DRK GB 2021

Geschäftsbericht 2021

Geschäftsbericht 2021

Jahresabschluss zum 31.12.2021

Jahre

Immaterielle Vermögensgegenstände

4 bis 10

Betriebsbauten

25 bzw. 50

Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge

5 bis 10

Fahrzeuge

5 bzw. leistungsabhängig

A. Allgemeine Hinweise Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Mannheim e.V. hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Ver- einsregister der Stadt Mannheim unter der Nr. 290 eingetragen. Die vorliegende Bilanz wurde vollständig nach § 266 HGB gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert, um die branchenspezifischen Beson- derheiten darzustellen. Im Berichtsjahr wurden Änderungen im Ausweis der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Ab dem Geschäftsjahr 2021 werden die Aufwendungen aus Notarztpauschalen mit den entsprechenden Erträgen saldiert ausgewiesen, da es sich für den Kreisver- band nur um einen durchlaufenden Posten handelt. Die Ausweisänderungen wurden aus Vergleichsbar- keitsgründen auch im Vorjahr vorgenommen. Die Ge- winn- und Verlustrechnung des Vorjahres verzeichnet eine Umgliederung von Aufwendungen für Notarzt- pauschalen aus den Materialaufwendungen (-2.200 TEUR) in die Umsatzerlöse (Erträge aus Rettungs- dienst und Krankentransport (+2.200 TEUR)). Des Weiteren wurden Personalkostenerstattungen, die zu- vor unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden, von den sonstigen betriebli- chen Aufwendungen in die sonstigen betrieblichen Er- träge umgegliedert. In Höhe von 45 TEUR wurde bei den zuvor genannten Posten aus Vergleichsgründen der Vorjahresbetrag entsprechend angepasst. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Pas- siva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 263 HGB sowie den er- gänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften ge- mäß dem § 264 ff. HGB. Der Anhang wurde freiwillig nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesell- schaften aufgestellt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsver- pflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not- wendige Erfüllungsbetrag zur Bewertung der Pen- sionsrückstellungen wird als Barwert der am Bilanz- stichtag laufenden Leistungen unter Berücksichtigung von Dynamiken, die fest zugesagt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gewähren sind, ermittelt (Pro- jected Unit Credit Method) und beträgt 348 TEUR. Die Rückstellungen wurden unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,87 % (im Vorjahr 2,30 %) eines Gehaltstrends von 0,00 % sowie eines Renten- trends von 1,00 % auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstel- lungen werden auf Basis eines zehnjährigen Jah- resdurchschnittszinses gebildet. Der sich aus dem Vergleich mit einem siebenjährigen Jahresdurch- schnittszins ergebende ausschüttungsgesperrte Un- terschiedsbetrag beträgt 11 TEUR. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen beträgt 10 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmän- nischer Beurteilung für deren Erfüllung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit ent- sprechenden durchschnittlichen Zinssatz der vergan- genen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach die- sem Tag darstellen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sach- anlagen werden zu den Anschaffungskosten (Rech- nungspreis zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti), vermindert um planmäßige Abschreibungen, ange- setzt. Folgende Nutzungsdauern finden Anwendun- gen: Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaf- fungskosten unter Berücksichtigung von Abschrei- bungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegen- den Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den An- schaffungskosten. Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu An- schaffungskosten unter Berücksichtigung des stren- gen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegen- stände werden mit dem Nennwert oder mit dem Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert an- gesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemes- sene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die liquiden Mittel (Kassenbestände und Bankgutha- ben) sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem dar- stellen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung

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