IHK-Magazin Ausgabe 01/2022

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Anlage zu § 8 Gebührenordnung/ Gebührentarif

2.1.3.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Diätkoch/Geprüfte Diät- köchin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

3.

Sonstiges

2.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fach- wirtin (Gastgewerbe, Wirtschaft, Industrie, Versicherung

3.1

Sofern sich zugelassene Prüflinge vor einer Prüfung der beruflichen Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung abmelden, Prüfungstermine verschieben oder nicht an der Prüfung teilnehmen, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des im Gebührentarif vorgeschriebenen Betrages fällig.

und Finanzen) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

600,00 270,00 330,00 130,00 330,00

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2021 gemäß §§ 3, 4 IHKG i.V.m. § 4 Satzung den § 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 wie folgt geändert:

690,00

b) handlungsspezifische Qualifikationen c) fachpraktische Qualifikationen d) Wiederholung je Prüfungsfach e) Wiederholung der praktischen Prüfung

b) wirtschaftsbezogene Qualifikation bzw. Teil A und hand- lungsspezifische Qualifikation bzw. Teil B je

345,00

3.2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

70,00

c) Wiederholung je Prüfungsfach und Fachgespräch

130,00

§ 8 Gebühren

EUR

(höchstens EUR 345,00 je Prüfungsteil) 2.1.1.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin (Gesundheits- und Sozialwesen, Handel (Verordnung zum 1. Januar 2015), Büro- und Projekt- management, Güterverkehr) und Geprüfter Bilanz- buchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Verordnung zum 1. Januar 2016) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

(höchstens EUR 270,00 für handlungsspezifische Qualifikationen und EUR 330,00 für fachpraktische Qualifikationen) 2.1.3.4 Fortbildungsprüfung Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

C.

HANDEL UND DIENSTLEISTUNGSGEWERBE

B.

BERUFSBILDUNG

2.

Versicherungsvermittler/Versicherungsberater

1.

Berufsausbildung und Umschulung

2.1

Erlaubnis

1.1

Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses a) alle Berufe b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschluss- prüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschluss- prüfung fällig -

2.1.7 Bei wiederholter Anforderung einer Vermögensschaden- haftpflichtversicherung, pro Anforderung

40,00

270,00 100,00

700,00 200,00

b) wirtschaftsbezogene Qualifikation und handlungsspezi- fische Qualifikation je

3.

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)/Honorar-Finanz- anlagenberater (§ 34h GewO)

690,00

c) praktische Prüfung

310,00 310,00 410,00 135,00

b) schriftliche Prüfung

425,00

3.1

Erlaubnis

d) Wiederholung praktische Prüfung

1.2 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn der die Ausbildung oder Umschulungsmaßnahme durchführende Betrieb/ Bildungsträger nicht Mitgliedsbetrieb der IHK Rhein- Neckar ist a) alle Berufe - die Gebühr wird bei Eintragung des Vertrages fällig - b) Prüfungsgebühr für Berufe mit gestreckter Abschluss- prüfung - die Gebühr wird bei Zulassung zu Teil 1 der Abschluss- prüfung fällig - 1.4 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses, wenn dieses Verhältnis zur Fortsetzung einer begonnenen, aber aus betrieblichen Gründen vorzeitig beendeten Ausbildung oder Umschu- lung eingegangen wurde, das ursprüngliche Verhältnis in das Verzeichnis der IHK Rhein-Neckar eingetragen war sowie die hierfür fällige Betreuungsgebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 bezahlt worden ist 1.5 Bei freiwilliger Teilnahme an einer nicht vorgeschriebe- nen Zwischenprüfung beträgt die Gebühr 1.6 Prüfung von Umschülern, Rehabilitanden und zur Ab- schlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen zu- gelassenen Prüfungsbewerbern ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag je Teilnehmer a) Berufe ohne gestreckte Abschlussprüfung

c) mündliche Prüfung

265,00

e) Ablegen nur der praktischen Prüfung bei Befreiung

3.1.11 Bei wiederholter Anforderung einer Vermögensschaden- haftpflichtversicherung, pro Anforderung

40,00

d) Wiederholungsprüfung schriftliche Prüfung

425,00

f) Wiederholung je Prüfungsfach

e) Wiederholungsprüfung mündliche Prüfung

265,00

(höchstens EUR 200,00 je schriftlichem Prüfungsteil) 2.1.4 Fortbildungsprüfung Geprüfter Berufspädagoge/ Geprüfte Berufspädagogin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung b) Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung

4.

Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliar- darlehensberater

2.1.1.1.1 Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International (Verordnung zum 1. Januar 2016) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

730,00

4.1

Erlaubnis

230,00

420,00

780,00 260,00 260,00

4.1.8 Bei wiederholter Anforderung einer Vermögensschaden- haftpflichtversicherung, pro Anforderung

40,00

b) Wiederholungsprüfung

420,00

2.1.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fach- wirtin (Immobilien oder Bank) oder Geprüfter Personal- fachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

c) Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung d) Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch

70,00

5.

Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Bauträger/ Baubetreuer und Darlehensvermittler gem. § 34c GewO

260,00 130,00

5.1

Erlaubnis

e) Wiederholung je Prüfungsfach

690,00

(höchstens EUR 260,00 je Prüfungsteil) 2.2 Gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen 2.2.1 Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin (außer Industriemeister Printmedien und Pharma) - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung b) fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation und handlungsspezifische Qualifikation je Prüfungsteil

5.1.6 Bei wiederholter Anforderung einer Vermögensschaden- haftpflichtversicherung, pro Anforderung

40,00

b) Wiederholung je Prüfungsfach

130,00

(höchstens EUR 690,00) 2.1.1.3 Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung

5.1.7 Rücknahme/Widerruf der Gewerbeerlaubnis

150,00 – 250,00

200,00

960,00 480,00

790,00

b) wirtschaftsbezogene Qualifikation, technische Qualifika- tion und handlungsspezifische Qualifikation je

265,00

Inkrafttreten: Die vorstehenden Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

380,00

c) Wiederholung je Prüfungsfach

170,00

b) Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung 1) Teil 1 der Abschlussprüfung

c) Wiederholung je Prüfungsfach

130,00

(höchstens EUR 480,00 je Prüfungsteil) 2.2.3 Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister/

190,00 380,00

Mannheim, 8. Dezember 2021 Manfred Schnabel

(höchstens EUR 265,00 je Prüfungsteil) 2.1.2 Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Betriebs- wirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin oder Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung b) Prüfungsteil wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

2) Teil 2 der Abschlussprüfung

Dr. Axel Nitschke

Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Printmedien oder Geprüfter Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin - je Teilnehmer a) Gesamtprüfung b) grundlegende Qualifikationen und handlungsspezifische Qualifikationen je Prüfungsteil

Präsident

Hauptgeschäftsführer

c) Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprü- fung in anerkannten Ausbildungsberufen von Prüfungs- bewerbern ohne Ausbildungsvertrag 1.8 Bei Auflösung von Berufsausbildungs- oder Umschu- lungsverträgen vor und während der Probezeit beträgt die Gebühr nach 1.1, 1.2 oder 1.3 1.12 Prüfung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Umschu- lungskonzepten 1.13 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 6 Abs. 4 AEVO 1.14 Befreiung von der Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) nach § 7 AEVO

60,00

Die vorstehenden Änderungen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg am 10. Dezember 2021 unter dem Aktenzeichen WM42-42-361/72 gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920) i.V.m. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBI. S. 77) genehmigt.

750,00 375,00

100,00

825,00

275,00

c) Wiederholung je Prüfungsfach

130,00

120,00 - 400,00

(höchstens EUR 375,00 je Prüfungsteil) 2.5 Übersetzung von Fortbildungszeugnissen nach §§ 53, 54 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Satz 2, § 37 Abs. 3 Satz 1 BBiG 2.6 Verspätete Anmeldung zur Fortbildungsprüfung 2.7 Prüfung von Bildungs- und Qualifizierungskonzepten für Kooperationen mit externen Weiterbildungsanbietern

c) Prüfungsteil Management und Führung

275,00

120,00

40,00

d) Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch

275,00

Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mit- teilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

e) Wiederholung je Prüfungsfach

130,00

60,00

(höchstens EUR 275,00 je Prüfungsteil) 2.1.3 Fortbildungsprüfungen im Hotel- und Gaststätten- gewerbe

40,00

Mannheim, 10. Dezember 2021 Manfred Schnabel

2.

Fortbildung

Dr. Axel Nitschke

120,00 - 400,00

Präsident

Hauptgeschäftsführer

2.1

Kaufmännische Fortbildungsprüfungen

62

63

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