorgung organisieren. Getrennte Materialien sollen künftig kostenfrei bei noch einzurichtenden Sammelstellen abgegeben werden können. Damit will die Regierung wilde Bauschuttdeponien zurückdrängen. Baufirmen sollen bei Projekten die Weiterverwendung oder Verwertung von Abbruchmaterial analysieren müssen. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahmen muss aber noch per Dekret definiert werden. Zudem sind künftig im Fahrzeug folgende Dokumente mitzuführen: • Entsendeerklärung (über das IMI-Portal) • Fahrtenschreiberaufzeichnungen • Frachtbrief Weitere Dokumente wie Arbeits- vertrag oder Gehaltsabrechnungen können über das IMI-Portal angefor- dert werden. Diese sind auf Anfrage den zuständigen Behörden innerhalb einer Frist von acht Wochen zu über- mitteln. Ab 2. Februar 2022 entfallen die bislang geltenden Vorschriften für

Das französische Gesetz zur Kreislaufwirtschaft (Loi relative à la lutte contre le gaspillage et à l‘économie circulai- re) umfasst ehrgeizige Ziele zur Abfallreduzierung und -verwertung. Trotz großer Widerstände der betrof- fenen Verbände wird die Abgabepflicht (éco-contribution) für die Abfallent- sorgung, die bisher 14 Branchen betrifft, bis 2024 auf weitere 11 aus- geweitet. Als wichtiger Sektor sind Baumater- ialien hinzugekommen. Hier werden

Dreiräder und Quads, Bauma- terial, Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel, mineralische und synthetische Öle, Gar- ten- und Heimwerkerbedarf, textile Dekoartikel

francoallemand.com> dienstleistungen > umwelt-recycling

01.01.2023 Autoreifen 01.01.2024 Textile Einwegprodukte, nicht biologisch abbaubare Kaugummi 01.01.2025 Anglerbedarf aus Kunststoff,

EUROPÄISCHE UNION Mindestlohnregeln und Tarifbindung in allen EU-Ländern

Verpackungen für Speisen für die Außer-Haus-Verpfle- gung und Gastronomie

Mindestlöhne, allerdings reicht die Lohnspanne der Monatsgehälter innerhalb der EU von 332 Euro in Bulgarien bis zu 2.202 Euro in Luxemburg. In den restlichen sechs Mitgliedsstaaten (Dänemark, Finn- land, Italien, Österreich, Schweden und Zypern) gilt ein tariflicher Min- destlohn. Da in Ländern mit höherer Tarifbindung in der Regel höhere Löhne gezahlt werden, strebt die EU-Kommission eine höhere Tarif- bindung an. Laut Kommissions- vorschlag sollen mindestens 70 Prozent der Beschäftigten in ei- nen Tarifvertrag eingebunden sein. Die Länder, die diese Schwelle nicht erreichen, sollen einen Aktionsplan vorlegen, wie sie das ändern wollen. Die Abdeckung durch Tarifver-

Während seiner sechsmonati- gen Ratspräsidentschaft will Frankreich unter anderem die geplante EU-Richtlinie zur Einfüh- rung eines EU-Mindestlohns vorantreiben. Danach sollen die Mitgliedsstaaten den gesetzlichen Mindestlohn anhand einheitlicher Kriterien wie Kaufkraft, Produktions- niveau und -entwicklung, sowie Lohnniveau, -verteilung und Wachs- tum festlegen. Außerdem fordert die Kommission in ihrem Richtlinienvor- schlag, dass sich der Bruttomindest- lohn am Bruttomedianlohn orientiert und 50 Prozent des Bruttodurch- schnittslohn beträgt. Aktuell gibt es zwar in 21 der 27 Mitgliedsstaaten gesetzliche

träge wirkt sich auch auf deutsche Unternehmen aus, die Mitarbeiter in EU-Staaten zu zeitlich befristeten Einsätzen entsenden. Mit der Ein- führung der Entsenderichtlinie am 30. Juli 2020 sind auch kurzzeitige Entsendungen an die Tarifverträge des jeweiligen Ziellandes gebunden. Nächste Schritte: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten am 25. Novem- ber 2021 ein Verhandlungsmandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat verabschiedet. Nachdem dieser am 6. Dezember 2021 seinen Standpunkt festgelegt hat, können die Verhandlungen über die endgültige Form des Textes beginnen. IHK

FRANKREICH Neue Meldevorschriften für Transportunternehmen Frankreichs Regierung passt die Meldevorschriften für Transportunternehmen, wie On- line-Entsendemeldung über das

deutsche Transportunternehmen und Speditionen an, die Mitarbeiter zur grenzüberschreitenden Dienstleistungs- erbringung nach Frankreich entsenden. Ab dem 2. Februar 2022 müssen Entsendemeldungen für Transport- dienstleistungen zwischen EU-Staa- ten über „IMI“ registriert werden, dem Binnenmarkt-Informationssys- tem der Europäischen Union:

französische Entsendeportal „SIPSI“ sowie die Pflicht zur Benennung eines französischen Vertreters. Hinweis: Das IMI-Meldeportal stand zu Redaktionsschluss in seiner endgültigen Version noch nicht zur Verfügung. IHK Weiterführende Informationen finden Sie auf unsererWebsite unter:

rhein-neckar.ihk24.de/frankreich- meldepflichten-transportgewerbe

ec.europa.eu/internal_market/imi-net/ index_de.htm

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