IHK-Global Business Ausgabe 11/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

RUSSLAND Hinweise zu Sanktionsumgehungen aktualisiert

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine Hinweispapiere zu Sanktionsumgehungen überarbeitet. Mit den Hinweispapieren zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Tochtergesellschaften im Nicht-EU-Aus- land sollen Wirtschaftsbeteiligte bei ihrem Handeln im Einklang mit EU-Sanktionen und insbesondere den Sanktionen gegen Russland unterstützt werden. Die EU-Kommission hat zudem einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen dabei helfen soll, rus- sische Umgehungspraktiken zu erken- nen, ihre Technologie vor Missbrauch zu schützen, Reputationsschäden zu ver- meiden und Haftungsrisiken zu mindern. Gleichzeitig soll der Erfolg von Export-

kontrollen und Sanktionen unterstützt werden. Auch die G7-Mitgliedstaaten haben das gemeinsame Hinweispapier „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry“ veröffentlicht. Es enthält Erläuterungen zu besonders kritischen Gütern (CHPL) und Risikoindikatoren (Red Flag Indicators), aber auch ein „Best Practices“-Kapitel. Dieses beinhaltet Vorschläge für unter- nehmensinterne Compliance-Maßnah- men. DIHK/IHK

Alles Wichtige zu Sanktionsumgehungen

ihk.de/rhein-neckar/russland- sanktionsumgehungen

EUROPÄISCHE UNION Entwaldungsverordnung soll verschoben werden

Die EU-Kommission hat vorgeschla- gen, die Verordnung zu entwal- dungsfreien Lieferketten um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen und den 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen zu verschieben. Rat und Parlament müssen noch zustimmen. Dies gilt als sicher. Zudem hat die EU-Kommission eine zeitliche Änderung zum Benchmarking vorgeschlagen: Sie müsste eigentlich bis 30. Dezember 2024 eine Liste der Staaten veröffentlichen, für die nur ein geringes oder aber ein hohes Risiko gilt. Diese Liste soll nun bis 30. Juni 2025 vorgelegt wer- den. Rohstoffe aus Staaten mit geringem Risiko fallen künftig dennoch unter viele Verordnungsbestimmungen (Sorgfalts- erklärungen und andere), aber nicht unter die Artikel 10 und 11 (Risikobewertung und Risikominderung). Anfang Oktober 2024 hat die EU-Kom- mission auch die neuen Leitlinien veröf- fentlicht, allerdings vorerst nur in eng- lischer Sprache. Auch die FAQs wurden erweitert. Dort wurde beispielsweise klar- gestellt, dass Kartonverpackungen sowie Betriebsanleitungen (etwa als Beilage zu einer gelieferten Maschine), nicht unter die Verordnung fallen. EU/IHK

Mehr Infos zur Entwaldungsverordnung:

ihk.de/rhein-neckar/ entwaldungsverordnung

Webinar zur Entwaldungsverordnung Wir bieten am 6. November 2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr das kostenlose Webi- nar „Die EU-Entwaldungsverordnung: Aus- wirkungen auf Unternehmen und smarte Lösungsansätze“ an. Nutzen Sie die ver- längerte Zeit, um sich ordnungsgemäß auf die Umsetzung vorzubereiten. Das Webinar gibt einen Überblick über den Geltungs- bereich der Verordnung und informiert Sie darüber, wie Sie den entsprechenden Sorg- faltspflichten nachkommen können. Programm und Anmeldung: ihk.de/rhein-neckar/webinar- entwaldungsverordnung

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Oliver Falk

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