IHK-Magazin Ausgabe 3/2024

TIPPS

TEILZEITARBEIT Die zehn wichtigsten Regeln für Arbeitgeber

RECHT & STEUERN

Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Gewisse Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein. F ür die Verringerung der Arbeits- zeit gibt es keine Ober- oder Un- tergrenze, das heißt, der Arbeit- Die Messlatte wird sehr hoch gehängt, denn es reicht nicht aus, dass Kosten zeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das

entstehen; vielmehr müssen diese „unverhältnismäßig“ sein. Oder aber der betriebliche Ablauf muss „wesent- lich“ beeinträchtigt werden.

Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher ankündigt. Der Arbeitnehmer kann eine Verringerung der Arbeitszeit erneut frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Arbeit- geber dem erstmaligen Wunsch 8. entsprochen hat, als auch, wenn das Unternehmen den vorhergehenden Antrag laut Gesetz „berechtigt abgelehnt“ hat. Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Verringe- rung der Wochenarbeitszeit, wenn der 9. Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Auszubildenden – in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei werden Teilzeitbe- schäftigte nicht nur anteilig, sondern voll gezählt. 10. Das Recht auf Verringerung der Arbeitszeit gilt auch für gering- fügig Beschäftigte sowie für Mitarbei- ter in befristeten Beschäftigungsver- hältnissen. INFO Mit den Regelungen zur Teilzeit gehen weitere Belastungen für die Unternehmen einher. Bei befristeten Arbeitsverträgen müssen Arbeitgeber weitere Regelungen beachten.

nehmer kann eine Reduzierung um lediglich eine oder aber zum Beispiel um 20 Stunden pro Woche verlangen. Der Antrag des Arbeitnehmers soll die gewünschte Verteilung der Arbeits- zeit auf die einzelnen Arbeitstage in der Woche enthalten. Der Arbeitgeber wird vom Gesetz aufgefordert, diesen Wunsch zunächst mit dem Arbeitneh- mer zu erörtern, um zu einer Verein- barung zu gelangen. Die folgenden Rahmenbedingungen müssen dabei berücksichtigt werden:

Den Hinweis auf einen in vielen Regionen und Branchen

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bestehenden Fachkräftemangel will der Gesetzgeber nur unter engen Voraussetzungen gelten lassen. Das Unternehmen soll dazu im Zweifels- fall nachweisen müssen, dass eine zusätzliche Arbeitskraft mit dem entsprechenden Berufsbild auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. 5. Die Ablehnungsgründe können in Tarifverträgen detaillierter festgelegt werden. Im Geltungsbe- reich eines derartigen Tarifvertrages können auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung dieser Regelungen zu den Ablehnungsgründen vereinbaren. 6. Die Verringerung der Arbeitszeit tritt zunächst nicht in Kraft, wenn der Arbeitgeber die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit und/oder die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Veränderung schriftlich mit Hinweis auf betriebliche Gründe ablehnt. Im Fall einer solchen Ablehnung bleibt dem Arbeitnehmer dann der Gang zum Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber kann die bei einer Arbeitszeitreduzierung vereinbarte Verteilung der Arbeits- 7.

Das Arbeitsverhältnis muss seit mehr als sechs Monaten

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bestehen.

Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit

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und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Zu diesem Zeitpunkt soll er auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber muss dieser Verringerung der Arbeitszeit und der Verteilung entsprechend den 3. Wünschen des Arbeitnehmers zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Nach dem Gesetzestext liegt ein solcher betrieblicher Grund „insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.“ Die betrieblichen Gründe sind damit sehr restriktiv formuliert.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2024

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