Lorencic Katalog 2024-12

§

AGB – Mietbedingungen – Geräteaufstellungsbedingungen

Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen oder sonstigen Daten die vom Kunden vorgelegt werden. Ersetzte Teile sind ohne Veränderung oder Nachbearbeitung kostenlos franko an uns rückzusenden und gehen mit dem Ersatz in unser Eigentum über. Für diejenigen Waren oder Warenteile, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, besteht uns gegenüber keine weiterreichende Haftung und/oder Gewährleistung, als uns gegen unsere Unterlieferanten Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche zustehen.

d. Die Gewährleistung für sämtliche der von uns gelieferten Lieferungen und/oder Leistungen erlischt:

1. wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren/Leistungen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorgenommen werden, oder

2. wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden; eine Stundung ändert nichts am Verlust des Gewährleistungsanspruches,

3. wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und/oder die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen lässt.

e. Zur Leistung von Schadenersatz sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch uns zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. Jeglicher Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen. 5. Retouren, Umtausch a. Nur komplette Packungseinheiten sowie Waren in einwandfreiem Zustand und nur gegen Vorlage von Lieferschein bzw. Rechnung sind umtauschfähig. Die Manipulationsgebühr wird nach Aufwand verrechnet. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen sind nicht rückgabefähig.

b. Für Rechnungen, die auf Wunsch des Kunden umzuschreiben sind, werden EUR 5,-- pro Beleg verrechnet.

6. Zahlung a. Die Zahlung des Kaufpreises hat gemäß Vereinbarung bzw. wie auf der Faktura angeführt zu erfolgen.

b. Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Mahnkosten sind im Sinne des § 458 UGB mit einem Pauschalbetrag von EUR 40,-- zu vergüten. Davon unabhängig sind wir berechtigt, die darüberhinausgehenden Kosten einer notwendigen und zweckentsprechenden Betreibung der offenen Forderung geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Erfüllung von weiteren Verpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen aufzuschieben. c. Kommt der Kunde seiner Ratenzahlungsverpflichtung nicht nach, so wird die gesamte Restschuld fällig (Terminverlust), auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Teilzahlungsvereinbarungen haben nur so lange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlungstermine pünktlich einhält. 7. Aufrechnung Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, sofern diese Forderung des Kunden (i) gerichtlich festgestellt oder (ii) von uns schriftlich anerkannt wurde oder (iii) bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens. 8. Eigentumsvorbehalt a. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung von Kaufpreis, Zinsen und allfälliger notwendiger und zweckentsprechender Betreibungskosten, (bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Eigentumsübergang einem Dritten zu verkaufen, zu übergeben, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Er ist verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Waren, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren nachweislich unverzüglich schriftlich mitzuteilen und selbst alles zu unternehmen, damit (weitere) Schäden für uns, vermieden werden. b. Wir sind bis zum Übergang des Eigentums an den Kunden berechtigt, (a) bei Zahlungsverzug, (b) zu erwartender Zahlungseinstellung, oder (c) sonstigem vertragswidrigen Verhalten die Vorbehaltsware wieder abzuholen. Aus diesem Anlass verpflichtet sich der Kunde, dies bei sontiger Schad- und Klagloshaltung, Lorencic bis zum Eigentumsübergang jederzeit über Anfrage unverzüglich mitzuteilen, wo sich die Vorbehaltsware befindet. Weiters verpflichtet sich der Kunde unseren Mitarbeitern den Zutritt zur Vorbehaltsware, insbesondere zu den Geschäftsräumen/ Lagerräumen des Kunden während der Öffnungszeiten auch ohne vorheriger Anmeldung zu gestatten und erteilt der Kunde für diese Fälle schon jetzt seine Zustimmung zur Abholung durch uns. 9. Rücktritt vom Vertrag a. Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung und Leistung gegen spätere Bezahlung. Sollten nach Vertragsabschluss negative Informationen über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, die die Erfüllung offener Verbindlichkeiten gefährdet, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen. Unsere Leistungsverweigerungsrechte gemäß § 1052 ABGB bleiben hiervon unberührt. b. Eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden ist – sofern kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt – nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Andernfalls sind wir berechtigt, 15 % der Kaufpreissumme als Stornogebühr einzufordern.

§-2

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