DRK Mannheim GB 2022

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Ehrenamt

Geschäftsbericht 2022

Brandeinsatz

Personal für eine Sanitätseinsatz-Einheit komplett und eine Sanitätseinsatz-Einheit zusammen mit dem Mal- teser Hilfsdienst. Das Land und der Bund stellen für diese Einheiten neun Einsatzfahrzeuge zur Verfügung und das DRK stellt aus seinen Beständen zwei weitere Einsatzfahr- zeuge. Die Einheiten sind in sogenannte Leistungs- module (LM) aufgeteilt, LM Führung, LM Transport (2 Krankentransportwagen), LM Sanität und LM Betreu- ung. Der Personaleinsatz beträgt 38 Personen in der Einheit und 38 Personen in der Doppelbesetzung, ins- gesamt stehen 76 Personen in der Verantwortung. Nach einer Planung der Stadt Mannheim für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (ManV) unterstützen diese Einheiten bei Bedarf den plan- mäßigen Rettungsdienst, dazu gibt es eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). In der AAO ist geplant welches LM im Wochenrhythmus gerade Dienst hat. Dies alles wird ehrenamtlich von den Helferinnen und Helfern geleistet. Im Jahr 2022 wurden die Einheiten in jedem Monat mindestens einmal alarmiert, im ungünstigsten Fall wurden die Helferinnen und Helfer während ihrer Ar- beitszeit aus dem Betrieb geholt, was oft für Ärger bei den Arbeitgebern sorgt. Die Stadt Mannheim über- nimmt in diesen Fällen die anfallenden Lohnkosten.

Von einer Demonstration, drei Bombenentschärfungen, Evakuierungen nach Bränden, bis hin zur Absicherung von Einsatzkräften bei größeren Bränden und der Un- terstützung des Rettungsdienstes war alles dabei. Mit anderen Sanitätsorganisationen und den Feuer- wehren wurden diverse Übungen durchgeführt. Die Helferinnen sind 365 Tage 24 h unabhängig ihres Be- reitschaftsdienstes für die Bevölkerung da.

Michael Sauer, RKB Stadt Werner Ost, stv. RKB Stadt

Bericht des Kreisausschussvorsitzenden Der DRK-Kreisverband Mannheim e.V. besteht unter anderem aus 26 Ortsvereinen, deren Vorsitzende und Stellvertreter bilden zusammen den Kreisausschuss. Im Wahljahr des Kreisverbandes (alle vier Jahre) werden aus den Reihen der Ortsvereinsvorstände der Vorsitzen- de und der Stellvertreter des Kreisausschusses gewählt. Der Kreisausschussvorsitzende oder dessen Stellvertre- ter sind im Präsidium (zweithöchstes Gremium im Kreis- verband) als Beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht) vertreten. Der Vertreter des Kreisausschusses bringt Be- schlüsse und Anfragen aus dem KA ins Präsidium ein. Der Kreisausschuss-vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten bei Bedarf die Bereichsvertreter bei den Mit- gliederversammlungen der Ortsvereine. Der Kreisaus- schuss trifft sich mindestens dreimal im Jahr.

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