IHK-Global Business Ausgabe 11/2024

NEW WORK

1. Aufenthaltsrecht

da hier die Arbeitserlaubnis nicht ge- sondert eingeholt werden muss. Das Visum ist für zehn Jahre gültig mit der Option auf mehrfache Wiederein- reise. Allerdings wird dieses Visum nur unter bestimmten Voraussetzun- gen ausgestellt – unter anderem nur bei einem persönlichen Mindestein- kommen von 80.000 US-Dollar/Jahr und mindestens fünf Jahren Berufs- erfahrung. Die Beantragung erfolgt in beiden Fällen als e-Visum über die Thai E-Visa Official Website:  thaievisa.go.th

Für eine Erwerbstätigkeit in Thailand ist grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag eine gültige Arbeitserlaubnis notwendig. Ebenso ist ein Visum erforderlich. Für das mobile Arbeiten in Thailand sind je nach Aufenthaltsdauer zwei Visa-Arten interessant. Hierbei ist grundsätzlich Rücksprache mit der thailändischen Auslandsvertretung zu halten, welche Tätigkeiten in Thailand erlaubt sind. Zum einen gibt es seit dem 15. Juli 2024 eine neue Visumkategorie, wel- che mobiles Arbeiten oder „Workation“ rechtlich ermöglicht – das „Destinati- on Thailand Visa (DTV-1)“. Das Visum ist fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Dem Visuminhaber ist eine mehrfache Einreise mit einer maxima- len Aufenthaltsdauer von 180 Tagen erlaubt. Erforderliche Dokumente sind ein finanzieller Nachweis von mindes- tens 500.000 Thailändischen Baht (rund 13.700 Euro) sowie ein Arbeits- vertrag oder eine Arbeitsbescheini- gung, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer eine Genehmigung für das mobile Arbeiten in Thailand hat. Zum anderen kann das „Long Term Resident Visa (LTR)” attraktiv sein,

Innerhalb der EU gilt das Prinzip der Freizügigkeit. Der Aufenthalt in einem anderen EU-Land ist dem- nach auch zu Arbeitszwecken ohne behördliche Genehmigung möglich. In den USA erfordert eine Arbeitsaufnahme ein entspre- chendes Visum. Da für die Vereinig- ten Staaten jedoch keine eigene Visa-Kategorie für den Anwendungs- fall „Home-Office“ und „Remote Work“ existiert, muss im Einzelfall geprüft werden, welche Visa-Katego- rie infrage kommt und ob eine Beschäftigung aus den USA heraus überhaupt möglich ist. Dies hängt oft davon ab, ob das beschäftigende Unternehmen eine Tochtergesell- schaft in den USA hat, an die die Tätigkeit des Mitarbeiters angeschlos- sen werden kann. Für Firmen ohne US-Gesellschaft ist die Beschäftigung von Mitarbeitern in den USA oft nur möglich, wenn diese bereits über einen US-Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis (zum Beispiel eine Greencard) verfügen.

2. Arbeitsrecht

Grundsätzlich findet in der EU das Arbeitsrecht des Landes Anwendung, in dem der „gewöhnliche Arbeitsort“ des Mitarbeiters liegt. Darüber hinaus gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit und Arbeitgeber und Mitarbeiter können frei entscheiden, welches Arbeitsrecht angewendet werden soll. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mitarbeiter durch das vereinbarte Arbeitsrecht nicht schlechter gestellt wird als nach dem an seinem „gewöhnlichen Arbeitsort“ geltenden Arbeitsrecht. In der EU existieren zudem Mindest- standards in Bezug auf Arbeitsschutz, Datenschutz und Arbeitsbedingungen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten und beachtet werden müssen. Beson- dere Aufmerksamkeit sollten Arbeit- geber auf Feiertagsregelungen und die Entlohnung legen, die individuelle Vereinbarungen erfordern können. Das Arbeitsrecht in den USA bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern große Freiheiten bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages. Oft werden Arbeitsverhältnisse sogar gänzlich ohne schriftlichen Vertrag geschlossen. So gibt es auch für das mobile Arbeiten eines Mitarbeiters in den USA keine verpflichtenden Bestimmungen. In der Praxis ist es üblich, dass bei kurzzeitigen Aufenthalten das nationa- le deutsche Arbeitsverhältnis unverän- dert bleibt. Insbesondere bei längeren Auslandseinsätzen sollte jedoch eine einvernehmliche Änderung des

Die besten Länder für mobiles Arbeiten Top 10 des Global Remote Work Index 2023

6

1

Dänemark

Portugal Estland Litauen

Niederlande Deutschland

2 3 4 5

7

8 9

Spanien

Irland

Schweden

Slowakei

10

Die zehn besten Länder für mobiles Arbeiten liegen alle in der EU. Die USA erreichen Rang 16. Thailand liegt auf Rang 49. Detaillierte Ergebnisse auf der Website des World Economic Forums:  weforum.org/agenda/2023/11/global-remote-work-index-2023

Der Global Remote Work Index 2023 bewertet 108 Länder nach ihrer Eignung für mobiles Arbeiten. Er misst die vier Hauptbereiche: Cybersicherheit, Wirtschaftsentwick- lung, Infrastruktur und soziale Sicherheit – einschließlich Sicherheit vor Kriminalität und Einhaltung von Menschenrechten. QUELLE: WORLD ECONOMIC FORUM, NORDLAYER

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