IHK-Magazin Ausgabe 3/2024

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§ 10 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschrift tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Wirt- schaftsmagazin der IHK Rhein-Neckar in Kraft. Mannheim, 27. Februar 2024 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer Die vorstehende Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht. Mannheim, 27. Februar 2024 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer

§ 9 Wiederholung der Prüfung 1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. 2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteil- nehmer/ die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederho- lungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Nachfolgebörse nexxt-change

Beschluss Aufhebung der Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in für Trai- nings- und Fitnesseinrichtungen (Fitnessfachwirt) Die in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses vom 11. Juni 2008 beschlossene Besondere Rechts- vorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in für Trainings- und Fitnesseinrichtungen (Fitnessfachwirt) wird zum 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt. Die vorstehende Besondere Rechtsvorschrift wird mit der Veröffentlichung im Wirtschaftsmagazin der IHK Rhein-Neckar aufgehoben. Mannheim, 27. Februar 2024 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer

Angaben. Interessenten wenden sich bitte schriftlich unter Nennung der Chiffre-Nummer oder zur Aufnahme eines Veröffentlichungswunsches an die zuständigen Ansprechpartner bei der IHK Rhein-Neckar:

Die IHK Rhein-Neckar unterstützt mit der Nachfolgebörse nexxt- change Unternehmen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder tätigen Teilhaber, ebenso die- jenigen, die sich eine selbstständige Existenz schaffen wollen. Für die Nutzung der Börse fallen keine Kosten an. Die IHK übermittelt lediglich An - gaben, die die um Vermittlung nachsuchenden Unternehmen und Personen über sich selbst mit- geteilt haben. Die IHK übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten

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06221 9017-656 nexxt-change@rhein- neckar.ihk24.de nexxt-change.org Gerne übernehmen wir die Anzeigenschaltung (Angebot/Gesuch) für Sie.

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Fullfilment) Verkauf auf den Plattformen. Einige noch nicht umgesetzte Designs sind noch nicht patentiert. Werden aber mitverkauft. Gesucht wird ein Label, Tex- tilhersteller (oder Kontakte) oder Designer, dessen Sortiment um Handstulpen erweitert werden kann oder Sommerartikel vertreibt, welche er mit einem Win- tersaisonartikel ergänzen möchte. Viel Potenzial und Entfaltungsmöglichkeit für Kreative und Nähbegeister- te jeden Alters. Bei Interesse gerne melden. HD-A-11/24 Bäckerei und Lebensmittel- geschäft. Sehr gut gehende

beitern ein Umsatz von EUR 1,4 Millionen bei nachhaltiger EBITDA-Marge von circa 38 Prozent. Zukünftiger Um- satz und Ertrag bis mindes- tens Geschäftsjahr 2029 durch bereits bestehende Liefer-/Abrufverträge mit be- stehenden OEMs gesichert. HD-A-10/24 Textilfirma abzugeben. Es geht um eine Textilfirma, die sich auf fingerfreie Handschu - he mit der Funktion eines Pulswärmers für Kinder und Erwachsene spezialisiert hat. Ein sehr praktisches Produkt für kalte Hände im Herbst und Winter. Ein- getragene Marke, Patente, Online-Shop (automatisiert/

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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2024

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