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AGB – Mietbedingungen – Geräteaufstellungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Lorencic GmbH Nfg. & Co KG (nachfolgend „Lorencic“ oder „wir“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch: „Geschäftsbedingungen“). Lorencic kontrahiert ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, insoweit sie nicht durch abweichende schriftliche Einzelvereinbarungen ausdrücklich geändert werden. Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Kunde darauf verweist oder ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird; dies gilt selbst im Falle der erfolgten Lieferung bzw. Leistung durch Lorencic. 2. Preise a. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, per Kassa, netto ab unseren Niederlassungen, exklusive Verpackung und Verladung, wobei die Verpackung zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen wird. Die Preise erhalten keine Versand- und Transportkosten; diese werden gesondert verrechnet. Allfällige Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen. b. Preisänderungen, hervorgerufen durch Preiserhöhungen bzw. Reduktionen durch Vorlieferanten, Gesetzesänderungen oder Wechselkursschwankungen berechtigen uns zur Preisanpassung. Diese Regelung gilt sowohl für Erhöhungen als auch für Reduktionen. 3. Lieferzeit, Versand und Gefahrenübergang a. Die angegebenen Liefertermine sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bezeichnet – jeweils als Näherungswerte zu verstehen. Lieferverzögerungen durch Liefer- und Leistungsverzögerungen unserer Vorlieferanten und Unterlieferanten sowie aufgrund von Ereignissen , die nicht aus unserer Sphäre stammen oder an denen uns kein Verschulden trifft, wie insbesondere, aber nicht ausschließlich Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Betretungsverbote aufgrund von Pandemien, Unfälle, Feuer, Schäden oder sonstige Unglücksfälle, Naturkatastrophen inklusive, aber nicht ausschließlich Fluten, Erdbeben und Hurrikans, Krieg, feindlichen Handlungen (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wird oder nicht), Invasion ausländischer Truppen, Einschränkungen einer de-facto oder de-jure Regierung, die sich unmittelbar auf die Lieferung der Vertragswaren auswirken; Rebellionen, Revolutionen, Aufstände, Sabotagen oder militärische oder sonstige Machtübernahmen oder Bürgerkriege, Ausschreitungen, Unruhen oder Aufruhr; ionisierende Strahlung, Kontaminierung durch Radioaktivität durch Verbrennung nuklearer Brennstoffe oder Atommüll, radioaktive, toxische, explosive oder sonstige gefährliche Eigenschaften einer explosiven Nuklearanlage oder von Bauteilen davon. Usw., auch wenn diese bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei schriftlich vereinbarten Fixterminen nicht zu vertreten. - . Bei entsprechender Überschreitung des Liefertermins steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Haftung für allfällige Schäden (insbesondere entgangenen Gewinn) wegen Überschreitung der Lieferfrist wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
b. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
c. Auf „Abruf“ bestellte Waren sind vom Kunden längstens innerhalb von zwei Monaten, vom Datum der Bestellungen an, vollständig abzunehmen. Nach Ablauf dieser – oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn zu fordern. d. Eine Versendung der Waren erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Verladung auf das Transportmittel, auf den Kunden über. Falls die Versendung der Waren ohne Verschulden von Lorencic unmöglich ist, wird oder sich verzögert, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden mit Meldung der Versandbereitschaft. Lorencic haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust während der Beförderung. Die Auswahl des Transportunternehmens und der Versandart obliegt alleine Lorencic. Bei Abholung der Ware geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. Transporteur auf den Kunden über. 4. Gewährleistung, Schadenersatz a. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt für alle Lieferungen und Leistungen sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 3. dieser Geschäftsbedingungen (Versand, Übergabe an den Kunden/Transporteur, Gläubigerverzug, etc.). Der Kunde ist verpflichtet, bei sonstiger Verwirkung seiner Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche wegen des Mangels und auch allfälliger Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache, die Lieferung/Ware bzw. Leistung umgehend zu untersuchen und Mängel unverzüglich und nachweislich schriftlich geltend zu machen (Rügepflicht § 377ff UGB). Das Vorhandensein von allfälligen Mängeln ist vom Kunden zu beweisen. Eine Vermutung der Mangelhaftigkeit im Sinne des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. b. Wir leisten Gewähr nur für sachgemäße Konstruktion, mängelfreies Material und ordnungsgemäße Ausführung der von uns gelieferten fabriksneuen Maschinen, indem wir uns – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – verpflichten, alle Teile, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge fehlerhaften Materials oder nicht ordnungsgemäßer Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, binnen angemessener Frist nach unserer Wahl zu reparieren oder umzutauschen. Dabei werden die Ersatzteile von uns kostenlos zur Verfügung gestellt, sämtliche Fracht-, allfällige Importspesen und die für die Reparatur erforderliche Arbeitszeit sind vom Kunden zu bezahlen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Weiters übernimmt Lorencic auch generell keine Gewährleistung/Haftung für Eignung oder Verwendbarkeit der gekauften Ware/bestellten Leistung für den vom Kunden erwarteten Zweck. c. Für Beschädigungen infolge schlechter Aufstellung, unsachgemäßer und/oder nachlässiger Behandlung, zweckwidriger Benützung, übermäßiger Beanspruchung und/oder natürlicher Abnützung übernehmen wir keine Haftung bzw. Gewährleistung. Ausgenommen von der Gewährleistung/Haftung sind generell alle Aggregate, und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen oder regelmäßig erneuert werden müssen. Ebenso ausgeschlossen ist unsere Haftung/Gewährleistung für Konstruktion, Eignung, Gefahrlosigkeit und/oder Tauglichkeit von Spezialanfertigungen nach Plänen, Mustern, Proben,
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