Elektrische Installationen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten
Welche Betriebsmittel sind zulässig? NIN 7.05 und VKF
Scheunen sind feuergefährliche Räume mit brennbarem Staub Staubgeschütztes und staubdichtes Material
min. IP 5X oder IP 6X
Beleuchtung
nicht zulässig (Ausnahme: Heukräne ≤ 300 W mit Schutzblech)
Halogenflutlichtstrahler
Welche Schutzmassnahmen sind erforderlich?
Schutzmassnahme Gesamte Installation
≤ 300 mA ≤ 30 mA ≤ 30 mA
FI I FI I FI I
Δn
Steckdosen
Δn
Endstromkreise (empfohlen)
Δn
Potenzialausgleich
Ja
Zusätzlicher Potenzialausgleich 230 V Elektrozaungeräte Ortsveränderliche Leitungen
Ja – alle leitenden Teile im Stall
Montage ortsfest
Kabelmantel mechanisch verstärkt, nicht leitend
Zusätzlicher mechanischer Leitungsschutz Anschluss schwerer transportabler Objekte
Ja
≥ 2,5 mm 2
Abstand Installation und Blitzschutz gemäss NIN 4.8.2.2.7 Ja Überlast- und Kurzschlussschutz am Leitungsanfang Ja
19.6
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