PEG Geschäftsbericht 2024

3. Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Ge- schäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unterneh- mens ausgegangen. Die Vermögensgegen- stände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, nament- lich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag ent- standen sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag reali- siert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagegüter wird handelsrechtlich die steuer- rechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstell- ungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden ab dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einen Sammelposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 1.000,00 Euro nicht übersteigen. Die abnutz- baren beweglichen Gegenstände bis zu einem Wert von 250,00 Euro werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kauf- männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Jahresabschluss 2024 der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG

Sitz: München Registergericht: 80325 München Genossenschaftsregister: 2294

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbe- trag angesetzt.

wurde nach den geltenden Rechnungsle- gungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. In der Gliederung der Bilanz ergeben sich keine Veränderungen. Die Gliederung der Ge- winn- und Verlustrechnung des Geschäfts- jahres und des Vorjahres erfolgte gemäß § 275 Abs. 2 HGB. B.Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die latenten Steuern werden durch sich ab- bauende Unterschiede zwischen den han- dels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt und ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Erträge für einen be- stimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Besondere Angaben zu Bewertungsver- einfachungen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt ange- setzt und bewertet:

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Genossenschaftsanteile zu Anschaffungs- kosten Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögens- gegenstände umfassen im Wesentlichen selbst erstellte Software. Diese werden zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhn- liche Nutzungsdauer bewertet. Wertmin- derungen werden vorgenommen, wenn der fortgeführte Buchwert des Vermögens- gegenstandes über dem beizuliegenden Zeitwert liegt. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte enthalten die direkt zurechenbaren Kosten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wur- den zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten ange- setzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

C. Entwicklung des Anlagevermögens

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Genossenschaft hat von der größenab- hängigen Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und von der Aufstellung eines Anlagengitters Abstand genommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortfüh- rung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wur- den einzeln bewertet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermö- gensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktiv- seite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag an- gesetzt, soweit sie Aufwand für einen be- stimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital, im Wesentlichen in Form der einbezahlten Geschäftsguthaben, der Rücklagen und des Bilanzverlustes wurde in Höhe des Nennwertes angesetzt.

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