DRK Mannheim GB 2022

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Frauen und Familie

Geschäftsbericht 2022

unser Kreisverband in diesem Bereich aktiv gewor- den, indem ab Juli die ersten Bewohnerinnen in die Schutzwohnung für Frauen und Kinder des DRK- Kreisverband Mannheim eingezogen sind. Ende des Jahres 2021 wurde eine Vereinbarung mit der alwine Stiftung „in Würde altern“ abgeschlossen. Diese be- inhaltet die Förderung einer barrierefreien Schutz- wohnung für Seniorinnen, die von häuslicher Ge- walt betroffen sind. Die Belegung erfolgte im August 2022. Wichtige neue Meilensteine in 2022 waren der Ein- tritt einer neuen Bereichskoordination, die Eröffnung von zwei Frauenfachberatungsstellen (häusliche und sexualisierte Gewalt) und die Erweiterung der Ko- operation mit internen Fachbereichen. Die Koopera- tion mit dem DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Hei- delberg erfolgt auf fachlicher Ebenen, hier konnten wir auf die langjährigen Erfahrungen vieler Expert/ innen zurückgegriffen.

Schutzwohnungen des DRK Schutzwohnungen für von Gewalt betroffene Per- sonen stellen als sichere Orte eine Ergänzung zu Frauenhäusern dar. Sie bieten sowohl Unterkunft als auch Beratung und Unterstützung. Mithilfe der engmaschigen Betreuung durch Fachkräfte wird die Entwicklung neuer Perspektiven und Lösungsmög- lichkeiten ermöglicht und ein selbständiges Leben ohne Gewalt initiiert. Dazu gehören Aktivitäten wie die Begleitung zu den Behördengängen oder die Su- che nach Fachärzten. Die Arbeit des DRK im Bereich Schutzwohnen wird durch vielfältige präventive Angebote des Kreisver- bands, die für besonders schutzbedürftige Perso- nengruppen einen Raum für Empowerment, positive Erlebnisse, neue Begegnungen, Ressourcenförde- rung sowie Selbstausdruck und -entfaltung bieten, ergänzt. Die Schutzwohnung gestaltet sich in einer WG-Form: Die Frauen leben in Selbstversorgung und in eigener Verantwortung für sich selbst und ihre Kinder. Jede Frau bewohnt mit ihren Kindern ein eigenes Zimmer. Küche, Bäder, Toiletten sowie Wohn-/ Esszimmer gehören zu den gemeinsamen Räumlichkeiten und für sie sind die Mitbewohnerinnen eigenverantwort- lich zuständig. Es wird ein Reinigungsplan als Anlei- tung und Unterstützung erstellt, damit die Wohnung gepflegt und sauber gehalten wird. Die Beschaffung von Lebensmitteln, Reinigungs- und Hygieneartikeln setzt eigenes Geld voraus. Die Schutzwohnung bie- tet Platz für drei Frauen und für drei Kinder. Zielgruppe Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Frau- en und ihre Kinder. Diese können jedoch unabhän- gig von sozialem Status, Bildung, Einkommen, Al- ter, Religion, Ethnizität, Familienstand und sexueller Orientierung von Gewalt betroffen sein. Wenn ein freier Platz zu belegen ist, werden die Aufnahme- und Ausschlusskriterien beachtet, u.a. beispielsweise, dass die Frau keine Sucht- problematik hat oder dass sie auf Deutsch kom- munizieren kann. Bei Frauen, die nicht aufge- nommen werden können, beraten wir diese oder verweisen sie an Fachstellen oder passende Hilfsangebote.

Schutzwohnungen bieten: • bürokratiearmen und schnellen Zugang zu freien Plätzen • Zuweisung in Kooperation mit erfahrenen Partnern • funktionalen Lebensraum, Sicherheit und Schutz mit sozialer Nähe

• lebensweltorientiertes und inklusives Betreuungskonzept

• Vernetzung mit relevanten Akteuren der Hilfestruktur

• zielorientierte Arbeit

• Zukunftsperspektive für die Klientinnen: Zielplanung, Verselbstständigung und Nachsorgeangebot

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