IHK-Global Business Ausgabe 11/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

EXPORTKONTROLLE Ideenpapier zur Entbürokratisierung

ZOLL NCTS Phase 5 verzögert sich

und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Auskünfte zur Güterliste veröffent - licht, ähnlich wie die Zolldatenbank zur Erteilung verbindlicher Zollaus - künfte. Weiterhin könnten Unterneh - men als auch Zollbehörden davon profitieren, wenn die Zahl der Codierungen verringert werden würde. Diese sind in den letzten Jahren umfangreich angewachsen. DIHK/IHK

Mit einem Ideenpapier zur Vereinfachung von Verfahren in der Exportkontrolle hat die DIHK dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konkrete Vorschläge zur Entlastung von Unternehmen, zu mehr Transparenz und zur Entbürokratisierung vorge - legt. Ein Beispiel ist die Forderung nach der Schaffung einer Datenbank, in der das Bundesamt für Wirtschaft

Mit der EU-weiten Einfüh - rung der NCTS Phase 5, die ursprünglich für Ende 2024 geplant war, soll ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der Zoll-IT-Systeme umgesetzt werden. NCTS Phase 5 verfolgt neben der Anpassung an den UZK mehrere wichtige Ziele. Dazu gehören die Steigerung der Effizienz durch Automatisierung der Zollprozesse, die Einführung neuer Sicherheits - protokolle zum Datenschutz und zur Betrugsprävention sowie die Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Warenver - kehr. Die geplante Inbetriebnahme einer Schnittstelle zwischen den IT-Systemen „ATLAS-Versand“ und „ATLAS-Ausfuhr“ zum 23. Novem - ber 2024 muss nun verschoben werden. Neuer Termin soll der 22. Januar 2025 sein, vorausge - setzt alle teilnehmenden Staaten haben ihre nationalen Versandan - wendungen angepasst. Zoll/IHK GROSSBRITANNIEN Eingangsanmeldungen erst 2025 Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt für Einfuhren aus der EU eine vorübergehende Ausnahme in Bezug auf summari - sche Eingangsanmeldungen. Die Einführung war in den vergangenen Jahren mehrmals verschoben worden. Das Border Target Operating Model sah eine Umsetzung ab dem 31. Oktober 2024 vor. Nun verschiebt die britische Regierung diese Frist erneut: Erst ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsan - meldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Groß- britannien verpflichtend. GTAI/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

12. NOVEMBER 2024 Lieferantenerklärungen korrekt erstellen

Im Einzelnen werden behandelt: • Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen • Überblick über das Präferenz- ursprungsrecht der Europäischen Ge- meinschaft/Union für Zwecke der Lie - ferantenerklärung (Ursprungsregeln) • Formelle Anforderungen und Wortlaut der Lieferantenerklärungen nach VO 2015/2447 Anhang 22-15 und 22-16 • Überblick über die Präferenzländer • Kumulierungsvermerke in Lieferanten- erklärungen • Zollamtliche Überprüfung einer Lieferantenerklärung (INF 4) • Beispiele und Übungen

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbe - günstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünsti - gungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präfe- renzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen. Um den Nachweis der Ursprungs- eigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärun- gen (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Ver- arbeitungsgrades einer Ware inner- halb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen.

TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 12. November 2024, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder

PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/seminar- lieferantenerklaerungen IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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